Der Rechtsstreit um den Ausbau des Geißbockheims geht in eine neue Runde. Das OVG Münster muss nach einem Urteil neu entscheiden.
Streit ums GeißbockheimOVG verhandelt erneut über die Ausbaupläne des 1. FC Köln

Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich mit einem Streit in Köln. (Archivbild)
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Die langwierige juristische Auseinandersetzung um die Vergrößerung des Trainingsareals des 1. FC Köln tritt in eine neue Phase. Am 11. Juni (9.00 Uhr) wird der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster abermals behandelt. Eine Urteilsverkündung ist noch für denselben Tag geplant.
Im Zentrum des Disputs steht der 2020 von der Kölner Stadtverwaltung genehmigte Bebauungsplan mit der Bezeichnung „RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“. Der Fußballclub beabsichtigt, die vorhandene Sportstätte am Geißbockheim im Stadtteil Sülz auszubauen.
Kritik an Bauplänen für Gleueler Wiese
Als Kompensation für das Bauvorhaben ist die Errichtung von vier öffentlichen Kleinspielfeldern auf der Gleueler Wiese im städtischen Grüngürtel vorgesehen. Umweltschützer kritisieren jedoch die damit einhergehende vollständige Bodenversiegelung und den Wegfall der denkmal- und landschaftsgeschützten Grünfläche für die Allgemeinheit.
Leipziger Gericht kippte vorherige OVG-Entscheidung
Das OVG hatte den Bebauungsplan aus diesem Anlass bereits im November 2022 für ungültig erklärt. Der Verein legte dagegen Revision ein. In der Folge hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diesen Richterspruch im April 2024 auf und verwies die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung und Urteilsfindung nach Münster zurück.
In ihrer Begründung führten die Leipziger Richter an: „Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar.“ Das OVG in Münster will nun direkt nach der mündlichen Anhörung ein neues Urteil fällen. (dpa/red)
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