SOS bei Kündigung

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Wer seine Kündigung erhält, sollte auf keinen Fall in Panik verfallen. (Bild: dpa)

Wer seine Kündigung erhält, sollte auf keinen Fall in Panik verfallen. (Bild: dpa)

Der Arbeitsmarkt wendet sichfür viele Arbeitnehmer gerade zum Guten. Anstelle vonKurzarbeit und Jobangst bietensich neue Chancen und Jobangebote. Langfristig soll sogar derdemografische Wandel Arbeitnehmern goldene Zeiten bescheren. Aber: Die nächste Krisekommt bestimmt. Wer schlau ist,bereitet sich rechtzeitig daraufvor, und der richtige Zeitpunktdafür ist immer dann, wenn keineKündigung in Sicht ist. Denn:Eine Kündigung kommt häufigüberraschend und macht auchArbeitnehmer, die im Job imgrößten Stress gelassen bleiben,kopflos. Der wichtigste Rat istdaher: Nicht in Panik verfallen,sondern mit kühlem Kopf dasRichtige tun.

Gegen den Überraschungsschock hilft der „SOSPlan bei Kündigung“

1. Unverhofft kommt oft: DerArbeitnehmer sollte sich auf eineKündigung vorbereiten und einenSOS-Plan oder eine Checklistebereithalten.

2. Wer schreibt, bleibt? Man sollte keine Dokumente bei einerÜbergabe der Kündigung unterzeichnen. Der Gekündigte nimmtalles mit und liest es zu Hause inRuhe durch. Wer Druck ausübt,führt nichts Gutes im Schilde.Man ist nicht einmal verpflichtet,auf dem Kündigungsschreibenden Empfang der Kündigung zuquittieren.

3. Nicht ohne meinen Anwalt: Esist ratsam, Sie Kündigung undAngebote des Unternehmens(Kündigung mit Abfindungsangebot, Aufhebungsvertrag, Wechselin eine Transfergesellschaft etc.)von einem Anwalt prüfen. Eineunüberlegte Unterschrift kannden Kündigungsschutz oder 12Wochen Arbeitslosengeld (Sperrzeit) kosten.

4. Mit der Kündigung nicht zumScheidungsanwalt: Man solltesofort einen Besprechungsterminbei einem Rechtsanwalt, der sichim Kündigungsrecht wirklich auskennt, vereinbaren. Die Internethomepage eines Anwaltes gibtwichtige Hinweise, ob entsprechende Erfahrungen vorhanden sind. Im Zweifel zum Fachanwaltfür Arbeitsrecht, aber auch dortnach Fallzahlen im Kündigungsrecht fragen.

5. Freie Anwaltswahl stattRechtsschutzhotline: Man kannden Anwalt selbst aussuchen.Auch Rechtsschutzversichertehaben das Recht auf freie Anwaltswahl. Eine Rechtsschutzversicherung empfiehlt nicht immereinen im Kündigungsrecht erfahrenen Anwalt, sondern häufigVertragsanwälte, die auf Gebühren gegenüber der Rechtsschutzversicherung verzichten. Also umGeld zu sparen.

6. Gut geplant ist halb gewonnen: Den Anwaltstermin sollteman gut vorbereiten. Schon beimersten Kontakt darauf hinweisen,dass man eine Kündigung bekommen hat. Gut ausgebildeteFachangestellte fragen dannnach, wann die Kündigung eingegangen ist und geben einenschnellen Beratungstermin. Zumersten Beratungstermin denArbeitsvertrag, die Kündigungund die letzten drei Gehaltsabrechnungen mitbringen.

7. Beachten sollte man die unverzügliche Meldepflicht bei derArbeitsagentur. Sonst droht eineSperrzeit. Eine telefonische Meldung unter 01801 555 111 reichtneuerdings zur Fristwahrung aus.Allerdings muss man danach einen persönlichen Termin vereinbaren. Je früher das Arbeitslosengeld beantragt wird, umsoschneller erhalten man es auch.

8. Man sollte sofort ein qualifiziertes Zeugnis anfordern, dasnach dem Gesetz nur „auf Verlangen“ zusteht, und darum bitten, zügig eine Arbeitsbescheinigung zu übersenden, die dieArbeitsagentur braucht, um einenahtlose Arbeitslosengeldzahlungsicherzustellen.

Rechtsanwalt Michael W. Felser,der Autor dieses Artikels, ist Fachanwaltfür Arbeitsrecht

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