Untreue-ProzessBaron von Ullmann zahlt sieben Millionen Euro

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Baron von Ullmann mit seinen Verteidigern

Baron von Ullmann mit seinen Verteidigern

Köln – Das Untreue-Verfahren gegen Georg Baron von Ullmann, den früheren Aufsichtsratschef des Bankhauses Sal. Oppenheim, wird wie von der 16. Großen Strafkammer angeregt gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt. Am Mittwoch hat der 64-Jährige seine Bereitschaft erklärt, sieben Millionen Euro zu zahlen. Vier Millionen sollen an noch zu bestimmende gemeinnützige Einrichtungen fließen, drei Millionen an die Staatskasse. Die eigenen Auslagen für den Prozess muss Baron von Ullmann selber tragen. Wenn er die Pflichten erfüllt, die ihm die Kammer auferlegt hat, ist das Verfahren endgültig eingestellt.

In dem Prozess, der Ende August 2017 begann, geht es um ein Immobiliengeschäft der Bank mit einem Oppenheim Esch-Fonds, an dem außer dem Angeklagten seine Mutter Karin, die Banker Matthias Graf von Krockow und Christopher Freiherr von Oppenheim sowie Immobilienunternehmer Josef Esch und seine Frau Irma Anteile hielten. Der Fonds hatte Mitte 2007 eine Büroimmobilie in Frankfurt am Main für gut 51 Millionen Euro erworben; dort sollte nach einer Sanierung und Erweiterung die Investmentsparte von Sal. Oppenheim einziehen. Der Plan zerschlug sich, denn die Finanzkrise kam dazwischen, Im Dezember 2008 kaufte die Bank knapp 95 Prozent der Fonds-Anteile für 123,4 Millionen Euro. Der Preis der Immobile, für die kein Wertgutachten vorlag, war der Anklage zufolge viel zu hoch; Sal. Oppenheim sei ein Schaden von rund 23,6 Millionen Euro entstanden.

„Untreue durch Unterlassen in einem besonders schweren Fall“

Die Strafkammer befand in ihrer vorläufigen Beweiswürdigung, der Angeklagte habe sich der „Untreue durch Unterlassen in einem besonders schweren Fall“ schuldig gemacht, regte mit Blick auf die Umstände aber die Einstellung des Verfahrens an. Dem sind die Staatsanwälte nun gefolgt. Baron von Ullmann habe seine gesetzlichen Pflichten als Chef eines Aufsichtsrats verletzt, weil er das Gremium weder über das „große Risiko“ des Kaufs noch seine eigene Beteiligung an dem Fonds informiert habe. Seine Verantwortung werde nicht dadurch aufgehoben, dass der Aufsichtsrat bei Sal. Oppenheim wegen der „starken Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter“ und der „Sorglosigkeit der übrigen Teilhaber“ offenbar nur als „lästiges Vehikel“ angesehen und „stiefmütterlich“ behandelt worden sei, sagte Staatsanwalt Rene Seppi. An Erfolge gewöhnt, hätten die Bankchefs kaum Verständnis für die Kontrollaufgabe des Gremiums gehabt und fahrlässig nach der Devise gehandelt: „Es ist noch immer gut gegangen“ – bis ihnen 2008 die Finanzkrise einen Strich durch die Rechnung gemacht habe.

Seppi setzte eins drauf: Jeder „Kaninchenzüchterverein“ werde durch den Kassenprüfer einer besseren Kontrolle unterzogen, als sie der Aufsichtsrat bei Sal. Oppenheim ausgeübt habe. Dabei sei dahingestellt, ob das Gremium das fragliche Immobiliengeschäft hätte verhindern können. Diese und andere Fragen würden offen bleiben. Dem Angeklagten halten die Staatsanwälte unter anderem zugute, dass das Geschehen lange zurückliegt, er sich nur durch Unterlassung der Untreue schuldig gemacht habe und es nicht sein „Ziel“ gewesen sei, das Bankhaus zu schädigen.

Baron von Ullmann hatte nicht die Kompetenz zu reagieren

Die Verteidiger machten nach ihre Zustimmung zur Verfahrenseinstellung erneut geltend, der Aufsichtsrat einer Kommanditgesellschaft auf Aktien wie Sal. Oppenheim habe keine effektive Möglichkeit, auf die Entscheidungen der Geschäftsführung Einfluss auszuüben; Baron von Ullmann habe also nicht die Kompetenz gehabt, die ihm zugeschrieben werde, und nichts gegen das Vorhaben der persönlich haftenden Gesellschafter ausrichten können. Einen Schaden habe er weder beabsichtigt noch vorausgesehen. Dass das Verfahren nun eingestellt werde, sei keine „Schuldfeststellung“, war Verteidiger Gerson Trüg wichtig zu betonen, und die Geldauflage bedeute keine Strafe. Das lang dauernde Verfahren habe die Gesundheit Baron von Ullmanns angegriffen, hielt Trüg fest. Das hatten auch die Staatsanwälte in ihrer Stellungnahme angesprochen.

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