Was ist, wenn im Haus Sanierungsarbeiten überfällig und die nächsten schon absehbar sind? Klug wäre es, frühzeitig einen Plan zu machen und mit den ersten Arbeiten zu beginnen. Aber die Versuchung ist groß, die Probleme der Zukunft erst einmal auszublenden.
Genau das tut die Bundesregierung mit dem Thema Rente. Wie schon zuvor die große Koalition werkeln SPD, Grüne und FDP an einigen Baustellen herum. Einen großen Reformplan aber gibt es nicht. Das Rentensystem droht damit zu einem Haus zu werden, für das entweder immer höhere Kosten fällig werden – oder in das es, wegen zunehmender Baufälligkeit, früher oder später hineinregnet. Eine Bestandsaufnahme.
Das Grundproblem
Die Herausforderung, vor der das Rentensystem langfristig steht, ist bekannt: Die Alterung der Gesellschaft setzt sich fort. Die Zahl der Menschen in Deutschland im Alter ab 67 Jahren wird zwischen 2020 und 2035 von 16 Millionen auf voraussichtlich 20 Millionen steigen, hat das Statistische Bundesamt berechnet.
Aktuell steht die Babyboomergeneration, die geburtenstarken Jahrgänge aus den 60er-Jahren, noch im Berufsleben – viele mit guten Einkommen. Wenn sie nach und nach in den Ruhestand gehen, wird es deutlich schwieriger, das System der gesetzlichen Rente im Gleichgewicht zu halten, auch wenn Deutschland alles tut, um möglichst viele Menschen in gut bezahlter Arbeit zu haben. Darin sieht Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen wesentlichen Weg zur Stabilisierung der Rente.
„Finanzierungsschock“
Die gesetzliche Rente funktioniert nicht so, als würde jeder etwas für sein Alter auf ein Sparkonto einzahlen. Diejenigen, die im Arbeitsleben stehen, kommen mit ihren Beiträgen für die laufenden Renten auf – und profitieren dafür im Rentenalter von den Zahlungen der nachfolgenden Generation. Ein System, das nicht mehr so gut aufgeht, wenn weniger Erwerbstätige immer mehr Rentnerinnen und Rentnern gegenüberstehen. Experten wie der Ökonom Axel Börsch-Supan vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik warnen vor einem „Finanzierungsschock“: „Das Geld wird bald verbraten sein“, sagte Börsch-Supan im November bei einer Tagung.
Voll durchschlagen werden die Probleme erst nach der Amtszeit der jetzigen Bundesregierung. Deshalb – und weil sie in der Rentenpolitik programmatisch teilweise weit auseinanderliegen – haben sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode nicht allzu viel zu ändern. Besonders auf Druck der SPD haben sie erst einmal festgelegt, was sich nicht ändern soll.
Die Haltelinien
Als Kanzlerkandidat hat Olaf Scholz ein wesentliches Versprechen gemacht und bisher eingehalten: Das gesetzliche Rentenniveau darf 48 Prozent nicht unterschreiten. Das Rentenniveau ist, anders als oft angenommen, nicht der Prozentsatz, den jemand von seinem letzten Lohn als Rente bekommt. Es ist ein statistischer Wert, der das Verhältnis der Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren zum mittleren Lohn beschreibt. Die Rente soll in einem stabilen Verhältnis zur Lohnentwicklung bleiben.Gleichzeitig soll der Rentenbeitrag in dieser Legislaturperiode nicht über 20 Prozent steigen. Drohen diese Haltelinien gerissen zu werden, fließt aus dem Bundeshaushalt zusätzliches Geld in die Rentenkasse. Bereits jetzt gehen jedes Jahr mehr als 100 Milliarden Euro aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in die Rente.Noch etwas hatte Scholz im Wahlkampf versprochen: „Eine weitere Anhebung des Rentenalters findet nicht statt. Das werden wir nicht machen.“ Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium hat Mitte 2021 vorgeschlagen, das Rentenalter dynamisch an die Lebenserwartung zu koppeln. Die Idee: Steigt die Lebenserwartung, so soll dieses Mehr zwischen Erwerbszeit und Rentenzeit aufgeteilt werden. In der Politik scheuen alle diese Debatte, zumal es Berufe gibt, in denen Arbeitnehmer irgendwann körperlich nicht mehr weitermachen können.
Der Nachholfaktor
Während also in dieser Legislaturperiode keine grundlegenden Reformen bei der Rente zu erwarten sind, hat die Ampelkoalition doch einige Reparaturarbeiten eingeplant. Eine wird unmittelbar dazu führen, dass die Rentenerhöhung in diesem Jahr geringer ausfällt als ursprünglich angenommen.
Statt einer Erhöhung von 5,2 Prozent im Westen und 5,9 Prozent im Osten soll das Rentenplus Mitte 2022 laut Arbeitsministerium nun zwischen 4 und 5 Prozent liegen. Ganz genau wird es erst im Frühjahr feststehen.
