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Kölner Klage gegen UberBGH entscheidet über die umstrittene Rückkehrpflicht

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Rechtsstreit Uber - Taxi

Für Mietwagen gelten andere Regeln als für Taxis. (Archivbild)

Streit um Uber & Co.: Der Bundesgerichtshof entscheidet, ob Mietwagen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück müssen.

Wer rasch von einem Ort zum anderen gelangen möchte, ordert häufig ein Taxi oder bucht über Plattformen wie Uber einen Fahrer. Was im Anschluss an die Fahrt geschieht, ist jedoch der Kern eines Rechtsstreits, der nun den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Mietwagen nach einem Transportauftrag umgehend zu seinem Betriebssitz zurückkehren muss. Diese sogenannte Rückkehrpflicht ist im Personenbeförderungsgesetz festgeschrieben. Der erste Zivilsenat des BGH plant, an diesem Donnerstag (8.45 Uhr) sein Urteil zu verkünden.

Die Vorschrift soll eine Asymmetrie zwischen dem Taxigewerbe und auf Apps basierenden Fahrdiensten ausgleichen. Für Taxis existieren nämlich Auflagen, die für Mietwagen nicht gelten: Sie müssen beispielsweise den Betrieb in einem genehmigten Bereich sicherstellen und auch wirtschaftlich unattraktive Fahrten durchführen. Im Gegenzug ist es ihnen gestattet, nach einem Auftrag etwa Taxihalteplätze anzusteuern.

Welchen Zweck verfolgt die Rückkehrpflicht?

Sie sei ein Weg, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Michael Oppermann, Geschäftsführer beim Bundesverband Taxi und Mietwagen, bezeichnet die Rückkehrpflicht als „wichtiges Puzzleteil“ mit marktordnender Funktion.

Markus Brohm, zuständiger Referatsleiter beim Deutschen Landkreistag, teilt diese Einschätzung: Taxis sollten nicht einem „ruinösen Wettbewerb“ durch andere Verkehrsformen ausgesetzt werden, die keine solchen Auflagen haben. Aus seiner Perspektive sollte die Pflicht sogar noch verschärft und um eine Vorbestellfrist erweitert werden.

Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, hebt hervor, dass der Platz auf Straßen in Großstädten begrenzt sei. Funkmietwagen könnten zwar dazu beitragen, dass Menschen auf das eigene Auto verzichten. „Wo verschiedene Mobilitätsangebote um Kundinnen und Kunden konkurrieren, braucht es aber klare Spielregeln. Der Wettbewerb muss fair organisiert werden.“

Welche Gegenargumente gibt es?

Selbst Befürworter gestehen ein, dass die Einhaltung der Rückkehrpflicht schwierig zu überwachen ist. Aus der Sicht von Uber ist die aus den frühen 1980er-Jahren stammende Regelung „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. Sie generiere „massenhaft Leerkilometer“ und verursache hohe Kosten für die Unternehmen. Ein Sprecher teilte mit: „Sie führt zu unnötigem Verkehr, Lärm und Emissionen“. Ungefähr 30 Prozent aller Fahrstrecken würden allein durch die Rückfahrt zum Unternehmenssitz entstehen.

Ist die unterschiedliche Behandlung von Taxis und Mietwagen rechtens?

Ja, und dies wurde bereits höchstrichterlich bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht entschied schon 1960, dass Mietwagen keine öffentlichen Verkehrsmittel sind und deshalb weder der Beförderungspflicht noch einer strikten Preisbindung unterliegen. Im Jahr 1989 befasste es sich mit dem Rückkehrgebot und urteilte, das Verbot für Mietwagen, taxiähnlich auf öffentlichen Straßen und Plätzen auf Aufträge zu warten, sei „mit dem Grundgesetz vereinbar.“

Rechtsstreit Uber - Taxi

Die Vorinstanzen gaben dem Taxiunternehmen recht. (Archivbild)

Worum geht es im konkreten Fall vor dem BGH?

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hat Klage gegen einen Betrieb eingereicht, der über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten durchführt. Laut BGH parkte ein Chauffeur nach dem Absetzen eines Passagiers um 10.10 Uhr am Zielort. Den Angaben zufolge wurde drei Minuten später eine Testbuchung angenommen, die aber sofort storniert wurde. Anschließend sei der Fahrer bis 10.22 Uhr an der Position geblieben, bevor er sich in der Uber-Anwendung abmeldete.

Die Klägerin sieht darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht und verlangt von der Beklagten Unterlassung. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln gaben ihr Recht. Die Beklagte kämpft nun vor dem BGH für eine Abweisung der Klage. (Az. I ZR 123/25)

Wie könnte die Entscheidung des BGH ausfallen?

Der erste Zivilsenat in Karlsruhe muss prüfen, ob die Rückkehrpflicht mit dem Grundgesetz und EU-Recht vereinbar ist. Sollte er dies nicht selbst entscheiden können, müsste er die entsprechenden Fragen dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorlegen.

Welche Folgen hätte ein Wegfall der Pflicht für Verbraucher?

Nach Ansicht des Taxiverbands und des Landkreistages wäre dies ein erheblicher Rückschritt. Oppermann erklärt, auf den ersten Blick seien Taxis und Mietwagen zwar austauschbar. Die Schwierigkeiten würden aber dann auftreten, wenn Taxiunternehmen aufgeben und infolgedessen niemand mehr unrentable Fahrten übernimmt. Besonders im ländlichen Raum könnte dies zu einem Problem werden, so Brohm vom Landkreistag.

Rechtsstreit Uber - Taxi

Per App kann man bestellen. (Archivbild)

Kritiker sehen dies naturgemäß anders: „Der Zwang zu ständigen Leerfahrten verursacht unnötige Kosten, die letztlich von den Fahrgästen getragen werden müssen, und belastet die Umwelt durch den ineffizienten Einsatz der Fahrzeuge völlig ohne Not“, ließ Uber mitteilen. Zudem blockiere die strikte Regelung den Aufbau dringend erforderlicher Mobilitätsalternativen in ländlichen Gebieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband äußerte sich zu der Angelegenheit nicht.

Existieren alternative Instrumente?

Ja, dazu zählen Mindestbeförderungsentgelte. Diese werden nicht auf Bundesebene, sondern von den Kommunen festgelegt, wie Oppermann erläutert. In Köln gilt seit Anfang des Monats, dass Mietwagen-Angebote maximal 20 Prozent billiger sein dürfen als Taxifahrten. In Heidelberg wurde zum August 2025 eine Regelung verabschiedet, die nur noch eine Abweichung von 7,5 Prozent zulässt. „Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt“, informierte die Stadt dazu.

Wie ist die Struktur des Gewerbes in Deutschland?

In Deutschland sind laut Angaben der IHK Rheinhessen, basierend auf einem aktuellen Lehrbuch, rund 50.000 Taxis, 45.000 Fahrzeuge mit Mietwagenlizenz und 3.500 mit einer gemischten Genehmigung zugelassen. Von den etwa 33.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen sind 19.000 reine Taxibetriebe und 8.500 reine Mietwagenbetriebe.

Schätzungsweise wurden 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung erteilt. Diese Fahrer transportieren den Angaben zufolge jährlich mehr als 400 Millionen Fahrgäste. Dabei wird ein Umsatz von circa fünf Milliarden Euro erzielt.

Was gilt für Taxis, die über Uber bestellt werden?

Für die anwendbaren Regeln eines Fahrzeugs sind weder dessen Farbe noch Aufkleber entscheidend. „Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen“, sagte Oppermann. Nur dann gelten die Vorschriften und Preise für Taxis. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.