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GerichtsurteilStadt Köln hat Vergabe der Deutzer Kirmes nicht rechtmäßig durchgeführt

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Die Kirmes in Deutz fand zuletzt im Herbst 2024 statt.

Die Kirmes in Deutz fand zuletzt im Herbst 2024 statt.

Im Vergabestreit um die Deutzer Kirmes hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil gesprochen: Das Vergabeverfahren der Stadt Köln war unzulässig.

Die Stadt hat wesentliche Fehler bei der Vergabe der Deutzer Kirmes gemacht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) am Mittwochmittag entschieden. Außerdem hat das Gericht die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS), die den Zuschlag erhalten sollte, als Bewerberin des Verfahrens ausgeschlossen.

Ob im Herbst wieder eine Kirmes stattfindet, ist weiterhin unklar und hängt davon ab, wie die Stadt mit dem Urteil umgeht. Eine Sprecherin teilte Mittwochabend mit: „Die Stadt Köln nimmt den heutigen Beschluss des OLG eingehend zur Kenntnis und wird nun die schriftliche Begründung prüfen. Sobald die Argumentation des Gerichts im Detail analysiert ist, wird die Stadt Köln über die nächsten Schritte informieren.“

Eine Option wäre, das Vergabeverfahren neu zu starten. Die Vergabe von Volksfesten liegt in der Zuständigkeit von Ordnungsdezernentin Andrea Blome, die sich am Mittwoch auf Anfrage nicht zu dem Gerichtsentscheid äußerte.

Das Vergabeverfahren, um das es am Gericht ging, hatte eine Bewerbungsfrist von 40 Tagen. Inklusive der Bewertung der Unterlagen waren in etwa vier Monate verstrichen, bis die Stadt den Zuschlag hätte erteilen können, wenn nicht Mitbewerber Wilfried Hoffmann Beschwerde eingelegt hätte. Soll zeigen: Sollte die Stadt die nächsten Volksfeste auf der Deutzer Werft neu ausschreiben, wird es auch mit Bratwurst, Autoscooter und Achterbahn auf der Herbstkirmes 2026 schon knapp.

Sowohl die GKS als auch Hoffmann hatten sich um den Zuschlag der Stadt Köln beworben, das Fest mit jeweils mindestens 100.000 Besuchern über Ostern und im Herbst ausrichten zu dürfen. Es ging um die Volksfeste im Zeitraum 2025 bis 2029. Wegen des andauernden Streits um die Vergabe fielen bereits drei Veranstaltungen aus, zuletzt die diesjährige Osterkirmes.

OLG hebt Entscheidung in erster Instanz auf

Die Stadt Köln hatte vor einem Jahr zunächst die GKS als Siegerin des Verfahrens bestimmt. Doch Wilfried Hoffmann hatte bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Nachprüfung eingereicht, sodass die GKS den Zuschlag nie offiziell erteilt bekam. Er hatte „die Zuverlässigkeit seines Mitbewerbers wegen eines Vorfalls auf der Mülheimer Kirmes im Jahre 2024 in Zweifel gezogen und fühlte sich darüber hinaus durch die Bewertung seines Angebotes im Verfahren benachteiligt“, hatte die Vergabekammer mitgeteilt.

Die Vergabekammer hatte am 23. Juni 2025 verkündet, dass sie an dem Verfahren der Stadt nichts zu beanstanden habe. Hoffmann hatte jedoch erneut Beschwerde eingelegt, für die als nächste Instanz das OLG Düsseldorf zuständig ist, das eine Sonderzuständigkeit für Vergabesachen innehat. Das OLG hat mit seinem Urteil am Mittwoch die erste Entscheidung der Vergabekammer aufgehoben.

Wilfried Hoffmanns Sprecher wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Gerichtserfolg äußern. Die GKS war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. 

Gericht schließt GKS als Bewerberin aus

Das OLG hat am Mittwoch allerdings auch entschieden, dass die GKS den Zuschlag aus anderen Gründen gar nicht bekommen darf. Die zuständige Richterin Christine Maimann hatte in der Verhandlung im April schon angekündigt, die GKS als Bewerberin möglicherweise auszuschließen. So kam es nun auch.

Sie hatte zwei Vorwürfe gegen Vorstandsmitglied Otto Weber geprüft. Zum einen soll er auf der Mülheimer Kirmes 2024 Wilfried Hoffmann beleidigt, bedroht und körperlich verletzt haben. Das Kölner Amtsgericht stellte das Verfahren diesen Februar gegen eine Geldauflage ein. Zum anderen könnte unter Umständen eine Sprachnachricht von Weber vom Januar 2024 an andere Schausteller als Boykottaufruf der Kirmes unter Ausrichtung von Wilfried Hoffmann verstanden werden.

OLG-Richterin zählte Fehler der Stadt bei Vergabe der Kirmes auf

Die Fehler der Stadt Köln an dem Verfahren hatte Maimann, wie berichtet, ebenfalls im April bereits aufgeführt. Darunter etwa, dass sie im Vorhinein eine Findungskommission mit elf Mitgliedern zur Bewertung beider Bewerbungen einrichten wollte, tatsächlich dann aber eine Kommission mit 15 Mitgliedern entschied. Auch fehlten Erklärungen einiger Mitglieder zu einzelnen Bewertungspunkten in den Unterlagen. Maimann hatte von einem „Begründungstotalausfall in erheblichem Umfang“ gesprochen.

Es ist nicht das erste städtische Verfahren um die Ausrichtung der Deutzer Kirmes, mit dem sich ein Gericht befasst. Bis 2024 hatte die Feste alljährlich die GKS ausgerichtet, bis sich auf die Kirmessen 2024 erstmals mit Wilfried Hoffmann ein Konkurrent beworben hatte. Der bekam auch zunächst die Zusage der Stadt, weil es in den Unterlagen der GKS Formfehler gegeben haben soll. Damals war es die GKS, die erfolgreich geklagt hatte, woraufhin die Stadt schon jenes Auswahlverfahren für 2024 neu starten musste. Dessen Sieger Hoffman hatte sie schließlich mit einem Los gewählt und für diese Vorgehensweise Kritik kassiert.

Zum Start des darauf gefolgten Vergabeverfahrens für die Feste 2025 bis 2029 hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, die Auswahl nun „insbesondere anhand qualitativer Bewertungskriterien transparent und diskriminierungsfrei“ treffen zu wollen.