Köln/Berlin – In einem Positionspapier hat der Beirat Junge Digitale Wirtschaft, der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) berät, „Regeln zur Vermeidung einseitig diffamierender Artikel“ und die „Verpflichtung der Presse zur Berichterstattung“ über Börsengänge gefordert. Das Gremium, das sich vor allem aus einflussreichen Start-up-Gründerinnen und -Gründern sowie Investoren zusammensetzt, will mit den Vorschlägen zur Einschränkung der Pressefreiheit die Attraktivität von Börsengängen in Deutschland fördern. Der Deutsche Journalisten-Verband reagiert entsetzt.
Veröffentlicht wurde das Dokument auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums, verfasst wurde es von drei Mitgliedern des Beirats, dem insgesamt 29 Personen angehören: Lea-Sophie Cramer ist eine der Autorinnen und Gründerin von Amorelie, einem Online-Shop für Erotikspielzeug, den sie 2015 für einen mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag an die ProSieben-Sat1-Gruppe verkaufte. Laut dem Dokument sind die weiteren Autoren Christoph Gerlinger, Geschäftsführer des Investors SGT German Private Equity, und Alex von Frankenberg, Geschäftsführer von Deutschlands größtem Risikokapitalgeber, dem Hightech-Gründerfonds aus Bonn. Größter Geldgeber des Fonds ist das Bundeswirtschaftsministerium.
Das sind die Forderungen
In den vergangenen Jahren habe es unter Finanzredakteuren immer wieder „ein regelrechtes IPO-Bashing“ gegeben, schreiben die Verfasser. IPO ist die Abkürzung für den englischen Begriff für Börsengänge, Initial Public Offering. Ohne dafür Belege zu liefern, heißt es in dem Positionspapier: Die Lieferplattform Delivery Hero sei bei ihrem Börsengang von der Finanzpresse „durchweg als überbewertete Luftnummer zerrissen“ und gleichzeitig die Restaurantkette Vapiano „als seriös und solide“ dargestellt worden. Heute sei Delivery Hero 30 Milliarden Euro wert und Dax-Mitglied, während Vapiano pleite und ein Totalverlust für die Zeichner sei.
Vier Forderungen stellen die Autorin und die Autoren in der Folge: Erstens soll die Presse zur Berichterstattung auch über kleine Börsengänge verpflichtet werden, da diese sonst bei großen Medien durchs Raster fielen. Zweitens soll die Presse „zu sachlicher, richtiger und vollständiger Information“ verpflichtet werden. Von „Disziplinierung der Presse“ ist die Rede, „bewehrt durch Pflicht zur unverzüglichen Gegendarstellung bei Fehlinformationen“.
Keine Aussage macht der Text dazu, wie eine solche Disziplinierung über bestehende presserechtliche Mechanismen hinaus künftig durchgesetzt werden soll. Auf die Frage, wer bestimme, ob ein Artikel sachlich, richtig und vollständig sei, antwortete Mitautor Christoph Gerlinger dem „Handelsblatt“, das mit seinen Recherchen als erstes auf das Dokument aufmerksam gemacht hatte: „Natürlich nur Gerichte.“
„Unglaubliches Unverständnis des Grundrechts“
Drittens sollen Internetforen künftig die Klarnamen von Bloggern offenlegen und eine Haftung für Falschbehauptungen und Beleidigungen ihrerseits eingeführt werden. Im vierten Punkt fordern die Verfasser für Unternehmen das Recht, kosten- und lizenzpflichtige Artikel über sie künftig gebührenfrei auf ihren Webseiten veröffentlichen zu dürfen.
„Dieses Positionspapier zeugt von einem unglaublichen Unverständnis des Grundrechts der Pressefreiheit“, sagt Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Von einem Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums dürfe man erwarten, dass er die Grundrechte achte.
