Ein Fahranfänger wurde in Troisdorf ohne Führerschein aus dem Verkehr gezogen. Warum er eine milde Strafe erhielt.
Keine Lust auf NachschulungPolizei zieht Jungunternehmer aus Troisdorf aus dem Verkehr

Wegen Fahrens ohne Führerschein wurde einem Jungunternehmer der Prozess gemacht. Der Richter zeigte sich gnädig: „Sie müssen fahren." (Symbolbild)
Copyright: Robert Michael/dpa
Der junge Mann hat eine eigene Firma mit 14 Angestellten - aber aufgrund etlicher Verkehrsverstöße keinen Führerschein mehr. Der 22-Jährige, der in Troisdorf von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wurde, erhielt vor dem Siegburger Amtsgericht nun eine sehr milde Strafe wegen Fahrens ohne Führerschein.
„Sie tragen Verantwortung, und Sie brauchen Ihre Fahrerlaubnis“, sagte Amtsrichter René Dabers zu dem bedröppelt wirkenden, kleinlauten Angeklagten, der zumeist seinen Rechtsanwalt für sich sprechen ließ. Er war den Ordnungshütern im April vergangenen Jahres in Spich aufgefallen, als er am Steuer eines Autos saß. Sie kannten den Verkehrssünder schon, der seit Mai 2023 keinen Führerschein mehr hatte.
Polizei erkannte den Angeklagten bei Kontrolle in Troisdorf
Grund: In der Probezeit war der Fahranfänger mehrfach geblitzt worden, war jeweils etwa 30 Stundenkilometer zu schnell gewesen, innerorts mit 80 km/h statt der erlaubten 50, auf einem Autobahnabschnitt, wo ein Tempolimit von 80 galt, mit 110 km/h.
Alles zum Thema VRS
- 30-monatiger Pilotversuch Warum das KVB-Lastenrad in Köln ein finanzieller Flop war
- Feierzonen, Hilfsstellen, KVB Was man zu Weiberfastnacht in Köln wissen muss
- Änderungen im Überblick So fährt die KVB an Karneval
- Serie Redakteurin lernt Karnevalshits kennen und versucht sich in Kölscher Sporch
- Bahnausfälle über Karneval Jecke müssen zwischen Erftstadt und Köln auf den Bus umsteigen
- Schneller durch Köln Bürger kämpft für Erhalt der Linie 91 von Weiden nach Worringen
- Resolution für die Rheinspange Das Autobahnprojekt bleibt fragwürdig
Daraufhin wurde er zu einer Nachschulung verdonnert. Als er die Strafe ignorierte, folgte der Führerscheinentzug, der ihn offenbar nicht vom Fahren abhielt. Bei der Kontrolle in Troisdorf war er nicht mit seinem Auto unterwegs. „Der Wagen gehörte einem Subunternehmer“, gab der 22-Jährige, dessen Firma im Straßen- und Tiefbau tätig ist, zu Protokoll.
Vor Gericht zeigte er sich voll geständig, bei der Kontrolle habe der Angeklagte noch eine andere Geschichte erzählt, merkte der Richter an. „Er will keine Märchen erzählen, sondern reinen Tisch machen“, sagte der Strafverteidiger. Das und die offenbar ehrliche Angabe seines recht hohen Nettoeinkommens von 4900 Euro wirkte sich strafmildernd aus, so Dabers: „Sie hätten auch 3000 Euro angeben können.“
Er folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 130 Euro, die Tagessatzhöhe richte sich nach dem Einkommen. In Summe muss der Jungunternehmer nun 2600 Euro bezahlen, was er sofort akzeptierte. Schwerer wiegt für ihn, dass er keine Führerscheinsperre bekommt. Ob er eine MPU machen muss, das entscheidet das Straßenverkehrsamt. Auch dazu sei sein Mandant bereit, so der Anwalt.
Der Richter gab dem 22-Jährigen einen Rat mit auf den Heimweg: „Lassen Sie sich fahren. Oder nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.“ Die Justiz habe ihn im Blick, und auch die Polizei: „Sonst wären Sie nicht aufgefallen.“

