Keine Fußball-SpieleDiese Optionen haben Dauerkarten-Inhaber des 1. FC Köln

Lesezeit 4 Minuten
Neuer Inhalt

Das Rhein-Energie-Stadion in Köln wird noch für eine längere Zeit leere Tribünen aufweisen. 

  • Der 1. FC Köln will Dauerkarten-Inhabern diverse Optionen als Erstattungs-Möglichkeiten anbieten.
  • Die Verbraucherzentrale sieht den Verein klar in der Pflicht. Dabei drohen dem FC durch die fehlenden Zuschauereinahmen jetzt schon neun Millionen Euro Verlust.
  • Die Hintergründe.

Köln – In dieser Woche wird der 1. FC Köln mitteilen, wie der Verein Karteninhaber dafür entschädigen wird, vorerst keine Heimspiele bieten zu können.

Nach Gesprächen mit den Gremien präsentierte der Verein auch der AG Fankultur seine Vorschläge und stieß dabei auf Unterstützung. Demnach werden die Kölner anbieten, die nicht nutzbaren Karten zu erstatten, gleichzeitig allerdings Alternativen vorschlagen.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind eindeutig. Da es dem 1. FC Köln wegen einer behördlichen Anordnung unmöglich ist, seine Leistung zu erbringen, ist der Verein davon befreit. Ein Dauerkartenkunde hat also nicht die Möglichkeit, sein Samstagsvergnügen einzuklagen. Wie allerdings der FC von der Leistungspflicht befreit ist, muss auch der Kunde keine Gegenleistung erbringen. Das bedeutet, dass die Karteninhaber ihr Geld zurückerhalten. Das ist unter anderem in Paragraf 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Dass die Kosten seitens des Vereins weiterlaufen, der 1. FC Köln zum Beispiel seine Profis und womöglich Teile der Stadionpacht weiterbezahlen muss und weitere Ausfälle hat, ist für den Verein gewiss ein Thema und sorgt für verhagelte Bilanzen. Rund neun Millionen Euro Verlust drohen dem FC wegen der fünf Heimspiele ohne Stadionpublikum. Doch fällt das unter das unternehmerische Risiko des Vereins.

Persönliches Dilemma

Der Verein hat sich deutlich positioniert: „Wer sein Geld zurückhaben will, bekommt es zurück“, sagte FC-Präsident Werner Wolf in der vergangenen Woche im Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Und das, obwohl es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des 1. FC Köln heißt, der Kunde könne „weder die Zuweisung eines anderen Platzes im Stadion noch eine Erstattung verlangen, wenn der 1. FC Köln den Zuschauerausschluss nicht zu vertreten hat“.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bereits im März vor dem später dann doch abgesagten Heimspiel gegen Mainz 05 schrieb der Verein an die Karteninhaber: „Für einen Fall höherer Gewalt wie diesen sehen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Rückerstattung des Ticketpreises vor. Dennoch möchten wir selbstverständlich kulant agieren und eine faire Lösung finden. In Absprache mit dem Mitgliederrat haben Vorstand und Geschäftsführung des 1. FC Köln daher entschieden, dir selbst die Entscheidung zu überlassen.“ Der Verein bot neben einer Erstattung an, den Betrag für die Jugendabteilung des Vereins zu spenden. Eine weitere Offerte war ein „limitiertes Geisterspiel-Ticket“ als Erinnerung an ein Spiel, das man nicht besuchen konnte. Letzte Möglichkeit war ein T-Shirt mit der Aufschrift „Geisterspiel – Ich war dabei“.

In etwa diese Richtung dürften die Angebote gehen, die der FC nun präsentieren will. Dass man die Erstattung vorschlägt, gleichzeitig darauf hinweist, dazu nicht verpflichtet zu sein und anschließend um Verzicht bittet, ist ein umstrittener Vorgang. Zwar solle sich nur angesprochen fühlen, wer sich einen Verzicht auch in der Corona-Krise erlauben könne, darauf legt der FC großen Wert. Doch versetzt der Klub seine Fans mit dem Hinweis auf die Kulanz und die Bitte um Hilfe in ein persönliches Dilemma. Denn wer will seinem Herzensverein in der Not nicht helfen?

Für Verbraucherschützer ist die Sachlage klar

Nun kann man mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieles ausschließen, jedoch ist es problematisch, das Risiko einer Absage, für die niemand etwas kann, auf den Kunden zu übertragen. Die gesetzlichen Ansprüche sind nach herrschender Meinung nicht durch AGB abdingbar, diese Einschätzung teilt auch die Verbraucherzentrale NRW: „Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ist es nicht zulässig, diese gesetzlichen Regelungen durch AGB einzuschränken“, erklärt Iwona Husemann aus der Gruppe Verbraucherrecht, und weiter: „Nach unserer Ansicht sind derzeit Unternehmen verpflichtet, gezahlte Leistungen zu erstatten.“

Alexander Wehrle betont vor allem die Wahlmöglichkeit. „Jeder Dauerkarten-Inhaber hat die Wahl, ob er für die ausgefallenen Spiele sein Geld zurückerstattet bekommen möchte, eine andere Art der Kompensation bevorzugt oder auch keine Erstattung möchte. Wir finden es nur fair, dass der Fan da wählen kann. Es gibt genug Dauerkarten-Inhaber, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Wir haben andererseits aber auch schon viele Signale von Fans erhalten, die proaktiv auf uns zugekommen sind und überhaupt keine Erstattung ihres Anteils wollen. Grundsätzlich bieten wir aber jedem Ticket-Inhaber eine Rückerstattung an“, sagt der FC-Geschäftsführer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Schwierige Planung

Wie mit der nächsten Saison verfahren wird, ist vorerst offen. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten, auch danach ist davon auszugehen, dass der Profifußball nicht vor vollen Rängen stattfinden können wird. Das gestaltet die Planung für den Verein schwierig. „Stand jetzt wissen wir ja noch gar nicht, wann die nächste Saison überhaupt starten kann. Daher können wir auch noch nicht sagen, wann wir den Betrag für die Dauerkarte einziehen werden“, sagt Alexander Wehrle: „Normalerweise wäre der Termin im Juni gewesen, jetzt wird dies wohl kaum der Juni sein. In unseren Liquiditätsplanungen ist berücksichtigt, dass uns erst einmal diese signifikanten Gelder fehlen werden.“

KStA abonnieren