Bereits am späten Montagabend reagierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf aufkeimende Kritik per Twitter: „Pressefreiheit ist ein herausragendes Grundrecht, zu dessen Schutz wir verpflichtet sind.“ Das Positionspapier sei ihm ebenso wenig bekannt gewesen wie seine Veröffentlichung auf der Homepage des Ministeriums, schrieb Altmaier: „Ich habe soeben die umgehende Entfernung angeordnet.“ Tatsächlich ist es dort nicht mehr verfügbar.
Wir stellen das Dokument hier zum Download zur Verfügung:
DJV-Sprecher Zörner will das nicht gelten lassen: „Wenn ein Ministerium Unterlagen eines Expertengremiums bekommt, werden sie intern von Fachleuten geprüft und danach erst veröffentlicht.“ Entweder sei das nicht passiert, oder die Mitarbeiter hätten die Brisanz des Papiers nicht erkannt, sagt Zörner: „Mindestens haben sie grob fahrlässig gehandelt.“
„Eine falsche und nicht aktuelle Version“
Das Wirtschaftsministerium betont auf Anfrage, der Beirat sei ein unabhängiges Gremium. Dessen Papiere und Stellungnahmen würden vom Beirat verfasst und bloß vom Ministerium veröffentlicht. Die Vorschläge zur Einschränkung der Pressefreiheit teile das Ministerium nicht, teilt die Sprecherin mit: „Die Unabhängigkeit der Presse ist für das Bundeswirtschaftsministerium ein hohes Rechtsgut.“
Im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagt die Sprecherin, das Ministerium besitze bloß eine Art Sekretariatsfunktion. Die Beiräte des Ministeriums seien für den Inhalt und Korrekturschleifen verantwortlich. Ob der Text gar nicht gelesen wurde oder die Inhalte bloß nicht stutzig machten, wisse sie aktuell nicht, werde aber aufgeklärt.
Inzwischen ist der Beirat zurückgerudert. In einer Stellungnahme bittet er um Entschuldigung, dass der Eindruck entstanden sei, die Pressefreiheit solle nicht bei der Berichterstattung über Börsengänge gelten. Der BJDW distanziert sich sogar vom eigenen Papier: „Die dort formulierten Absätze entsprechen in keiner Weise der Position des Beirats.“
Kontrollmechanismen sollen versagt haben
Interne Kontrollmechanismen hätten versagt, teilt der BJDW zur Ursache mit: „Durch die Umstellung auf eine agilere Arbeitsweise haben sich die Entscheidungsprozesse innerhalb des Beirats in den vergangenen Monaten stark verändert. Wichtige Checks-and-Balances-Vorgänge, die für eine solche Arbeit fundamental sind, haben in diesem Moment nicht ausreichend stattgefunden“, heißt es in der Stellungnahme. „So ist leider ein falsches und veraltetes Dokument an das Bundeswirtschaftsministerium gegangen. Wir werden unsere internen Abläufe nun überprüfen und dazu auch in eine enge Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium gehen.“
Die als Urheber genannten Lea-Sophie Cramer, Christoph Gerlinger und Alex von Frankenberg reagierten ebenfalls. Letzterer schrieb auf Twitter, das Papier sei ein Fehler und tue ihm sehr leid: „Es ist eine falsche und nicht aktuelle Version.“ Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ schrieb Alex von Frankenberg: „Auch ich hätte das Positionspapier vor der Veröffentlichung noch einmal persönlich prüfen müssen. Es tut mir leid, dass ich das versäumt habe.“
Cramer schrieb im Business-Netzwerk Linkedin von einem „nicht abgestimmten Papier“. Dieses vertrete Einzelpositionen und Formulierungen, die in keiner Weise ihre Positionen reflektierten. „Im Gegenteil, hier sind Einzelne in einer Form über das Ziel hinausgeschossen, die inakzeptabel ist.“
Entstehungsprozess bleibt unklar
Alex von Frankenberg brachte gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ etwas Licht in die Entstehungsgeschichte des Papiers: Er habe das Dokument mitverfasst, „allerdings nicht die fragwürdige Stelle“. Lea-Sophie Cramer sei an der Erstellung „praktisch nicht beteiligt“ gewesen, gleiches gelte für das Ministerium. Einzelne weitere Mitglieder hätten das Dokument vor Veröffentlichung lesen können.
