Spassbad AqualandNackt vor dem Schwimmbad-Spind

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Ein nackter Mann schockte eine Besucherin im "Aqualand". (Symbolbild: dpa)

Ein nackter Mann schockte eine Besucherin im "Aqualand". (Symbolbild: dpa)

Köln – Ist Robert K. ein Exhibitionist? Wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ im Spaßbad „Aqualand“ in Chorweiler stand der 45-Jährige am Freitag vor Gericht. Der Staatsanwalt hielt ihm vor, er habe am 27. Dezember vorigen Jahres nackt im Bereich der Spinde des Schimmbads gestanden und einer Frau sein erigiertes Glied gezeigt.

Robert K. stritt den Vorwurf ab. Weil niemand in der Nähe gewesen sei, habe er sich ausnahmsweise vor den Kabinen umziehen wollen. Da sei in einigen Metern Entfernung ein Haartrockner angegangen, er habe aufgeblickt, eine Frau gesehen und sei gleich „hinter eine Ecke gegangen“, um sich weiter anzukleiden.

Zeugin Ute T. (34, Namen geändert) schilderte das Geschehen anders. Vom Haartrockner her habe sie Robert K. unbekleidet dastehen sehen, ihm ins Gesicht geschaut, er sei zurückgetreten und sie sei kurz weggegangen. „Als ich wiederkam, stand auch er wieder da“, immer noch nackt. Sie informierte eine Mitarbeiterin an der Kasse, und der Sicherheitsdienst wurde gerufen. „Es war mir unangenehm“, sagte Ute T. zum Anblick des fremden nackten Mannes, doch sie habe vor allem deshalb Bescheid gesagt, „weil da immer viele Kinder rumspringen“.

Ausgiebig wurde das Detail erörtert, ob das Glied des Angeklagten tatsächlich erigiert war. Hatte Ute T. bei der Polizei noch entsprechende Angaben gemacht, so drückte sie sich vor Gericht zurückhaltender aus: „Ich weiß nicht, welche Form sein Penis sonst hat.“ Die Richterin machte besonders misstrauisch, dass Robert K. mindestens acht Minuten lang vor den Spinden gestanden habe, statt sich rasch umzuziehen. Das sollen Aufnahmen einer Überwachungskamera belegen. Zudem zeigen sie einem Aktenvermerk zufolge, dass der Angeklagte „auffällig“ umherguckte, „als wenn er Ausschau halten würde“. Die entscheidende Szene mit der Frau ist jedoch nicht zu sehen. Trotzdem soll das Video nun bei einem weiteren Verhandlungstermin am 18. August begutachtet werden. (cs)

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