Jura-ExamenFrauen werden schlechter beurteilt als Männer

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Justitia urteilt ohne Ansehen der Person. Urteilen die juristischen Prüfungsämter ebenfalls ohne Ansehen der Examenskandidaten?

Justitia urteilt ohne Ansehen der Person. Urteilen die juristischen Prüfungsämter ebenfalls ohne Ansehen der Examenskandidaten?

Berlib – Frauen verdienen nicht nur schlechter als Männer. Sie bekleiden auch seltener Führungspositionen und sehen sich mit Stereotypen konfrontiert. Nun zeigt eine neue Studie im Auftrag des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, dass Frauen an den Universitäten zudem auch schlechter benotet werden.

Konkret untersuchten die drei Wissenschaftler die  juristischen Staatsexamen von rund 20 000 Prüflingen, die in der Zeit zwischen 2006 und 2016 ihre ersten und zweiten Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen ablegten.  Andreas Glöckner von der FernUniversität Hagen, Emanuel Towfigh von der EBS Universität Wiesbaden und Christian Traxler von der Hertie School of Governance gingen dabei der Frage nach, ob eine Benachteiligung von Frauen vielleicht schon bei der Ausbildung und im Examen stattfindet.

Geschlechtsunterschied auf den zweiten Blick

Das Ergebnis zeigt erst auf den zweiten Blick einen eklatanten Geschlechtsunterschied bei der Benotung an: Frauen schneiden im zweiten Staatsexamen knapp zwei Prozentpunkte schlechter ab als Männer. Das klingt erst einmal nicht viel. Deutlich ausgeprägter ist das Ergebnis aber bei den Prädikatsnoten, also die Noten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen und als besonders gute Leistung zählen.

Hier schaffen zwölf Prozent weniger Frauen den Sprung über die karriererelevante Notenschwelle von neun Punkten – „vollbefriedigend“. Nur wer aber mindestens mit einer Note von neun Punkten abschneidet, ist für den Staatsdienst zugelassen und darf zum Beispiel Richter werden. Für viele ist dieser Wert die  Zielmarke.

Einen deutlichen Einfluss auf diesen Benotungsunterschied zwischen den Geschlechtern hat dabei die Zusammensetzung der dreiköpfigen Prüfungskommission in der mündlichen Prüfung, schreiben die Autoren in der Studie.  Saßen drei Männer dem Prüfling gegenüber, hatten die Frauen durchschnittlich eine um 2,3 Prozent geringere Wahrscheinlichkeit, die nächste Notenschwelle zu erreichen – obwohl die Rechtsreferendarinnen die gleichen schriftlichen Vornoten wie ihre männlichen Kollegen hatten. Sobald jedoch ein gemischtes Team mit mindestens einer Frau die Prüfung abnahm, verschwand der Unterschied.

Auch ein Migrationshintergrund führt offenbar zu schlechteren Noten

Dieser Effekt verstärkte sich bei der Schwelle zum Prädikatsnotenbereich. Der Geschlechtsunterschied zwischen Männern und Frauen betrug sechs Prozent. Und auch hier zeigte sich: Sobald eine Frau mit in der Prüfungskommission saß, hatten beide Geschlechter die gleichen Chancen in den erstrebenswerten Prädikatsnotenbereich zu gelangen.

Auch ein Migrationshintergrund führt offenbar zu schlechteren Noten So schnitten Referendare, die im Ausland geboren sind und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, im zweiten Staatsexamen 17 Prozent schlechter als die deutschen Prüflinge ab. Nicht nur das: Für Prüflinge mit Migrationshintergrund war die Wahrscheinlichkeit, mit einer Prädikatsnote ausgezeichnet zu werden sogar um 70 Prozent geringer. Zudem wurden deutsche Prüflinge mit deutschen Pass, aber nicht deutschem Namen durchschnittlich schlechter bewertet.

Aus Sicht der Wissenschaftler könnte eine unbewusste Diskriminierung eine Erklärung für die Ergebnisse liefern. „Es ist aber schwer, sich diesen unbewussten Effekten zu entziehen“, betonte Towfigh.

Mindestens eine Frau sollte in den Prüferkommissionen sitzen

Mindestens eine Frau sollte nach Ansicht der Forscher in den Prüferkommissionen sitzen, um der ungleichen Benotung entgegenzuwirken. Im Zeitraum der Studie waren die Teams in 65 Prozent der Fälle ausschließlich mit Männern besetzt. Und das, obwohl 52 Prozent der Examenskandidatinnen Frauen sind. „Die Teilnahme von Prüferinnen ist wichtig für eine geschlechterneutrale Beurteilung und sollte entsprechend forciert werden“, betonen die drei Autoren. In Nordrhein-Westfalen sitzt inzwischen in der Hälfte  der Kommissionen mindestens eine Frau – 2014 waren es gerade mal 30 Prozent.

Zudem fordern die Autoren, dass die Kommissionen in den mündlichen Prüfungen die Vornoten der Prüflinge nicht erfahren sollten, um Fehler auszugleichen und validere Ergebnisse zu bekommen. „Es gibt keine unabhängige Messung, wenn die Vornote bekannt ist“, kritisiert Glöckner.

Christina Halstenberg-Bornhofen, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes und Abteilungsleiterin im Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen, schränkt ein:  Ohne dieses Vorwissen könne man nicht auf die Prüflinge eingehen, Schwächere fördern und starken Prüflingen zu den erstrebten Prädikatsnoten verhelfen, erklärt Halstenberg-Bornhofen. Zugleich machte sie klar, dass man bestrebt sei, die Zahl der weiblichen Prüferinnen und Prüfer mit Migrationshintergrund zu erhöhen.

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