Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Kölner Gericht hat entschiedenMeta darf KI mit Nutzerdaten trainieren – Was Nutzer nun tun können

Lesezeit 4 Minuten
Abschalten oder löschen lässt sich Meta AI nicht - nur ignorieren.

Abschalten oder löschen lässt sich Meta AI nicht - nur ignorieren.

Wer nicht möchte, dass seine Daten von Facebook verwendet werden, muss innerhalb weniger Tage widersprechen. Wie das funktioniert.

Egal ob OpenAI, Google oder Meta – viele große Tech-Konzerne haben inzwischen intelligente Chatbots im Angebot, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren. Auch bei den Diensten Instagram, Facebook und Whatsapp, die zum Meta-Konzern gehören, sehen Nutzerinnen und Nutzer in der EU seit März einen entsprechenden Button. Direkt in den Apps kann man einer KI Fragen stellen oder sie komplexe Aufgaben lösen lassen.

Aber: Die KI von Meta funktioniert nicht einfach so, sondern wird trainiert – mit Massen von Daten. Genau das wird nun auch für Menschen innerhalb der Europäischen Union relevant. In Zukunft will der Konzern von Mark Zuckerberg nämlich Daten von EU-Nutzern zum Training seiner KI-Modelle verwenden. 

OLG Köln gibt Meta Recht

Meta hat angekündigt, ab kommendem Dienstag mit Daten von Nutzern auf seinen Plattformen Facebook und Instagram seine KI-Modelle zu trainieren. Dabei verzichtet der Konzern darauf, von den Nutzenden eine Einverständniserklärung einzuholen. Stattdessen können sie selbst aktiv werden, und der Nutzung ihrer Daten widersprechen.

Verbraucher- und Datenschützer sehen das kritisch und hatten dagegen geklagt. Am Freitag sind sie jedoch mit einem Eilantrag vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. „Nach vorläufiger und summarischer Prüfung“ liege kein Verstoß von Meta gegen EU-Gesetze vor, erklärte das Gericht. „Meta verfolgt mit der Verwendung zum Training von Systemen Künstlicher Intelligenz einen legitimen Zweck.“ Die Verwendung der Daten stelle sich daher „auch ohne Einwilligung der Betroffenen als rechtmäßig“ dar.

Das Oberlandesgericht Köln sieht das berechtigte Interesse von Meta an der Verarbeitung der Daten gegeben. Der Zweck, das Training von KI-Systemen, „kann nicht durch gleich wirksame andere Mittel, die weniger einschneidend wären, erreicht werden“, erklärte das Gericht. „Im Rahmen der Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin überwiegen die Interessen an der Datenverarbeitung.“

Das Gericht hebt unter anderem hervor, dass Meta lediglich öffentlich verfügbare Daten verwenden will, die auch über eine Suchmaschine im Internet auffindbar wären. Auch sei der Schritt bereits im vergangenen Jahr angekündigt und die Nutzenden über Apps und andere Wege informiert worden. Das Urteil ist demnach rechtskräftig.

Was macht Meta mit den Daten?

Geht es nach dem Tech-Konzern, benötigt Meta die Daten, um die KI-Modelle zu verbessern. Auf seiner Informationsseite erklärt der Konzern: „Wir sehen unsere Verantwortung darin, KI zu entwickeln, die nicht nur den Europäern zur Verfügung steht, sondern tatsächlich für sie entwickelt wird.“ Das Unternehmen will damit nach eigenen Angaben sicherstellen, dass die Modelle „die unglaublich vielfältigen Nuancen und Komplexitäten europäischer Gemeinschaften verstehen“. Das umfasse zum Beispiel Dialekte und Umgangssprache bis hin zu unterschiedlichen Arten von Humor und Sarkasmus in verschiedenen Ländern.

Plausibel ist die Erklärung durchaus: KI-Modelle sind nur so gut wie die Daten, mit denen sie trainiert werden. Aktuell dürften in das Modell Llama vor allem US-amerikanischen Daten eingeflossen sein – das allerdings wirkt sich auch auf die Antworten aus. KI-Fachleute kritisieren immer wieder, dass Large-Language-Modelle auch kleine Weltanschauungsmaschinen seien. Mehr Vielfalt und kulturelle Einflüsse dürften ein Modell daher per se besser machen.

Welche Daten verwendet Meta?

Grundsätzlich gilt: Der Konzern von Mark Zuckerberg verwendet für das KI-Training ausschließlich Daten von Nutzerinnen und Nutzern, die volljährig sind – Daten von Menschen unter 18 sind nach Angaben des Unternehmens nicht betroffen.

Und: Es sollen keine privaten Nachrichten, etwa Chats an Freunde oder die Familie, ins Training einfließen. Auf einer Infoseite erklärt der Konzern aber, dass Daten aus der Verwendung von KI-Stickern in Chats, beispielsweise Suchvorgänge nach einem Sticker, zum Training genutzt werden können.

Ansonsten betreffen die Trainingsdaten vor allem öffentliche Beiträge, die Nutzerinnen und Nutzer auf den Plattformen gepostet haben. Meta nennt konkret Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Kommentare. Dazu dürften auch Postings gehören, die schon Jahre alt sind und von denen der Verfasser womöglich gar nichts mehr weiß.

Wie kann ich widersprechen?

Wer seine Daten nicht mit dem Konzern teilen will, kann dem widersprechen. Allerdings ist Eile geboten: Meta hat angekündigt, ab dem 27. Mai mit dem KI-Training zu beginnen. Das bedeutet, dass bis spätestens zum 26. Mai Einspruch eingelegt werden muss.

Der Widerspruch funktioniert bei Instagram und Facebook jeweils über ein Formular, bei dem man seine E-Mail-Adresse eintragen muss. Zudem gibt es ein Feld, in dem man seine Entscheidung begründen kann – dies ist jedoch optional.

Hat man das Formular ausgefüllt, sendet Meta eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Darin bestätigt der Konzern, dass man die Daten „nicht für die zukünftige Entwicklung und Verbesserung generativer KI-Modelle für KI bei Meta verwenden“ werde. Für Whatsapp gibt es kein Formular, da die verschlüsselten Chats nicht für das KI-Training verwendet werden. (mit afp)