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Urteil nach tödlichem UnfallLkw-Fahrerin überfährt Frau – Freispruch trotz Drogenkonsum

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Rundgang Kölnmesse

Auf dem Gelände der Kölnmesse kam es zu dem tödlichen Unfall.

Der ungewöhnliche Fall um eine fahrlässige Tötung wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Mit einer ungewöhnlichen Ausgangslage startete das Kölner Amtsgericht am Mittwoch in einen Strafprozess um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung – Gegenstand war der Unfalltod einer Handwerkerin (31) auf dem Messegelände im Februar 2024 nach einer Kollision mit einem Lkw. Obwohl ein Verkehrsgutachter der Fahrerin bescheinigt hatte, dass sie den Unfall nicht hätte vermeiden können, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Fokus lag hier auf dem Cannabiskonsum der Angeklagten.

Köln: Kraftfahrerin äußert sich nicht zu den Vorwürfen

Die Anklage ging davon aus, dass sich der nicht lange zurückliegende Drogenkonsum auf die Fahrtüchtigkeit der 23-jährigen Berufskraftfahrerin ausgewirkt hatte. Ein typisches Symptom sei etwa „eine allgemeine Sorglosigkeit der Umwelt gegenüber“. Selbst wenn die Angeklagte die Kollision nicht hätte verhindern können, so hätte sie wenigstens direkt bremsen müssen – um tödliche Verletzungen zu verhindern. Sie sei aber noch etwa 16 Meter weitergefahren und habe die Fußgängerin dadurch gleich dreimal überrollt.

Äußern wollte sich die Angeklagte beim Prozess in Saal 17 des Kölner Justizgebäudes nicht zu den Vorwürfen. Die Verteidigerin führte lediglich aus, wie schlecht es ihrer Mandantin gehe. Seit dem Geschehen vor mehr als zwei Jahren sei sie durchgängig krankgeschrieben und in einer ambulanten Traumatherapie. „Sie hat nahezu jede Nacht Alpträume und bekommt Flashbacks, immer wenn sie Feuerwehr und Polizei sieht“, erklärte die Anwältin. Auch leide sie unter schweren Panikattacken.

Köln: Unfallursache konnte nicht genau geklärt werden

Den Beruf der Kraftfahrerin könne die Angeklagte nicht mehr ausüben, sagte die Verteidigerin. Bald stehe eine Wiedereingliederung bei ihrem Arbeitgeber an, im Büro. Autofahren würde sie jedoch wieder, erklärte die Verteidigerin auf Nachfrage der Staatsanwältin. „Und wie sieht es aktuell mit Cannabis aus?“, fragte die Richterin. „Dazu möchte meine Mandantin keine Angaben machen“, antwortete die Anwältin; das würde bei der Aufklärung dieses Falls ohnehin nicht weiterhelfen.

Ein Überwachungsvideo vom Tattag zeigt, wie die Angeklagte ihren Sattelzug etwa 70 Meter von der Unfallstelle geradeaus steuerte. Danach hielt sie an, um das Fahrzeug zu reinigen. Etwa sechs Meter nach einem erneuten Anfahren kam es laut einem Verkehrsgutachter dann zur Kollision. Aus welcher Richtung und mit welcher Geschwindigkeit die Fußgängerin vor den Lkw trat, konnte nicht geklärt werden – weil der Bereich nicht gefilmt wurde, es keine Zeugen gab und eben auch, weil die Lkw-Fahrerin zu dem konkreten Geschehen die Aussage verweigerte.

Köln: Freispruch nach Anhörung von Gutachtern

Der Frontspiegel, der den Bereich unmittelbar vor der Fahrerkabine abbildet, werde lediglich beim Anfahren genutzt, sagte der Gutachter. Kraftfahrer dürften sich danach beim Geradeausfahren auf den Blick aus dem Führerhaus verlassen. Auch eine erste Kollision habe die Fahrerin, bei der die Fußgängerin zu Boden gebracht wurde, nicht bemerken müssen. Wohl erst beim Überrollen eines Menschen spüre man einen Widerstand. Das erkläre auch das von der Staatsanwaltschaft als spät beschriebene Anhalten.

Eine Rechtsmedizinerin ordnete danach den Cannabiskonsum ein. Zwar seien Ausfallerscheinungen möglich – diese seien aber nicht festgestellt worden. „Sprache deutlich, Bewusstsein klar“, hatte die Polizei nach dem Unfall vermerkt. Der Drogenkonsum konnte der Angeklagten somit rechtlich nicht angelastet werden. Folglich kam es zum Freispruch, den Verteidigung und letztlich auch die Staatsanwaltschaft so beantragt hatten. Die Nebenklage, vertreten durch den Bruder der Verunglückten, hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Im Gericht hatten sich weitere Angehörige der Verstorbenen versammelt.