Von Dormagen nach KrefeldStreit um Kohlenmonoxid-Pipeline wieder vor Gericht

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Mitglieder einer Bürgerinitiative gegen die CO-Pipeline stehen an einer Schieberstation mit Schildern der Orte, durch die Leitung führt.

Mitglieder einer Bürgerinitiative gegen die CO-Pipeline stehen an einer Schieberstation mit Schildern der Orte, durch die Leitung führt.

Münster/Leverkusen – Seit mehr als 15 Jahren schon schwelt der Konflikt über die 67 Kilometer lange Kohlenmonoxid-Pipeline, die die beiden Standorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen des Kunststoff-Konzerns Covestro miteinander verbinden soll. Das millionenschwere Bauvorhaben ist zwar seit 2009 weitgehend fertig, in Betrieb gehen durfte die Pipeline bislang aber nicht. Zahlreiche Gerichtsentscheide gibt es bereits. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mit dem Projekt beschäftigt. Nun verhandelt seit gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erneut über den Fall. Das Verfahren findet coronagerecht und aufgrund des großen Interesses in der Aula der Universität Münster statt.

Anwohner klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 2007. Sie kritisieren eine unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit. Am ersten Verhandlungstag warfen sie der Bezirksregierung vor, bei den Änderungen ihrer ursprünglichen Genehmigung der Rohrleitung die betroffenen Bürger „bewusst ausgeschlossen“ zu haben. Vertreter der Behörde wiesen die Vorwürfe zurück.

Angst vor giftigem Gas

Geklagt haben Anwohner, deren Grundstücke für die im Boden verlegten Rohre genutzt wurden. Sie fürchten, dass bei einem Bruch das giftige Gas austritt. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Bau gestattet, die Inbetriebnahme aber untersagt. Über die Berufung verhandelt jetzt das OVG. Einen Erfolg konnten die Bezirksregierung und Covestro in der Frage verbuchen, ob das vom NRW-Landtag verabschiedete Gesetz zum Bau der Rohrleitung gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht habe sich der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen und sei „nicht mehr von der Verfassungswidrigkeit überzeugt“, sagte der Vorsitzende des Senats, Dirk Lechtermann.

Die ursprüngliche Genehmigung für die Pipeline stammt aus 2007. Seitdem hat die Bezirksregierung mehrere Änderungen daran vorgenommen. Die Kläger rügen unter anderem, dass dabei keine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde. Auch seien Unterlagen zur Prüfung der Erdbebensicherheit nicht ausreichend ausgelegt worden. Die Vertreter der Genehmigungsbehörde betonten, es habe keine wesentlichen Änderungen am ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss gegeben. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sei deshalb nicht erforderlich gewesen.

Verlauf überwiegend rechtsrheinisch

Obwohl die beiden Chemiewerke auf der linken Rheinseite liegen, verläuft die Pipeline überwiegend rechtsrheinisch und unterquert dabei zwei Mal den Rhein. Die Leitung sei gemeinsam mit einer Erdgas-Pipeline gebaut worden und nutze vorhandene Trassen wie Schiene und Autobahn, hatte Covestro erklärt. Dadurch werde die Umwelt geschont und weniger Fläche benötigt.

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Der Dax-Konzern Covestro war 2015 aus der ehemaligen Kunststoffsparte von Bayer hervorgegangen. In seinem Werk in Krefeld-Uerdingen wird das Kohlenmonoxid bei der Produktion von Kunststoffen benötigt und dafür bislang eigens produziert. In Dormagen fällt es als Abfallprodukt an.

„Wir begrüßen es sehr, dass nach so langer Zeit wieder ein inhaltlicher Austausch stattfindet“, sagt Covestro-Sprecher Jochen Klüner. Und es sei gut, dass er konstruktiv stattfände. Ob der Streit mit diesem Verfahren endet, ist fraglich. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist möglich. (mit dpa)

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