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Urteil gefälltAngeklagter bleibt nach Brandstiftung in Gummersbach auf Dauer in der Psychiatrie

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Die Strafprozessordnung liegt auf einem Tisch.

Der Verteidiger hofft, dass der Mann das Urteil akzeptiert.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln über einen Fall von Brandstiftung fielt in Abwesenheit des Angeklagten.

In Abwesenheit des 39-jährigen Angeklagten, der am 10. Januar dieses Jahres eine schwere Brandstiftung beging, hat die 5. Große Strafkammer am Landgericht Köln dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Denn der Zustand des Mannes, bei dem bereits im Alter von 20 Jahren eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, hatte sich in Nachgang des Sitzungstermins am 3. August derart verschlechtert, dass ihm seine behandelnde Ärztin Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte.

„Angesichts des zu erwartenden Urteils äußerte er fortlaufend Suizidgedanken und verlangte Sterbehilfe“, übermittelte die Medizinerin dem Gericht. Aufgrund des Befundes erklärte der Vorsitzende Richter Peter Koerfers denn auch: „Obwohl der Beschuldigte beim letzten Mal einen einsichtigen Eindruck machte, haben wir keine Hoffnung, dass sich sein Zustand in absehbarer Zeit bessert.“

Der 39-Jährige gestand bereits am ersten Verhandlungstag

Voraussetzung für einen Gerichtsentscheid in Abwesenheit eines Angeklagten ist, dass die Person im Verfahren angehört wurde. Was in diesem Fall zutrifft: Der 39-Jährige gestand bereits am ersten Verhandlungstag Anfang Juli, die ihm mietfrei überlassene Wohnung im Fachwerkhaus seines Stiefvaters vorsätzlich in Brand gesteckt zu haben. Den eintreffenden Rettungskräften, die ihn mit einem verrußten Feuerzeug in der Hand antrafen, erzählte er, Satan würde brennen, und er wolle die ganze Welt brennen sehen, damit er 70 Jungfrauen bekäme, denn er sei Moslem.

Der Mann ist seit der Tat auf richterliche Anordnung in der Klinik Bedburg-Hau untergebracht. Von dort versuchte er zu fliehen, was jedoch an der Umzäunung scheiterte. Die Einnahme von antipsychotischen Medikamenten lehnte er ab. Wegen Angriffen auf andere Insassen bewohnt er derzeit ein kameraüberwachtes Einzelzimmer.

Die Anordnung der Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie begründete das Gericht mit weiteren schweren Straftaten, die von dem schuldunfähigen Mann zu erwarten sind. Richter Koerfers sah einen „roten Faden“ zu vergangenen Vorfällen, für die der 39-Jährige bisher aber nicht verurteilt wurde. So drohte er seinem Stiefvater im Mai 2023, ihn totzuschlagen. In einem Telefonanruf beim Deutschen Roten Kreuz kündigte er wenig später an, dessen Haus in Brand zu setzen. Aus Angst vor „Aliens“ zündete er bereits Mitte November 2025 das Sofa an, das dann am 10. Januar 2026 zum Brandbeschleuniger in der holzvertäfelten Wohnung wurde. Diesmal gerieten zwei ältere Nachbarinnen in Lebensgefahr.

„Wir hätten ihm gerne persönlich erklärt, inwieweit das Urteil der Einstieg in eine Langzeitbehandlung ist“, sagte Richter Koerfers abschließend. Verteidiger Michael M. Lang hofft im Sinne seines Mandanten, dass er auf Rechtsmittel verzichtet.