Selbstmord, falsche AngabenWann Lebensversicherer nicht zahlen

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Ist eine Krankheit bei Vertragsabschluss bekannt, bekommt der Antragsteller in der Regel keine Police - oder ein Tod aus diesem Grund wird für die Zahlung ausgeschlossen.

Ist eine Krankheit bei Vertragsabschluss bekannt, bekommt der Antragsteller in der Regel keine Police - oder ein Tod aus diesem Grund wird für die Zahlung ausgeschlossen.

Sie ist und bleibt ein Verkaufsschlager: Die Lebensversicherung. Mit rund 90 Millionen Verträgen gibt in Deutschland sogar mehr Policen dieser Art als Einwohner. Sparer haben die Wahl zwischen verschiedenen Varianten, die bekanntesten Modelle sind die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung.

Wer eine Risikolebenspolice abschließt, kann damit seine Angehörigen im Todesfall absichern. Solch eine Police ist nicht nur für den Hauptverdiener wichtig, dessen Einkommen die Familie ernährt. Auch derjenige, der sich um die Kinder kümmert, sollte gut versichert sein: Wenn er stirbt, muss die Betreuung der Kinder finanziert werden, damit der Hauptverdiener weiter arbeiten kann. Es geht also nicht um Kapitalanlage, sondern ausschließlich um Todesfallschutz.

Stirbt ein versicherter Partner oder Elternteil, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Doch gibt es einige Ausnahmen:

1. Selbstmord

Hier sind sich die meisten Versicherer einig: In den Bedingungen ist eindeutig geregelt, dass es bei einem Selbstmord nicht zur Auszahlung der Versicherungssumme kommt - wenn sich die versicherte Person in den ersten drei Jahren seit Beginn des Vertrags das Leben nimmt. Je nach Versicherer liegt diese Frist auch bei fünf Jahren. Wenn sich der Kunde umgebracht hat, muss die Versicherung seinen Hinterbliebenen immerhin den Rückkaufwert der Lebensversicherung überweisen. Enthalten sind hier die in den ersten drei Jahren eingezahlten Beiträge, abgezogen werden die angefallenen Kosten.

Anders sieht es jedoch aus, wenn der Freitod in einem Zustand verübt wurde, welcher die „Geistestätigkeit“ krankhaft gestört hat: In solchen Fällen besteht eine Leistungspflicht.

2. Mord

Sollte der Versicherte durch einen Unfall versterben, ist das natürlich abgesichert. Schwieriger wird es, falls der Versicherte ermordet worden ist. Die meisten Versicherer warten mit der Zahlung der Versicherungssumme, bis der Mordfall aufgeklärt ist. Falls sogar ein begünstigter Hinterbliebener der Täter ist, wird natürlich kein Geld gezahlt. Bei einem ungeklärten Mord ist es durchaus möglich, dass der Begünstigte keine Leistung erhält - selbst wenn er nichts getan hat.

3. Falsche Angaben

Ein weiterer Grund kann sein, dass der Versicherte falsche Angaben gemacht oder eine wichtige Tatsache verschwiegen hat - zum Beispiel eine vorhandene schwere Erkrankung. In der Regel ist dann später völlig unerheblich, ob der Tod des Betroffenen etwas mit dieser Krankheit zu tun hatte oder nicht. Die Gesundheitsfragen sollten also besser korrekt beantwortet werden. Ist die Krankheit bereits bekannt, bekommt der Antragsteller keine Police oder der Tod aus diesem Grund wird für die Zahlung der Versicherungssumme ausgeschlossen.

Wichtig ist, dass man die Versicherungssumme an neue Lebensumstände anpassen kann - etwa wenn ein weiteres Kind geboren wird. Möglich macht das eine Nachversicherungsgarantie. „Mit ihr stellen Versicherte sicher, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung anpassen können, beispielsweise nach einer Heirat, der Geburt von Kindern oder einem Immobilienkauf“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Eine bequeme Alternative wäre die so genannte Dynamik: Die Versicherungssumme erhöht sich damit automatisch Jahr für Jahr, wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

Je länger Risikolebensversicherungen laufen, umso teurer werden sie. Der Vertrag sollte aber nicht enden, bevor die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen und die Immobilie zum Großteil abbezahlt ist. „Im Idealfall ist die Laufzeit auf das Lebensmodell, das Alter und die Familienplanung zugeschnitten“, sagt Versicherungsberater Jörg Deppner.

Meist begnügen Lebensversicherer sich damit, dass Antragsteller diese Fragen zur Gesundheit im Antrag beantworten. Bei hohen Versicherungssummen über 200.000 Euro oder bereits festgestellten Vorerkrankungen gehen die Anbieter aber auf „Nummer sicher“ und fordern eine ärztliche Untersuchung. Am besten geschieht das beim Hausarzt, weil er auch die Krankenakten einsehen und ein umfassendes Gesundheitsbild abgeben kann. Deshalb sollten sich Eltern beeilen, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten: „je früher die Police abgeschlossen wird, umso einfacher ist es, den Schutz zu bekommen.“ (mit Material von Biallo)

Sparer sollten sich auch nach Alternativen für die Lebensversicherung umschauen. Einen Überblick verschafft unsere Bildergalerie:

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