Der Grund ist, dass die Ampelkoalition den Nachholfaktor wieder einführt. Darum geht es dabei: Ob und wie die Rente angepasst wird, orientiert sich immer an der Lohnentwicklung des Vorjahres. Ist sie besonders gut, profitieren auch die Rentner stark. In einer schweren Wirtschaftskrise könnte dafür rechnerisch auch ein Minus fällig sein. Um die Rentner davor zu schützen, hat der Staat eine Garantie gegeben, dass Rentenkürzungen ausgeschlossen sind.
Ursprünglich galt einmal die Regel, dass im Gegenzug künftige Rentenerhöhungen geringer ausfallen. Die große Koalition hatte diese Regel ausgesetzt, die Ampel kehrt jetzt zu ihr zurück. Als Folge der Corona-Krise hat es im Jahr 2021 für Rentner eine Nullrunde gegeben – nur die Rentengarantie hat eine Kürzung verhindert. Inzwischen hat sich die wirtschaftliche Entwicklung verbessert. Der wieder geltende Nachholfaktor dämpft die eigentlich fällige Rentenerhöhung. Darauf hatte vor allem die FDP gedrungen. Sie sieht dies als Beitrag zu einer faireren Lastenverteilung zwischen den Generationen.
Die Aktienfrage
Die FDP, die sich bei der Rente programmatisch stark von SPD und Grünen unterscheidet, hatte im Wahlkampf auch auf eine grundlegende Änderung gedrungen, die Einführung einer Aktienrente. Die Idee dahinter: In Zeiten des demografischen Wandels sollte die Rente nicht mehr allein aus dem Prinzip der Umlage zwischen den Generationen bestehen. Ein Teil der Rente würde auf Aktiensparen beruhen. Der Vorschlag der FDP bestand darin, dass ein Teil des Beitrags nicht mehr an die Rentenversicherung, sondern in eine gesetzliche Aktienrente fließen sollte.
Mittlerweile ist klar: Eine wirkliche Aktienrente wird es mit der Ampelkoalition nicht geben – die Beiträge der Rentner fließen weiter komplett in die umlagefinanzierte Rente. Der Koalitionsvertrag kündigt zwar den Einstieg „in eine teilweise Kapitaldeckung der Rentenversicherung“ an, konkret bedeutet das zunächst aber nicht viel mehr, als dass der Deutschen Rentenversicherung aus Haushaltsmitteln ein Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zugeführt wird. Das Geld soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle verwaltet und angelegt werden. Gemessen an den riesigen Summen, um die es bei der Rente geht, fallen die 10 Milliarden Euro kaum ins Gewicht.
Anders ausgedrückt: Die Einführung einer Aktienrente nach dem FDP-Modell wäre ein grundlegender Umbau gewesen – mit Risiken, aber auch neuen Chancen. Das, was jetzt passiert, ist im Grunde so, als würde man in einem großen Haus statt einer Großrenovierung in einem kleinen Zimmer mal die Wände dezent in einer anderen Farbe streichen.
Die weiteren Baustellen
Auch wenn die großen Reformen ausbleiben, hat die Koalition sich verschiedene Projekte vorgenommen, die auch schon alles andere als unkompliziert sind. Aus der letzten Legislaturperiode bleibt die Umsetzung der Grundrente. Der Zuschlag, von dem Menschen mit langen Versicherungszeiten und geringen Renten profitieren sollen, gilt zwar schon seit dem 1. Januar 2021, doch da es sich um einen komplizierten Kompromiss handelt, dauert die Prüfung, wer wie viel Geld erhalten soll, lange – im Einzelfall bis Ende 2022.Ausgezahlt werden soll aber rückwirkend. Die Regierung hat angekündigt, die Wirkung der Grundrente im Lauf der kommenden vier Jahr zu evaluieren und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Ein Projekt, das sich schon die große Koalition vorgenommen hatte, aber nicht umgesetzt hat, soll diesmal kommen: mehr Regeln bei der Altersvorsorge für Selbstständige. „Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen.“
Der Grund für den Reformplan: Nach wie vor ist das Risiko, im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein, bei Selbstständigen fast doppelt so hoch wie bei abhängig Beschäftigten. Wenn sich hier nun etwas bewegen würde, wäre das eine echte Veränderung.
Kanzler Scholz hat gesagt, die Ampel solle ein Bündnis sein, das nach Wiederwahl strebe. Sollte das gelingen, stünden die Parteien in der Rente dann erneut vor den großen Fragen, die sie diesmal ausgeklammert haben.
Der US-Philosoph John Rawls hat für sein Konzept eines gerechten Gesellschaftsvertrages ein Gedankenexperiment vorgeschlagen: Jeder solle sich in eine Situation hineinversetzen, in der er selbst nicht weiß, wo in der Gesellschaft er steht. Dann ließen sich am besten faire Spielregeln für alle finden. Vielleicht könnten Jung und Alt versuchen, auf diese Weise auch eine gute Rentenreform zu erdenken.