Mitautor Christoph Gerlinger hatte die Forderungen gegenüber dem „Handelsblatt“ noch am Montag bekräftigt. Am Dienstag schreibt er nun, „eine unpassende und missverständliche Formulierung von mir aus einem früheren Teilkonzept des Positionspapiers“ sei „aufgrund eines handwerklichen Fehlers in der finalen, veröffentlichen Fassung gelandet“. Sie entspreche aber nicht seiner Position. Welche Formulierung er damit genau meint, schreibt er hingegen nicht. Gerlinger hat laut eigener Aussage inzwischen Wirtschaftsminister Altmaier seinen Rücktritt aus dem Beirat angeboten.
„Stellvertretend für den Beirat entschuldigen wir uns“, schrieb die Vorsitzende des Beirats, Miriam Wohlfahrth, bei Linkedin. „Ohne Einschränkung bekennt der Beirat sich zur Pressefreiheit. Leider ist uns hier ein Fehler passiert und es wurde eine nicht finale Arbeitsversion veröffentlicht. Wir werden das Papier umgehend austauschen.“ Auch ihr Co-Vorsitzender Christian Vollmann, Gründer des Netzwerks nebenan.de, spricht von einem „ärgerlichen Fehler“ und einer „vorläufigen Arbeitsversion des Papiers“. Er werde die Verantwortung dafür übernehmen.
„Das sind Rückzugsgefechte“
Doch immerhin einen Monat stand das Dokument online zum Download bereit, ohne dass es bemängelt wurde: Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, sei es ihm Mitte Mai zugestellt und in der ersten Junihälfte veröffentlicht worden.
Nachdem das „Handelsblatt“ über den Inhalt berichtet hatte, bat der BJDW am Dienstag um Entschuldigung und distanzierte sich von seinem Papier: „Die dort formulierten Absätze entsprechen in keiner Weise der Position des Beirats.“ Kontrollmechanismen hätten versagt: „So ist leider ein falsches und veraltetes Dokument an das Bundeswirtschaftsministerium gegangen.“ Dabei hatte Mitautor Christoph Gerlinger die Forderungen gegenüber dem „Handelsblatt“ zunächst noch bekräftigt. Am Dienstag schrieb er nun, sie entsprächen nicht seiner Position.
„Was wir gerade vom Beirat und dem Wirtschaftsministerium hören, sind Rückzugsgefechte“, sagt Hendrik Zörner. Er nimmt den Beteiligten nicht ab, dass das Positionspapier eine vorläufige Version darstelle. „So etwas sagt man meist, wenn man ertappt worden ist“, so Zörner. Der Deutsche Journalisten-Verband erwarte, dass Minister Altmaier den Mitgliedern des Beirats klarmache, dass es solche Forderung noch nicht einmal in Träumen geben dürfe, geschweige denn, dass sie an die Öffentlichkeit komme, sagt Zörner: „Die Presse ist frei und muss kritisch und unabhängig berichten können, auch wenn es um Wirtschaftspolitik geht“.
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Der Journalist Alexander Hüsing, Chefredakteur des Fachportals deutsche-startups.de, sagt, er sei zwar überrascht, dass die Forderungen Eingang in ein Papier des Beirats Junge Digitale Wirtschaft finden, doch die Start-up-Szene habe manchmal schon ein merkwürdiges Verständnis von Pressearbeit. Es komme immer wieder vor, dass um Abdruck vorgefertigter Pressemitteilungen gebeten werde, oder Start-ups nachfragten, wie viel die Veröffentlichung eines wohlwollenden Artikels koste, sagt Hüsing; „Es fehlt in weiten Teilen einer eigentlich gut gebildeten Gründerszene an Basiswissen, wie Presse und Medien überhaupt funktionieren."



