Kölner Versorger gibt Kosten weiterRhein-Energie erhöht Strompreise ab April deutlich

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Die Zentrale der Rhein-Energie AG am Parkgürtel am Abend.

Die Zentrale der Rhein-Energie AG am Parkgürtel am Abend.

Der Grundpreis steigt extrem, auch der Arbeitspreis geht nach oben. Wer von der Preissteigerung wie betroffen ist.

Für die Kunden des Kölner Energieunternehmens Rhein-Energie wird der Strom ab April teurer. „Im Netzgebiet der Rheinischen Netzgesellschaft steigt in der Grundversorgung Strom der Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde auf 41,90 Cent“, teilte ein Sprecher der Rhein-Energie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Vorher kostete die gleiche Strommenge 39,87 Cent, es handelt sich also um eine Steigerung um 2,03 Cent. Der Anstieg beim Arbeitspreis liegt demnach bei rund fünf Prozent.

Auch der jährliche Grundpreis steigt bei der Rhein-Energie ab April. Er beträgt dann 258,76 Euro –  39,66 Euro oder gut 18 Prozent mehr als zuvor.

Rhein-Energie: Monatliche Mehrkosten für Musterhaushalt bei acht Euro

Die Rhein-Energie spricht insgesamt von einer Steigerung der Kosten um 7,6 Prozent. Bei einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden betrügen die monatlichen Mehrkosten rund acht Euro. Begründet wird die Steigerung der Strompreise ausschließlich mit den gestiegenen Netzentgelten und einer weiteren gestiegenen staatlichen Umlage.

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Die jetzige Weitergabe der gestiegenen Netznutzungsentgelte erfolge laut Rhein-Energie wegen einer kurzfristigen Entscheidung der Bundesregierung, einen seit Langem festgelegten Bundeszuschuss zur Deckelung der Netznutzungsentgelte ersatzlos zu streichen. Dies habe Auswirkungen auf alle, die Strom verbrauchen. „Die Entscheidung kam zu spät, um sie bei der Preissenkung im Januar zu berücksichtigen“, sagte der Rhein-Energie-Sprecher. 

Die Netzentgelte sind Bestandteil des Strompreises. Alle privaten und gewerblichen Verbraucher, die Strom aus dem Stromnetz entnehmen, bezahlen damit für die Nutzung des Stromnetzes. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt.

Die StromNEV entstand im Rahmen der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und trat 2005 in Kraft. In der geltenden Fassung wurde die Verordnung im Juni 2018 verabschiedet. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur beziehungsweise von den entsprechenden Landesregulierungsbehörden geprüft und festgelegt. Sie gelten dann einheitlich für alle angeschlossenen Verbraucher.

Preise waren zwei Mal in Folge gesunken

Die Rhein-Energie hatte ihre Strompreise in der Grundversorgung zunächst im Oktober 2023 und dann im Januar 2024 erneut gesenkt. „Auch nach der Weitergabe der gestiegenen Netznutzungsentgelte liegt das Preisniveau der Rhein-Energie in der Grundversorgung unter dem von Oktober 2023“, so der Sprecher weiter. Der Arbeitspreis an diesem Datum lag demnach bei 44,91 Cent pro Kilowattstunde.

Die Rhein-Energie weist darauf hin, dass Laufzeitverträge mit günstigeren Konditionen für Kunden jederzeit offenstehen. Dabei wird der Strompreis für zwölf oder 24 Monate festgeschrieben. Am Dienstag lag der Kilowattpreis für die Zwölf-Monate-Variante bei 28,75 Cent. Beim Zwei-Jahre-Vertrag lag er bei 29,99 Cent.

Strompreis: Rhein-Energie will Kundinnen und Kunden separat informieren

Die Preise bei den Laufzeitverträgen ändern sich mitunter täglich. Die tagesaktuellen Konditionen weist die Rhein-Energie auf ihrer Internetseite aus. Selbstverständlich können Kunden auch zu einem anderen Anbieter wechseln. Es gibt im Internet diverse Vergleichsportale mit Angeboten von Strom- und Gasversorgern. 

„Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten noch ein individuelles Anschreiben“, hieß es von der Rhein-Energie am Dienstag. Eine Anpassung der monatlichen Abschlagsbeträge ab April erfolge nicht automatisch.

Auch andere Versorger in der Region hatten kürzlich ihre Preise für Strom angehoben. Die Energieversorgung Leverkusen (EVL) erhöht zum 1. März ihre Strompreise. Der Arbeitspreis steigt um 2,59 Cent pro Kilowattstunde, der Grundpreis um 37,31 Euro pro Jahr. Als Grund nennt die EVL ebenfalls die gestiegenen Netznutzungsentgelte.

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