Vorhaben der EUDarum könnten die Mieten deutlich steigen

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Haus wird modernisiert

Haus wird modernisiert

Köln – Drei Millionen Häuser wären es, die allein in Deutschland bis ins Jahr 2030 verpflichtend energetisch saniert werden müssten. Das geht aus einer Berechnung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GDW) hervor, sollte die Europäische Union (EU) die Gebäuderichtlinie verabschieden. Auf Mieterinnen und Mieter könnten damit deutliche Mieterhöhungen zukommen.

Im Jahr 2030 soll der Gebäuderichtlinie (EPBD) zufolge in der EU kein Gebäude mehr der schlechtesten Energieklasse angehören. Diese wird im Energieausweis je nach Energiebedarf, Dämmung und weiteren Faktoren festgehalten und – ähnlich wie bei elektronischen Geräten – auf einer Skala von A (höchste Effizienz) bis G (niedrigste Effizienz) angegeben.

80 Prozent weniger CO₂-Emissionen

Mindestens auf den F-Standard sollen demnach Häuser aufrücken, die jetzt noch zur Effizienzklasse G gehören. In öffentlichen Gebäuden soll das bereits ab 2027 gelten. Ab 2033 sollen dann alle Gebäude mindestens auf dem E-Standard liegen.

Die am schlechtesten abschneidenden 15 Prozent des Gebäudebestands der einzelnen Mitgliedsstaaten fallen in diese Kategorie, so die EU-Kommission. Sie rechnet mit einer Ersparnis von etwa 80 Prozent der CO₂-Emissionen der Gebäudewirtschaft – vorausgesetzt, die Maßnahmen werden korrekt umgesetzt. Ziel der EU ist es, den Gebäudebestand bis 2050 vollkommen zu dekarbonisieren. Deutschland will das bereits 2045 schaffen.

Sorge vor Mietpreiserhöhungen

„Die Verbesserung unserer Wohnungen ist auch eine wirksame Reaktion auf die hohen Energiepreise – die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz in der EU verbrauchen ein Vielfaches mehr an Energie als neue oder fachgerecht renovierte Gebäude“, erklärt Frans Timmermans, Kommissar für Klimaschutz und den Green Deal der EU. „Und es sind häufig die schutzbedürftigsten Menschen, die in den Häusern mit der geringsten Energieeffizienz leben und daher Schwierigkeiten haben, die Rechnungen zu bezahlen.“

Kritik kommt seitdem vor allem von Verbraucherschützern und Lobbyverbänden. Sie sorgen sich, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer die Sanierungskosten nicht leisten können oder deutlich mehr Geld von ihren Mieterinnen und Mietern verlangen. Gerade das könnte wiederum die einkommensschwachen Haushalte belasten. Die Kommission fordert allerdings von ihren Mitgliedsstaaten, dass sie geeignete Instrumente zur Entlastung von einkommensschwachen Haushalten einrichten.

Rohstoff- und Fachkräftemangel

„Für eine wirtschaftliche und sozialverträgliche Energiewende beim Wohnen gilt: Es muss gefördert werden, was gefordert wird“, erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Wenn man Mindesteffizienzstandards einführt, muss es deshalb gleichzeitig einen Rechtsanspruch auf Förderung geben.“

Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, warnt gar vor dem Verlust des Eigentums: Demanch wäre für viele Gebäude der Energieklassen F und G eine Sanierung keine Option, der Ersatzneubau würde sehr viel Geld kosten. „Für viele private Eigentümer beendet die EU damit den Traum von den eigenen vier Wänden“, so Warnecke.

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Vorgaben für die energetische Sanierung zu tätigen, empfinden beide wie auch viele Branchenexpertinnen und -experten als richtig. Probleme könnten allerdings aufgrund mangelnder Handwerkskapazitäten und wegen des Mangels und der Verteuerung von Rohstoffen entstehen.

„Wir wissen nicht, ob die Baubranche überhaupt über genügend handwerkliche Ressourcen verfügt, um die Richtlinie in dem Zeitfenster umzusetzen“, sagt Matthias Heißner, Geschäftsführer des Bonitätsprüfers Mietercheck. Angesichts des zeitlichen und finanziellen Drucks auf Eigentümer rechnet auch er damit, dass diese Immobilien abstoßen müssen. Das würde die Situation auf dem Wohnungsmarkt verschlechtern. „Und die ist heute schon angespannt.“

Noch ist die Sanierungsrichtlinie keine beschlossene Sache. Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssen noch darüber diskutieren, zumal die Kompetenzen in diesem Themengebiet vor allem Ländersache ist. Diesen Sommer soll es einen Beschluss geben.

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