Trotz Freispruch in HaftAmtsgericht kann Hennefer Exhibitionismus nicht nachweisen

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Justitia spricht Recht. 

Justitia spricht Recht. 

Hennef/Siegburg – Hat er oder hat er nicht? Ein ehemaliger Lehrer soll sich am helllichten Tag auf dem Hennefer Marktplatz entblößt und sexuell stimuliert haben. Statt der Augenzeugen erschienen vor Gericht indes nur zwei „Zeuginnen vom Hörensagen“, Mitarbeiterinnen einer Apotheke, die auf Bitte von Passanten die Polizei alarmiert hatten.

Augenzeugen wurden nicht ermittelt

Der 71-jährige Hennefer, angeklagt wegen Erregens öffentlichen Ärgernisses, bestritt die Tat. Die geladenen Zeuginnen hatten an diesem Tag im Juli 2021 nur typische Handbewegungen des Mannes beobachten, nähere Details aber aus 20 bis 30 Metern Entfernung nicht erkennen können.

Sie und ihre Kollegin seien von mehreren Augenzeugen darauf aufmerksam gemacht und gebeten worden, die Ordnungshüter zu rufen, sagte eine 46-jährige Pharmazeutisch-Technische Assistentin im Zeugenstand. Einige hätten den Senior aufgefordert, damit aufzuhören.

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Die Beamten fanden diese Zeugen allerdings nicht. So fehle letztlich der Nachweis für den Exhibitionismus, erklärte Richter Herbert Prümper, der dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte und den Angeklagten freisprach.

U-Haft für Angeklagten hatte Gründe

Dass der 71-Jährige aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, habe dieser sich selbst zuzuschreiben: Er war zum ersten Hauptverhandlungstermin im Januar nicht erschienen und konnte zum zweiten Termin im März nicht polizeilich vorgeführt werden, wurde dann mit Haftbefehl gesucht und vor dem dritten Termin hinter Gitter gebracht. „So haben Sie ein paar Tage warm und trocken gesessen“, stellte Prümper lakonisch fest.

Trotz des Freispruchs wandert der mehrfach vor allem wegen Schwarzfahrens vorbestrafte Senior in Haft, zu seiner Überraschung: Er muss noch zwei Monate einer alten Strafe absitzen.

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