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Keine Gefahr durch GletscherseeKlimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE scheitert vor Gericht

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Die Richter Henrichs, Meyer und Kampf (v.l.) vor der Urteilsverkündung im Klimaprozess Lliuya gegen RWE am OLG Hamm.

Die Richter Henrichs, Meyer und Kampf (v.l.) vor der Urteilsverkündung im Klimaprozess Lliuya gegen RWE am OLG Hamm.

Im Fall der Klimaklage eines peruanischen Kleinbauern gegen den Energiekonzern RWE hat das OLG Hamm die Berufung abgewiesen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Berufung des peruanischen Bauern und Bergführers Saúl Luciano Lliuya im Klimaprozess gegen den deutschen Energiekonzern RWE am Mittwoch (28.05) abgewiesen.

Der Bauer und Bergführer hatte gefordert, dass sich RWE wegen seiner Rolle als großer Treibhausgasemittent an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Überflutung infolge einer Gletscherschmelze in seinem Heimatort Huaraz beteiligen solle.

Gericht weist Klimaklage von peruanischem Bauern gegen RWE zurück

Der Kläger argumentierte, dass RWE als historisch bedeutender Treibhausgasemittent eine Mitverantwortung an der globalen Klimaerwärmung und somit auch an der Bedrohungslage vor Ort trage. Unterstützt wurde er dabei von der Stiftung Zukunftsfähigkeit und der Umweltorganisation Germanwatch.

Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Grundlage der Entscheidung war unter anderem ein Gutachten zweier Sachverständiger, die im März erklärt hatten, dass in den kommenden 30 Jahren keine ernsthafte Gefahr für das Wohnhaus von Lliuya bestehe.

Der peruanische Bergbauer und Bergführer Saul Luciano Lliuya kommt zur mündlichen Verhandlung seiner Klimaklage gegen das Energieunternehmen RWE in das Oberlandesgericht.

Der peruanische Bergbauer und Bergführer Saul Luciano Lliuya kommt zur mündlichen Verhandlung seiner Klimaklage gegen das Energieunternehmen RWE in das Oberlandesgericht.

Die Wahrscheinlichkeit für eine Überflutung oder Schlammlawine bezifferten sie mit lediglich einem Prozent. Ein später eingereichter Befangenheitsantrag des Klägers gegen einen der Gutachter wurde vom Gericht abgelehnt.

RWE hatte die Klage von Beginn an als unbegründet und rechtlich unzulässig eingestuft. Der Konzern wies jede direkte Verantwortung für mögliche Naturgefahren in Peru zurück. (afp, dpa)