Mehrheitsverhältnisse verzerrt – Erfolg für BSW – Fraktionsvorsitzende wollen Urteilsbegründung zuerst lesen und prüfen
Fraktionsvorsitzende überraschtVerwaltungsgericht Köln kippt Besetzung der Fachausschüsse im Rhein-Erft-Kreis

Kreishaus des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim.
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Der Kreistag muss seine neun Fachausschüsse auflösen und neu bilden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom Freitag entschieden. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Gruppe BSW und erließ eine entsprechende einstweilige Anordnung. Hans Decruppe von der zweiköpfigen BSW-Gruppe im Kreistag hatte argumentiert, die Verkleinerung der Gremien von 17 vor der Wahl 2025 auf 15 Sitze sei politisch willkürlich vorgenommen worden – nur um „unsere Gruppe von den demokratischen Entscheidungsprozessen gezielt auszugrenzen“. Zudem spiegele die Zusammensetzung nicht den Ausgang der Wahl und das Kräfteverhältnis im Kreistag wider. Mit einer Organklage war das BSW zunächst gescheitert, strebte aber ein neues Eilverfahren an. Das Verwaltungsgericht gab dem BSW nun recht.
Wie das Gericht in einer Pressemitteilung ausführt, stimmte der Kreistag in seiner konstituirenden Sitzung nach der Wahl im September 2025 mehrheitlich einem Antrag von CDU, Grünen und FDP/FW zu, die Größe der neun zu bildenden Fachausschüsse auf jeweils 15 ordentliche Mitglieder festzulegen. Dies, so das Verwaltungsgericht, stelle eine wesentliche Abweichung vom Grundsatz der Spiegelbildlichkeit dar. Danach müsse grundsätzlich jeder Ausschuss als verkleinertes Abbild des Kreistags dessen Zusammensetzung widerspiegeln.
Antragsgegner können Beschwerde einlegen
Dies sei hier nicht der Fall: Mehrere Fraktionen verfügen in den Fachausschüssen gemeinsam über eine absolute Mehrheit, die sie im Kreistag nicht haben. So erreichten die drei Fraktionen CDU, FDP/FW und Linke in den Ausschüssen 8 von 15 Sitzen und verfügen dort über eine absolute Mehrheit. Im Kreistag ist dies jedoch nicht der Fall; dort haben diese Fraktionen nur 40 von 84 Sitzen. Wie das Gericht weiter ausführt, habe der Antragsgegner – also der Kreistag als Gremium – die wesentliche Abweichung vom Spiegelbildlichkeitsgrundsatz auch nicht gerechtfertigt.
Es fehle an einer Dokumentation der Erwägungen für eine Verkleinerung der Fachausschüsse. Eine im Zusammenhang mit der getroffenen Organisationsentscheidung nicht dokumentierte Begründung könne im gerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt werden. Das Verwaltungsgericht stellt jedoch klar, dass die einstweilige Anordnung keine Entscheidung darüber treffe, welche Größe ein Fachausschuss bei seiner Neubildung aufweisen müsse oder ob das BSW künftig in diesem vertreten sein werde. Gegen den Beschluss könne der Antragsgegner Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hätte.
Reaktion der Fraktionsvorsitzenden
Hans Decruppe, Fraktionsvorsitzender der BSW, erklärte auf Anfrage der Redaktion: „Das ist ein Erfolg für die BSW sowie ein Sieg für die kommunale Demokratie. Es ist aber auch eine echte Niederlage für Jamaika.“
Elmar Gillet, Fraktionsvorsitzender der Grünen, zeigte sich überrascht, als er von der Entscheidung erfuhr. „Es gab gute Argumente für eine Verkleinerung der Ausschüsse. Wir müssen jetzt erst mal die Ergebnisse prüfen.“
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender der SPD. „Wir respektieren natürlich die Entscheidung des Gerichts.“
Gregor Golland, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rhein-Erft-Kreis: „Zuerst muss uns das Urteil zugestellt werden, damti wir es auswerten kommen. Vorher ist es schwierig, etwas dazu zu sagen.“
Ralph Bombis, Fraktionsvorsitzender der FDP, will auch erst das Urteil lesen und prüfen.