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Kölner AbschiebeaffäreAbgelehnter Asylbewerber erneut wegen Betruges vor Gericht

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Marco M. im Amtsgericht

Marco M. im Amtsgericht

Richterin erlässt Strafbefehl mit einem Jahr Haft auf Bewährung. Auch die Ehefrau und zwei Kinder des Bosniers sind schon straffällig geworden. 

Kamerateams und Fotografen erwarten Marko M. (Name geändert) bereits, als dieser am Morgen das Kölner Amtsgericht betritt. Er beschwert sich, will nicht abgelichtet werden. Auf dem Flur kommt es zum Gerangel mit einem Fotografen.

Dann soll sein Prozess in Saal 36 des Justizgebäudes starten. Gewerbsmäßiger Betrug in drei Fällen wird dem Angeklagten diesmal vorgeworfen. Doch der betritt trotz Aufruf der Richter nicht den Saal – nur sein Verteidiger begibt sich zur Anklagebank. Sein Mandant wolle im Gerichtssaal nicht fotografiert werden, richtet der Anwalt aus. Nachdem Amtsgerichtssprecher Philipp Benz auf die Pressefreiheit und das Recht der Journalisten auf Fotos hinweist, regt der Rechtsanwalt ein sogenanntes Rechtsgespräch an.

Der Angeklagte ist plötzlich aus dem Gerichtsgebäude verschwunden

Doch während Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger unter Ausschluss der Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen diskutieren, stürmt Marko M. plötzlich aus dem Gerichtsgebäude – und wird nicht mehr gesehen. Die Richterin verhängt daraufhin einen Strafbefehl, ein Urteil in Abwesenheit des Angeklagten. Ein Jahr Haft auf Bewährung lautet die Strafe. Akzeptiert der Angeklagte diese im Nachgang, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Legt er Widerspruch ein, kommt es zu einer erneuten Verhandlung.

Dies ist das neueste Kapitel in der Geschichte über die Abschiebeaffäre um den mehrfach vorbestraften Marko M. Für sich und seine neunköpfige Familie erhält der 42-jährige Bosnier vom städtischen Sozialamt und Jobcenter dem Vernehmen nach mindestens 7500 Euro im Monat.

Trickbetrug mit Geschenkkarten

Konkret wird M. diesmal Trickbetrug mit Geschenkkarten vorgeworfen. In mehreren Drogeriemärkten soll er vorgegeben haben, die Gutscheine zu kaufen. Doch nach dem Scannen an der Kasse sei ihm plötzlich aufgefallen, nicht genügend Bargeld dabei zu haben. Die Diskussion mit der Kassiererin habe dann ein Komplize genutzt, um die Geschenkkarten schnell online einzulösen. Laut Anklage entstand ein Schaden von insgesamt 1750 Euro.

Der abgelehnte Asylbewerber ist bereits in mindestens acht Fällen straffällig geworden. Nach Recherchen dieser Redaktion haben aber auch noch andere Familienangehörige Einträge im Strafregister. Da ist etwa die Ehefrau, die sich dem Vernehmen nach wegen acht Diebstahlsverfahren mehrfach vor Gericht verantworten musste. Im Jahr 2010 erhielt die heute 40-jährige Mutter von acht Kindern eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Wochen. 2019 wurde sie bei der Polizei erneut wegen Ladendiebstahls aktenkundig.

Ehefrau wegen Diebstahls zu Haft auf Bewährung verurteilt

Da ist zudem eine 17-jährige Tochter der Familie. Nach Recherchen dieser Zeitung ist sie in den vergangenen beiden Jahren ein Fall für die Justiz geworden. 2024 wegen zweier Ladendiebstähle. Auf der Trankgasse und am Bahnhofsvorplatz fiel sie wegen Taschendiebstählen auf. Im Jahr darauf geriet sie wegen Betrugs mit ihrer Krankenversicherungskarte erneut ins Visier der Strafverfolger. Das Amtsgericht hat den Teenager zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt. Mit 14 Jahren wurde auch ein Bruder beim Wohnungseinbruch erwischt.

Die Stadt Köln weiß von diesen kriminellen Vorgängen, reagiert aber nicht. Dabei ist zumindest Marko M. seit Jahrzehnten ausreisepflichtig. 2009 hatte das Verwaltungsgericht die Abschiebeverfügung des Kölner Ausländeramtes letztinstanzlich bestätigt. Doch nichts geschah. M. durfte bleiben, weil seine Frau die ersten Kinder geboren hatte.

Der geduldete Bosnier unterstützte die Behörden nicht bei der Beschaffung von Passersatzpapieren

Seitdem erhält der heute 42-Jährige in Köln eine Duldung, obwohl er ausreisepflichtig in ein sicheres Herkunftsland ist. Stets führte die Ausländerbehörde an, eine Abschiebung scheitere auch an fehlenden Passersatzpapieren. Dabei ist es laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kein Problem, entsprechende Ausweise aus dem Balkanstaat zu beschaffen.

Zudem wird versucht, die Familie im kommunalen Bleiberechtsprogramm zu integrieren. Dass die M.s dabei gegen Vorschriften verstoßen, kümmerte die städtischen Behörden nicht. Normalerweise müssen ausreisepflichtige Migranten mitarbeiten, neue Ersatzdokumente beschaffen, andernfalls fallen sie aus dem Programm heraus. Wie zu erfahren war, ließ Familie M. keine große Kooperationsbereitschaft erkennen. Dennoch beließ das Ausländeramt sie in dem Programm.

Seit 2007 hat der vom Staat finanziell unterstützte Straftäter nicht gearbeitet

2022 hatte die damalige Mehrheitskoalition aus Grünen, CDU und Volt den Plan entwickelt, das Kölner Ausländeramt zur „Willkommensbehörde“ auszubauen. Eigentlich sollte es um Zuwanderer, Facharbeiter und Studenten gehen. „Eine Niederlassungserlaubnis liegt ebenso in unserem Ermessen, ob wir den Aufenthaltstitel aufheben oder nicht“, betonte die Ausländeramtschefin Christina Boeck im vergangenen Jahr in einem Interview: „Und wir gewichten bei unserer Prüfung selbstverständlich auch die Integrationsleistung, die ein Mensch in den Vorjahren erbracht hat und beziehen diese in unsere Ermessensentscheidung mit ein. Ich bin überzeugt, dass wir das Willkommensbehörden-Gen in unsere Behörden-DNA bereits aufgenommen haben.“

Wie soll Marko M. da ins Konzept passen? Von einem Integrationswillen ist auch in zahlreichen Akten zu dem Fall, die diese Redaktion einsehen konnte, nichts zu erkennen. Seit Jahrzehnten jedenfalls geht das Familienoberhaupt demnach auch keiner Arbeit nach. Eine Tatsache, die die Stadtverwaltung bestätigte. Nach mehrfachen Anfragen unserer Zeitung ließ die städtische Pressestelle zuletzt wissen, M. sei „seit dem Jahr 2007 nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt“ gewesen. Es gebe zudem keinerlei „rechtlich anerkannten Gründe“, aufgrund „derer es Herrn M. aktuell oder in der Vergangenheit nicht möglich oder zumutbar ist oder war, einer Arbeit nachzugehen“.