Richterin informiert?SPD stellt im Fall des getöteten 17-Jährigen 71 Fragen

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Blaulicht vor Polizeiwagen nachts dpa

Symbolbild

Düsseldorf/Bielefeld – Im Fall des in Bielefeld erstochenen 17-Jährigen verlangt die Opposition im Landtag Auskunft von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Man habe in der Sache 71 Fragen an den Minister, sagte SPD-Fraktionsvize Sven Wolf am Montag.

Der 18-Jährige mutmaßliche Täter war kurz vor der Tat aus der Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem ein Prozess wegen anderer Delikte, zuletzt wegen der Corona-Krise, mehrfach verschoben worden war. Die verantwortliche Richterin soll den 18-Jährigen freigelassen haben, weil ihm ohnehin nur eine Bewährungsstrafe gedroht habe.

Mutmaßlicher Täter auch wegen Vergewaltigung verdächtigt

Dem jungen Mann würden aber nicht nur Raub, Körperverletzung und Drogendelikte vorgeworfen, sagte Wolf. Er stehe auch im Verdacht, eine 15-Jährige vergewaltigt zu haben. Die SPD will nun wissen, ob die Richterin über den vollen Umfang der Tatvorwürfe informiert war. Außerdem will die Fraktion wissen, ob es nicht möglich gewesen wäre, in einen größeren Verhandlungssaal zu wechseln, in dem die pandemiebedingten Auflagen erfüllbar gewesen wären. Die Opposition fragt auch: „Laufen draußen weitere Leute herum, die eigentlich in Haft gehören?“ Man erwarte nun Antworten in der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags.

Der 18-Jährige soll wenige Wochen nach seiner Freilassung an einer Haltestelle mehrfach auf den 17-Jährigen eingestochen haben. Das Opfer war verblutet. Nach der Tat wurde der 18-Jährige wieder in Untersuchungshaft genommen.

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Einem Gerichtssprecher zufolge war die für Anfang April angesetzte und bereits mehrfach verschobene Gerichtsverhandlung gegen den 18-Jährigen coronabedingt erneut vertagt worden. „Der junge Mann saß seit Oktober 2019 in U-Haft. Er war allerdings zuvor noch nie verurteilt worden und in der Haft hat er sich laut Aktenlage vorbildlich verhalten“, hatte der Sprecher gesagt.

Zudem habe die zuständige Richterin davon ausgehen müssen, dass der Prozess mit einer Bewährungsstrafe endet. Aus diesem Grund habe es keinen Haftgrund mehr gegeben. (dpa)

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