Wegen Totschlags vor Gericht

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Der Prozess gegen den 38 Jahre alten Markus K., der in der Nacht zum 30. Juli 2001 seine frühere Lebensgefährtin und den gemeinsamen Sohn getötet haben soll, wird heute eröffnet.

Bergheim-Büsdorf - Als in den frühen Morgenstunden des 30. Juli 2001 in Bergheim-Büsdorf bekannt wurde, dass die 40 Jahre alte Altenpflegerin Elke S. und ihr dreijähriger Sohn Robin in der Nacht zuvor getötet worden waren, herrschte tiefe Betroffenheit.

Als Täter stand rasch der ehemalige Lebensgefährte der Getöteten unter Verdacht. Er soll mit mehreren Messerstichen sowohl Elke S. als auch den gemeinsamen Sohn umgebracht haben.

Beziehungstat?

Einen Tag später wurde Haftbefehl wegen zweifachen Mordes gegen ihn erlassen. Als Beweggründe fügte Oberstaatsanwältin Regine Appenroth damals „niedrige Beweggründe“ an. „Das Opfer wollte die Beziehung zu dem Mann beenden. Daraufhin brachte er sie um. Während der Tat wurde das Kind wach. Vermutlich um nicht erkannt zu werden, tötete er auch seinen Sohn“, so die Juristin. Im Verhör räumte der Mann damals die Taten ein. Zu Einzelheiten gab er jedoch nur spärlich Auskunft.

Noch in der Tatnacht hatte K. die Nachbarn aufgesucht, bei denen er zuvor auch zeitweise gewohnt hatte. „Um drei Uhr“, so erinnerte sich eine Nachbarin, „stand er vor meinem Bett und sagte nur einen Satz »Ich habe Mist gebaut«“. Er habe einen verzweifelten Eindruck gemacht. Mit den Worten „Ich bin total leer, ich fühle nichts mehr“, zitierte Bendisch den Beschuldigten damals.

Nach der Tat habe K. einen Nachbarn gebeten, ihn zur Polizei nach Niederaußem zu begleiten. Dort wurde der Mann wenig später verhaftet.

Nähere Umstände unklar

Zu den näheren Umständen sagten Polizei und Staatsanwaltschaft damals nichts. Wie jedoch zu erfahren war, soll Markus K. bereits mehrere Jahre wegen versuchter Vergewaltigung und mehreren Eigentumsdelikten in Süddeutschland im Gefängnis gesessen haben.

Ab heute muss sich Markus K., der von dem Bonner Anwalt Uwe Krechel vertreten wird, wegen Totschlags vor der 11. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts verantworten.

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