Amtsgericht Siegburg28-Jähriger wegen Kinderpornos auf seinem Computer verurteilt

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Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Troisdorf/Siegburg – Ein einziges Foto – entdeckt in den USA – war der Stein des Anstoßes. Wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie hat das Amtsgericht Siegburg einen 28-Jährigen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und zu einer Geldbuße von 1200 Euro verurteilt. Bis zuletzt hatte der Troisdorfer seine Unschuld beteuert.

Auf dessen Computer hatten die Ermittler indes nicht nur das in einem Internetchat hochgeladene Foto entdeckt, sondern 173 weitere inkriminierte Bilder und 32 Videos.

Das Material müsse ihm einer seiner beiden Kumpel untergeschoben haben, aus Rache nach einem Streit, vermutete der arbeitslose Angeklagte, der im elterlichen Haus das Dachgeschoss bewohnt. Doch die Staatsanwaltschaft kam nach der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass das nur „eine Schutzbehauptung“ gewesen sei.

Unschlüssige Aussage des arbeitslosen Angeklagten

Vier Zeugen sagten aus, darunter Vater und Bruder des Angeklagten und die beiden Kumpel. Alle stimmten überein, dass die Bekannten schon vor dem Zeitpunkt, als die ersten kinderpornografischen Dateien im März 2017 auf dem Rechner landeten, länger nicht mehr zu Besuch gewesen seien. Seitdem speicherte der Täter immer wieder Bilder ab, zuletzt drei Wochen vor der Hausdurchsuchung Ende November 2017.

Konfrontiert mit den Vorwürfen, habe der 28-Jährige ihm unschlüssige Geschichten aufgetischt, sagte einer der Ermittler im Zeugenstand: „Wie eine Märchenstunde.“ Der Kommissar befasst sich schon seit Jahren mit allen Verdachtsfällen im Bereich der Kreispolizeibehörde. Die meisten Hinweise kommen seit einiger Zeit aus den USA, vom Zentrum für missbrauchte und verschwundene Kinder.

Computer Dreh- und Angelpunkt im Leben des Angeklagten

Diese schickten nach ihren Fischzügen auf den einschlägigen Seiten im Netz die gespeicherten Daten ans Bundeskriminalamt. Das leitet die IP-Adressen der Internetanschlussinhaber an die Dienststellen weiter.

Der Computer war schon seit Jahren Dreh- und Angelpunkt für den Angeklagten. Er hatte nach seiner Ausbildung zum Fachlageristen nur noch sporadisch gearbeitet, zuletzt im Oktober 2017. Am PC hörte er Musik, sah Filme, versank stundenlang in Spielen und schrieb auch Computerprogramme. Daher nahm ihm Richterin Alice Weismann auch nicht ab, dass ihm die Dateien, die offen in einem Ordner auf der Benutzeroberfläche lagen, nicht aufgefallen seien.

Mittlerweile bezieht er Hartz IV, welche Summe, konnte er nicht sagen: „Das bekommt alles mein Vater.“ Er selbst erhalte als monatliches Taschengeld lediglich eine Dose Tabak, „für 19,95 Euro“. Das Gericht legt aber ein Einkommen zugrunde, mit dem er die Geldbuße zugunsten der Kinderkrebshilfe in zwölf Monatsraten à 100 Euro zahlen muss, außerdem die Kosten des Verfahrens. Kommt er dem nicht pünktlich nach oder schwänzt er in den kommenden zwei Jahren seine Termine beim Bewährungshelfer, muss er die sechs Monate Haft absitzen.

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