ProzessAngebliche Tritte in den Bauch einer Schwangeren in Troisdorf sind nicht nachweisbar

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Ein Richter an seinem Tisch mit einem Buch

Verhandlung im Amtsgericht Siegburg

Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung wurden einem 67 Jahre alten Troisdorfer vorgeworfen. Vorausgegangen war ein Nachbarschaftsstreit.

Wegen eines schweren Vorwurfs musste sich jetzt ein 67 Jahre alter Troisdorfer vor Gericht verantworten: Er sollte vor knapp einem Jahr eine 27 Jahre alte Frau, die damals ein Kind erwartete, beleidigt und in den Bauch geschlagen haben. Sie sagte sogar aus, dass sie durch den Vorfall Blutungen erlitten habe.       

Erhärtet wurden die Vorwürfe allerdings in der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht, im Gegenteil: Der Vertreter der Staatsanwaltschaft schlug vor, das Verfahren, in dem Videoaufnahmen eine tragende Rolle zukam, einzustellen. Der Verteidiger des Angeklagten folgte dem Vorschlag, „unter Protest“ auch der Anwalt der angeblich Geschädigten als Nebenklägerin wie auch Richterin Alexandra Pohl.    

Von Anfang an mit dem Smartphone gefilmt

Am 5. Mai 2023 hatten die 27-Jährige und ihre Schwester – eine Nachbarin des Beklagten – an der Wohnung des 67-Jährigen geklingelt, um sich Lärm zu beschweren, da dieser gerade mit seiner Familie renovierte. Dabei filmten sie den Rentner von Beginn mit einem Smartphone, der darauf erbost und aggressiv reagierte.

Die Videos erhärteten aber nicht den Vorwurf, er habe die Schwester der Klägerin als „Hurenfrau, die nur von einer Hurenmutter“ kommen könne, beleidigt. Auch die Aussage, seine Tochter habe die beiden Schwestern mit einem Hammer bedroht, ließ sich anhand der Aufnahmen nicht belegen, lediglich, dass sie einen solchen in der Hand hielt.

Schläge waren auf den Videos nicht zu sehen

Schläge gegen die Schwangere waren nicht zu sehen, lediglich ein Handgemenge, in dem der 67-Jährige die im Treppenhaus stehende Bobbycars mit dem Fuß wegschob, was die Klägerin als Tritte beschrieben hatte. 

„Dass wir das hier strafrechtlich aufarbeiten müssen, dafür habe ich gar keinen Sinn“, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. „Den Schlag haben wir nicht gesehen“, monierte er, und fragte zudem: „Warum wurde das Video viergeteilt?“

Der Anwalt der Nebenklägerin insistierte noch, immerhin gehe es um einen Schlag in den Bauch einer Schwangeren. Näher ging er darauf aber nicht, etwa, indem er sich auf ein medizinisches Untersuchungsergebnis zu den Folgen eines Schlages berufen hätte.

Das Kind jedenfalls kam zwischenzeitlich zur Welt und begleitete die Mutter im Kinderwagen zum Gericht. Seine lärmempfindliche Tante wohnt mittlerweile woanders. 

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