Streitpunkte im FaktencheckKlimaaktivistin attackiert Laschet – womit hat sie recht?

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 Armin Laschet  in der ARD-Wahlarena.

Berlin – In der „ARD-Wahlarena“ musste sich am Mittwochabend Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) den Fragen der Studiogäste stellen. Eine 15-jährige Klimaaktivistin von Fridays for Future (FFF) aus Hamburg im Publikum machte dabei besonders auf sich aufmerksam.

Sie wollte vom CDU-Spitzenkandidaten wissen, welche Klimasofortmaßnahmen er in den ersten 100 Tagen auf den Weg bringen wolle. Ihre Frage schmückte sie mit Behauptungen zum Hambacher Forst, dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4 und Abstandsregelungen für Windkraftanlagen aus.

„Super vorbereitet, um ihn fertig zu machen“

Ihr Auftritt sorgte im Anschluss für hohe Wellen – jedoch weniger wegen ihrer inhaltlichen Anliegen. Bereits kurz nach der Sendung kursierte ein Twitter-Beitrag, in dem die junge FFF-Aktivistin das Ziel formulierte, Laschet einzuheizen.

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Geschult wurde sie dafür von der „Aktivistinnen-Agentur“. Inhaberin Emily Laquer, nach eigenen Angaben auf „Linke Medienstrategie“ und „Talkshow-Coachings“ spezialisiert, kündigte die junge Aktivistin vor der Wahlarena mit Laschet bereits an. Diese antwortete mit dem bereits erwähnten Tweet: „Dank des Trainings bin ich ja jetzt super vorbereitet, um ihn fertigzumachen.“

Die ARD musste sich in den sozialen Medien zum Teil viel Kritik gefallen lassen, etwa, als Vehikel für Aktivistinnen und Aktivisten zu dienen. Auf RND-Anfrage verwies der Sender an den NDR, der für das Format verantwortlich sei. Die entsprechende Nachfrage ließ der NDR bis zum Nachmittag (15 Uhr) unbeantwortet.

 „Wahlarena“: Jeder kann sich mit Fragen bewerben

In einem FAQ zur „Wahlarena“ erklärt jedoch die Tagesschau: „Ein Teil des Publikums wurde vom Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap vorgeschlagen. Zudem konnten sich Zuschauerinnen und Zuschauer mit ihren Fragen bewerben.“ Zentrale Themen des Wahlkampfs stünden dabei im Fokus. Es könnten aber auch beliebige Themen angesprochen werden: „Das ist ja gerade der Reiz der Wahlarena.“

Fridays for Future verneinte anderen Spekulationen rund um die Klimaaktivistin prompt. „Behauptungen, sie wurde ‚geschickt‘ oder explizit für die Sendung ‚geschult‘, sind unwahr“, schrieb der FFF-Ortsverband aus Hamburg bei Twitter.

Sie habe sich „selbst für die Wahlarena beworben und wurde dann eingeladen“. Ob die Aktivistin „explizit“ für die Sendung geschult wurde, kann bestritten werden. Dass sie geschult wurde, scheint nach den Twitter-Verläufen jedoch sicher.

Der Faktencheck zu den Behauptungen der Aktivistin

Behauptung:

In NRW blockiert die CDU den Bau neuer Windkraftanlagen durch die Mindestabstandsregeln.

Armin Laschet sagte in der Sendung dazu nichts.

Die Fakten:

Der Düsseldorfer Landtag beschloss im Juli mit der Regierungsmehrheit von CDU und FDP eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs. Damit nutzte das Land eine bundesgesetzliche Öffnungsklausel.

Im Ergebnis müssen in NRW Windenergieanlagen einen 1000-Meter-Abstand einhalten zu Wohngebäuden in „Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind“ oder zu Wohngebäuden „im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Absatz 6 BauGB“.

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Windenergieanlagen müssen den Mindestabstand somit auch zu Wohngebäuden in Dorfgebieten oder Mischgebieten wahren. Damit genügt ein einzelnes Wohngebäude, um die Mindestabstandspflicht zu diesem Wohngebäude auszulösen. Kommunen können ein Unterschreiten dieser Regel beschließen, müssen jedoch zum Beispiel den Immissionsschutz weiterhin berücksichtigen.

Behauptung:

Die Regierung in NRW hat den Hambacher Forst illegal räumen lassen.

Armin Laschet geht auf diesen Vorwurf nicht konkret ein, sondern redet über Beschlüsse der vorherigen rot-grünen Landesregierung zur Abbaggerung.

Die Fakten:

Die Räumung des Hamacher Forstes im Herbst 2018 war rechtswidrig, also illegal. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am 8. September entschieden. Ein Baumhausbewohner hatte gegen die Stadt Kerpen geklagt, die auf Weisung der Düsseldorfer Landesregierung Teile des Waldes hatte räumen lassen.

Die im Herbst 2018 von der Landesregierung angeführte Begründung, dass die Baumhäuser gegen Vorschriften des Brandschutzes verstoßen hätten, sei „nur vorgeschoben“ gewesen, urteilten die Richter. Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Juli 2020 hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen, den Tagebau Hambach vorzeitig stillzulegen und den Hambacher Forst zu schonen.

Behauptung:

Die Landesregierung NRW hat noch im Jahr 2020 das Kohlekraftwerk Datteln 4 ans Netz gehen lassen.

Armin Laschet verweist auf die Bundesgenehmigung für die Inbetriebnahme von Datteln 4. Das Land hätte damit nichts zu tun gehabt.

Die Fakten:

Das Steinkohlekraftwerk Datteln wird von der Unipiper Kraftwerke GmbH (ehemals E.on) betrieben und läuft seit den 1960er-Jahren. Seit 2014 sind drei Blöcke außer Betrieb, Datteln 4 ging mit einer Leistung von 1100 Megawatt im Mai 2020 ans Netz. Die Inbetriebnahme erfolgte mit den Beschlüssen der Bundesregierung zum Kohleausstieg am 16. Januar 2020.

Allerdings: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Kraftwerk für rechtswidrig erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit scheint die Zukunft des Kraftwerks ungewiss: Denn die Antragsteller fordern ein sofortiges Abschalten und das Entziehen der Betriebserlaubnis.

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