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Impulse für die EnergiewendeEnergy-Sharing: Wenn der Strom vom Nachbarn kommt

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Energy-Sharing bringt viele Vorteile. Doch die Umsetzung ist kompliziert. . RND

Energy-Sharing bringt viele Vorteile. Doch die Umsetzung ist kompliziert. . RND

Neue Chancen für Bürgerenergie: Von Juni an gelten neue Regeln, um erneuerbaren Strom mit Nachbarn oder Freunden zu teilen. Allerdings hapert es noch vielfach bei den Details zur Umsetzung.

Die Idee ist so alt, wie es Solarpaneele auf Hausdächern gibt: Mehrere Haushalte tun sich zusammen und teilen den erzeugten Strom einer Photovoltaikanlage (PV). In vielen europäischen Ländern werden solche Konzepte bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert - in Spanien, Österreich oder Schweiz zum Beispiel.

Deutschland gehört zu den Nachzüglern. Über Pilot- und Reallaborprojekte ging es viele Jahre nicht hinaus. Doch zum 1. Juni ist es soweit. Das modifizierte Energiewirtschaftsgesetz tritt in Kraft. Und damit auch: „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“.

Der Anglizismus „Energy-Sharing“ hat sich dafür etabliert. Die Reichweite geht von kleinen Kooperationen unter Nachbarn bis hin zu größeren Quartierslösungen für ganze Stadt- und Ortsteile unter Einbeziehung von Unternehmen.

Höhere Rendite für Solaranlagen

Aus Sicht des Dachverbandes der Verbraucherschützer (VZBV) liegen die Vorteile auf der Hand: So könnten Betreiber von PV-Anlagen ihre Renditen steigern, wenn sie ihre neuen Anlagen so auslegen, dass sie einen Teil der Stromproduktion an Nachbarn verkaufen.

Diese können dann günstigen Strom aus lokaler Produktion beziehen, sich von den Preisschwankungen an den Strombörsen unabhängiger machen und ihre Versorgungssicherheit steigern. Hinzukommt „Netzdienlichkeit“. Leitungssysteme müssen weniger in Anspruch genommen werden als beim konventionellen Strombezug.

Keine direkte Lieferung

Allerdings: Einfach eine Leitung vom Solardach durch den Garten nach nebenan legen - das darf nicht sein. Die Energie muss wie gehabt ins örtliche Verteilnetz eingespeist werden, und der Kunde bezieht sie auch darüber. Erzeugung und Verbrauch werden also bilanziell verrechnet. Physisch ändert sich am Strombezug nichts.

Damit das alles auch seine Ordnung hat, müssen zwei Kontrakte abgeschlossen werden. Ein Vertrag über die Lieferung des Stroms und einer über die gemeinsame Nutzung der Anlage. Festgelegt werden muss, wie die erzeugten Energiemengen aufgeteilt und wie viel Cent pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet werden.

Nicht zum Nulltarif

Das können theoretisch auch null Cent sein. Aber es gilt zu bedenken, dass Umlagen, Konzessionsabgaben und die Gebühren für die Netznutzung in jedem Fall anfallen. Da können dann aktuell schon locker 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde zusammenkommen. Jedoch ist hier jede Menge Luft nach oben im Vergleich zum durchschnittlichen Strompreis, der laut Energiedachverband BDEW derzeit bei 37 Cent liegt.

Die wichtigste technische Voraussetzung, um energetisch gemeinsame Sache zu machen: Die Energiepartner müssen über intelligente Stromzähler verfügen, die alle 15 Minuten messen, in welche Richtungen Strom fließt. Diese Smart-Meter sind aber erst in knapp 6 Prozent aller Haushalte installiert.

Im Gesetz steht außerdem ausdrücklich, dass beim Energy-Sharing keine Vollversorgung vorgesehen ist. Das heißt: Der Nachbar ohne PV-Anlage braucht einen zusätzlichen Versorger, der die Differenz zwischen Gesamtverbrauch seines Haushalts und dem herübergeschobenen Sharing-Strom ausgleicht.

So weit, so gut: „Aber der Teufel liegt im Detail. Es kommt jetzt darauf an, was die Bundesnetzagentur festlegt“, betont Peter Ugolini-Schmidt von der Genossenschaft EWS Schönau, die zu den Pionieren der Bürgerenergie hierzulande zählt. Er sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Es fehlt zum Start unter anderem eine Internetplattform, die Standard-Konzepte für Energy-Sharing - zum Beispiel zum Messen von Stromflüssen - zur Verfügung stellt.“

Als weiteres großes Manko sieht er die Reststrom-Regelungen. Die alles unnötig kompliziert machen würden: „Zum Beispiel wird es für Reststrom-Lieferanten schwieriger, das konkrete Verbrauchsverhalten der Energy-Sharing-Teilnehmer abzuschätzen.“ Was wiederum Risikoaufschläge bei den Tarifen nach sich ziehen könne. „Und das macht Energy-Sharing wirtschaftlich weniger attraktiv.“

Belohnung fürs Entlasten der Netze

Ugolini-Schmidt erläutert: „Wir hätten uns gewünscht, dass für alle Mitglieder einer Energy-Sharing-Gemeinschaft ein einheitlicher Lieferant für den Reststrom festgelegt werden kann.“ Das würde auch den gesamten Abwicklungsprozess deutlich vereinfachen.

Ein weiterer Punkt, und zwar für den Fall, dass ein netzdienlicher Effekt tatsächlich nachgewiesen wird: „Dann sollte es auch eine Minderung der Netznutzungsentgelte oder eine Befreiung von der Stromsteuer geben. Das würde den wirtschaftlichen Vorteil von Energy-Sharing erhöhen“, so Ugolini-Schmidt.

Trotz all dieser Beschwerlichkeiten empfiehlt der VZBV:

  1. Verbraucher sollten sich beim örtlichen Netzbetreiber über die neuen Möglichkeiten informieren und sich einen Smart-Meter installieren lassen.
  2. Neue PV-Anlagen groß genug auslegen, um Reserven fürs Sharing zu haben
  3. Wichtig sei, frühzeitig mit Nachbarn und/oder Freunden in der Nähe über Kooperationen zu reden
  4. Es helfe zudem, sich über Dienstleister zu informieren, die Apps zur Verwaltung und Abrechnung von Stromgemeinschaften bieten.