Kölner UnternehmenEhren Gin und Gin de Cologne streiten sich um Namen

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Flaschen der Kölner Gin-Marken „Gin de Cologne“ und „Ehren Gin“

Köln – Das Etikett, das einen Streit zwischen zwei Kölner Gin-Unternehmen ausgelöst hat, ist petrolblau, mit einem gelben Leuchtturm darauf und einem kleinen Banner mit der Aufschrift „Et hätt noch immer jot jejange“. Darunter steht groß “EhrenGin“. Alkoholgehalt: 47,11 Prozent. Das Produkt ist frisch auf dem Markt – und befindet sich nun im Rechtsstreit mit dem ungleich größeren Konkurrenten Gin de Cologne. Es geht um die Frage, wieviel Köln in einem Produkt stecken muss, um mit kölsch angehauchten Motiven werben zu können.

Hinter Ehren Gin steht derzeit allein Geschäftsführer Patrick Schäfer. Als das Messebauunternehmen des 46-Jährigen in Folge der Corona-Pandemie Insolvenz anmelden muss, beschließt er, sich neu zu orientieren. „Wir standen mit der Familie am Punkt null“, sagt er. „Nach reiflicher Überlegung haben wir uns entschieden, ein neues Unternehmen zu gründen. Wir haben überlegt, was in diesen Zeiten nicht weg-digitalisiert werden kann. So sind wir auf den Gin gekommen.“ Schäfer und seine Familie entwickeln Prototypenflaschen für den „Ehren Gin“ und beginnen, ihn über soziale Medien zu bewerben. Sitz des Unternehmens ist Ehrenfeld, destilliert wird der Schnaps mit Kölner Wasser im Odenwald.

Etikett umgestaltet

Auf der anderen Seite des Streits steht das Kölner Unternehmen Gin de Cologne – das in Ehrenfeld sitzt und auch dort produziert. Noch während Ehren Gin seinen Onlineauftritt aufbaut, bekommt Patrick Schäfer eine Nachricht von Gin de Cologne: Er vermittle den Eindruck, in Köln Gin zu produzieren – und ob das auch der Fall sei? Ein Produkt dürfe ansonsten nicht als Kölner Produkt beworben werden.

„Zu diesem Zeitpunkt stand vorne auf dem Etikett noch klein „Köln-Ehrenfeld““, sagt Schäfer. „Es gab aber von Beginn an auch einen entsprechenden Hinweis auf der Flasche, dass im Odenwald destilliert wird. Das habe ich dann auch geantwortet. Zwei Tage später bekam ich von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei eine Unterlassungsaufforderung.“

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Patrick Schäfer ist der Geschäftsführer von Ehren Gin

Es folgt eine Auseinandersetzung in mehreren Eskalationsstufen: Schäfer erklärt sich in einer Unterlassungserklärung bereit, den Begriff “Köln-Ehrenfeld“ nicht mehr auf der Flasche zu nutzen. Der Aufdruck wird mit einem Siegel überklebt, die alte Flasche aus sozialen Medien entfernt. Als durch ein Versehen der Marketingagentur aber weiterhin einige von ihnen auf der – damals noch im Bau befindlichen – Website zu sehen bleiben, erhält Ehren Gin die Aufforderung, eine Vertragsstrafe von 4500 Euro zu zahlen.

Außerdem soll das Unternehmen es nun ganz grundsätzlich unterlassen, einen „Gin unter der Bezeichnung “EhrenGin“ (...) in den Verkehr zu bringen“. Allein der Name sei irreführend und suggeriere, dass in Köln produziert werde. Die Gestaltung der Flasche mit kölschen Elementen unterstütze diesen Eindruck. Die entsprechenden Unterlagen liegen dem Kölner Stadt-Anzeiger vor.

Regionaler Gin im Trend

Regionale Gin-Sorten liegen im Trend. Neben Gin de Cologne gibt es beispielsweise den „Berliner Brandstifter“, „Siegfried“ aus Bonn und diverse Hamburger Produkte. Beim Streit der beiden Kölner Unternehmen geht es nun rechtlich gesehen um die Frage, ob das Destillieren des Ehren Gin im Odenwald in Kombination mit der kölsch angehauchten Optik eine Irreführung über seine geographische Herkunft bedeutet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Ehrenfeld, die Flaschen werden dort beschrieben und besiegelt. Auf der Website wird der Name „Ehren Gin“ vom „Ehrenmann“ oder der „Ehrenfrau“ abgeleitet – den Helden der Pandemie.

Ehren Gin Flaschen

Flaschen des „Ehren Gin“

Frank Waskow, Lebensmittel-Experte der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, die Rechtslage sei in diesem Fall sehr uneindeutig. Zwar falle Gin als Spirituose nicht direkt unter das Lebensmittelgesetz, man orientiere sich in der Rechtsprechung aber daran. Und: „Regionalität ist in der Regel nicht durch das Lebensmittelgesetz geschützt.“

Wenige Produkte geschützt

Es gebe in Deutschland nur um die 50 Produkte, die besonderen Schutz genießen, Kölsch sei eines von ihnen. In den übrigen Fällen müsse ein Gericht von Fall zu Fall entscheiden. Ein Norderneyer Seeluftschinken habe vermutlich nie Norderneyer Seeluft geatmet – auf der Nordseeinsel gibt es nicht einmal Schweine. Schwarzwälder Schinken würde dagegen in der Regel bloß im Schwarzwald geräuchert. Im März 2013 entschied ein Gericht aber auch, dass die Molkerei Friesland-Campina Milch aus dem Rheinland nicht unter der Marke “Mark Brandenburg“ verkaufen darf.

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Schäfer betont die tiefe Verwurzelung seines Produkts in Ehrenfeld. Er lebe seit 20 Jahren hier. Das Vorgehen des großen Konkurrenten findet er unverhältnismäßig: „Das hier ist ein Ein-Mann-Betrieb. Meine Familie hilft mir in der Garage beim Beschreiben und Verpacken, ich fahre die Flaschen dann mit dem Fahrrad im Veedel aus. Wir haben erst 300 Stück verkauft.“ Bei Gin de Cologne waren es nach früheren Angaben von Gründer Abbass Khatami bereits im ersten Jahr auf dem Markt 30 000. Der Streit erinnere an „David gegen Goliath“, sagt Schäfer. Gin de Cologne möchte sich auf Anfrage nicht äußern. Der Ausgang des Streits ist vorerst ungewiss.

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