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Kölner Abschiebe-AffäreLandesregierung prüft Kölner Entscheidungen

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Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu einem Abschiebeflug.

Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu einem Abschiebeflug.

Familienvater Marko M. ist laut Gericht schon als Kind und Jugendlicher straffällig geworden.

Die Asyl-Affäre um den 42-jährigen Marko M. (Name geändert) reißt nicht ab. Inzwischen wird der Fall durch die Aufsichtsorgane in der Landesregierung geprüft. Wie zu erfahren war, geht man von möglichen rechtlichen Verstößen gegen die Richtlinien für die Aufnahme in das Bleiberechtsprogramm aus.

So hat die Stadt Köln den abschiebepflichtigen Migranten aus Bosnien-Herzegowina nebst seiner neunköpfigen Familie bereits im Jahr 2022 in das Programm für Bleibeperspektiven aufgenommen. Das heißt, das Ausländeramt versuchte mit allen Mitteln, den Betroffenen einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu verschaffen. In jener Zeit kassierte das mehrfach vorbestrafte Familienoberhaupt als Vorsteher der Bedarfsgemeinschaft Asylbewerberleistungen in der Höhe von 7250 Euro im Monat. Dies geht aus Unterlagen hervor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegen.

Gelder vom Sozialamt und dem Jobcenter

Inzwischen erhält Marko M. für drei seiner Kinder Bürgergeldzuwendungen vom Jobcenter von gut 2000 Euro monatlich, da sich deren Aufenthaltsstatus verändert hat. Ferner zahlt die Krankenkasse AOK Rheinland insgesamt 540 Euro für die drei Nachkommen. Überdies kehrt das städtische Sozialamt an den Vater und den Rest der Familie Asylbewerberleistungen von mehr als 5000 Euro pro Monat aus, da diese sieben Personen immer noch geduldet werden. Weder das Jobcenter noch die Stadt Köln wollten sich mit dem Hinweis auf den Datenschutz zu den Zahlungen äußern. Wenngleich Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) das Vorgehen der Verwaltung scharf kritisierte, hält sich Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) nach wie vor bedeckt.

Dabei hätte das Kölner Ausländeramt Marko M. spätestens 2009 abschieben müssen. Seinerzeit hatte der Bosnier erfolglos gegen seine Ausweisung geklagt. Im Urteil, das dieser Zeitung in Auszügen vorliegt, heißt es: „Der im Jahre 1984 geborene Kläger, dessen Identität nicht feststeht, hielt sich mindestens in den Jahren 1994 bis Anfang 2000 bereits als bosnischer Staatsangehöriger in einem größeren Familienverband in der Bundesrepublik Deutschland auf. Hier trat er massiv mit Familienmitgliedern wegen gewerbs- und bandenmäßigen Diebstahls in Erscheinung.“

Acht Mal wegen Straftaten verurteilt

Mitte 2000 sei die Familie wieder (unerlaubt) in das Bundesgebiet eingereist. „Der Kläger trat erneut strafrechtlich in Erscheinung und betrieb ein offensichtlich unbegründetes Asylbegehren. Mehrere Familienmitglieder wurden im Februar 2003 nach Sarajevo abgeschoben, während unter anderem der Kläger sich der ausländerbehördlichen Überwachung entzogen hatte, aber noch im Jahr 2003 nach Bosnien ausgereist sein will. Strafrechtlich trat er jedoch noch 2005 im Bundesgebiet in Erscheinung.“

Anstatt nach dem Richterspruch seine Ausreise zu organisieren, setzte die Kölner Ausländerbehörde die Abschiebung aus. Zum einen fehlten Passersatzpapiere, zum anderen hatte die Frau des Bosniers bereits drei Kinder zur Welt gebracht. Aus humanitären Gründen verzichtete man darauf, den kriminellen Vater in seine Heimat zurückzuführen. Fortan wurden acht Verurteilungen aktenkundig. Urkundenfälschung, Diebstahl, Betrug. Gleich 147 Mal tauchte Marko M. wegen diverser Delikte im Polizeicomputer auf. Ein solcher Eintrag sagt aber erstmal nichts darüber aus, ob der Betroffene sich tatsächlich etwas hat zuschulden kommen lassen. Bereits als strafunmündiges Kind soll der Bosnier mit Clanmitgliedern auf Beutezug gegangen sein. Insofern wurden viele Verfahren eingestellt. Auch seine Frau wurde wegen Diebstahls vor sechs Jahren zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Bosnier half nicht dabei, Ausweispapiere zu beschaffen

Bis heute erhalten Marko M. und seine Frau fortwährend eine Duldung. Nachdem bis 2018 fünf weitere Kinder geboren wurden, verfiel das Ausländeramt auf die Idee, die gesamte Familie in das Bleiberechtsprogramm aufzunehmen. Über die Kosten schien sich niemand große Gedanken zu machen. Vielmehr besorgte die kommunalen Mitarbeiter der Abteilung für Bleibeperspektiven, dass Marko M. sich nicht darum kümmerte, für die Familie Ersatzpapiere zu beschaffen. Bereits im August 2022 hatte die Ausländerbehörde den Migranten aufgefordert, endlich bei der Passbeschaffung mitzuwirken. Andernfalls, so hieß es in einer Mitteilung, müsse man die Familie aus dem Bleiberechtsprogramm streichen. Ein Schritt, den der Gesetzgeber so vorsieht. Die Pflicht zur Mitwirkung ist gesetzlich verankert.

Doch nichts dergleichen geschah, weder besorgte der Bosnier die geforderten Dokumente bei der Botschaft, noch schloss man die Familie aus dem Bleiberechtsprogramm aus. Im Gegenteil. Für den Herbst 2023 bot eine Mitarbeiterin aus dem Kölner Ausländeramt Marko M. einen Termin bei einer Beratungsstelle unabhängiger Flüchtlingsorganisationen an, um „gemeinsam an Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland“ zu arbeiten. Auch wolle man dabei unterstützen, „dass Sie alle Kriterien erfüllen“. Dass der Mann bereits einschlägig vorbestraft war, spielte keine Rolle. Genau sowenig wie der Umstand, dass Marko M. inzwischen erneut wegen Betruges angeklagt wurde.

Immer wieder aufs Neue verlängerte das Ausländeramt seine Duldung. Und dass, obschon der Bosnier bis heute nicht die nötigen Ausweisdokumente vorweisen kann.