CO2-Steuer, Heizkosten und MietspiegelDas ändert sich 2022 auf dem Immobilienmarkt

Lesezeit 4 Minuten
Heizkörper (1)

Heizen wird auch 2022 teurer.

Köln – Neues Jahr, neue Gesetze: 2022 ändert sich wieder einiges auf dem Immobilienmarkt. Im Fokus stehen zwar Schutz von Mietern und Umwelt, doch so einige Register zieht der Gesetzgeber zunächst nicht. Weder ein Mietendeckel noch ein Mietenstopp stehen auf dem Programm, und auch eine Solardachpflicht wird es – zumindest in Nordrhein-Westfalen – nicht geben. Was sich 2022 auf dem Immobilienmarkt ändert, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

CO2-Steuer wird erhöht

Die Emission von klimaschädlichem CO2 wird seit 2021 bepreist, 25 Euro pro Tonne werden dabei fällig. Wie geplant steigt der Preis mit dem neuen Jahr auf 30 Euro pro Tonne, was bei Heizöl einem Aufpreis von rund 1,5 Cent pro Liter und bei Erdgas etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde im Vergleich zu 2021 entspricht.

Noch müssen Mieter den CO2-Preis alleine stemmen, doch wie von der Ampel-Koalition angekündigt, soll auch der Vermieter in Zukunft einen Teil des Preises übernehmen. Geregelt werden soll die Aufteilung in einem Stufenmodell nach Gebäudeenergieklasse. Für den Fall, dass dieses nicht rechtzeitig verabschiedet werden kann, so gilt ab dem 1. Juni 2022 zunächst eine gleichmäßige Teilung.

Neue Heizkostenverordnung

Bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten, zeigen sich die Auswirkungen der neuen Heizkostenverordnung erst ab kommendem Jahr. Sind im Mietgebäude fernablesbare Messgeräte für den Wärmeverbrauch vorhanden, so muss der Vermieter ab 2022 jedem Mieter monatlich per App, E-Mail oder Post Informationen zu seinem Verbrauch und zur Abrechnung zur Verfügung stellen. Die erhöhte Transparenz soll dazu führen, dass Verbraucher ihr Heizverhalten ändern und CO2-Emissionen reduzieren. Ab 2027 sind die Geräte Pflicht.

Zwar begrüßt der Deutsche Mieterbund die Maßnahme, „es ist aber zu befürchten, dass Mieterinnen und Mieter für diese Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssen als sie zusätzlich an Energiekosten einsparen“, sagt Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Verbands.

KfW-Förderung

Ab Februar 2022 erhalten Hausbauer keine Förderung mehr für den Kauf oder für Neubauten nach dem Effizienzhaus-Standard KfW 55. Entsprechende Immobilien haben durch Maßnahmen in den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung einen niedrigeren Energieverbrauch, Käufer und Hausbauer erhalten dafür noch rund 26.000 Euro Zuschuss. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) stellt das Programm mit der Begründung ein, dass in Zukunft die Sanierung stärker als Neubau gefördert werden müsse.

Weiterhin gefördert werden zunächst Immobilien der Standards KfW 40 und KfW 40 Plus, die rund 15 Prozent effizienter sind. Dabei sind Zuschüsse von etwa 34.000 bzw. 38.000 Euro drin.

Wohngeldanpassung

Um mit der aktuellen Miet- und Einkommensentwicklung Schritt zu halten, wird das Wohngeld ab dem 1. Januar 2022 alle zwei Jahre angepasst. So soll verhindert werden, dass einkommensschwache Haushalte wegen steigender Einkommen aus der Wohngeldberechtigung herauswachsen, die ihnen eigentlich helfen soll, ihren Wohnsitz halten zu können. Um etwa 13 Euro wird der Bezug im bundesweiten Durchschnitt im Januar steigen.

Mietspiegel

Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner sind ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen, der die Situation auf ihrem Markt abbilden soll. Anhand dessen soll über die Notwendigkeit von Maßnahmen wie Mietpreisbremsen entschieden werden, zudem sollen überzogene Mietforderungen durch bessere Vergleichbarkeit von Preisen schwieriger durchzusetzen sein. Fertiggestellt werden muss der Mietspiegel bis zum Jahr 2023.

Bis zum Jahr 2024 haben Städte Zeit, wenn sie sich für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entscheiden, der auf wissenschaftlichen Kriterien beruht. Dafür werden Stichproben genommen, bei welchen Mieter und Vermieter Wohnungsgröße, Mietpreis, Baujahr und weitere Angaben machen müssen. Bleibt eine Antwort aus, ist sie nicht komplett oder falsch, drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld.

Das könnte Sie auch interessieren:

Langfristig will die Ampel-Koalition die Kappungsgrenze, also die erlaubte Erhöhung von Mietpreisen innerhalb von drei Jahren, in angespannten Märkten von 15 auf elf Prozent senken. Auf regulären Märkten liegt sie derzeit bei 20 Prozent. Zudem soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden.

Neues Telekommunikationsgesetz

Bereits seit Dezember dürfen Vermieter laut dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) in Neubauten nicht mehr die monatlichen Kosten des Betriebs für die TV-Grundversorgung sowie Urheberrechtsabgaben an TV-Sender an Mieter weitergeben. Im Bestand dürfen Mieter ab Juli 2024 selbst bestimmen, ob und wenn ja, von welchem Anbieter sie Fernsehen beziehen. Vermieter erhalten bis dahin ein Sonderkündigungsrecht. Wer zudem gebäudeintern Glasfaserleitungen für schnelles Internet verlegt, kann pro Jahr und Wohnung bis zu 60 Euro „Bereitstellungsentgelt“ verlangen.

KStA abonnieren