Abo

Jungen missbrauchtLandgericht verschärft Strafe gegen Kölner Kinderfotografen

2 min
Der frühere Kinderfotograf Achim L. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der frühere Kinderfotograf Achim L. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Ein erstes milderes Urteil gegen Achim L. (57) hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.

Das Landgericht Köln hat eine zuvor ausgesprochene Haftstrafe gegen den früheren Kinderfotografen Achim L. deutlich erhöht. Statt vier Jahre und zehn Monate muss der 57-Jährige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für sieben Jahre ins Gefängnis – sollte das Urteil rechtskräftig werden. Der Fotograf hatte sich an mehreren seiner jungen männlichen Models vergangen.

Köln: Kinderfotograf fotografierte für renommierte Medien

Der Fotograf hatte für die „New York Times“, die „Vogue“, aber auch für renommierte deutsche Zeitungen und Magazine fotografiert und dafür zahlreiche minderjährige Models rekrutiert. Persönlichen Zugang zu diesen soll L. laut Schilderungen im ersten Prozess erhalten haben, indem er sich den Müttern der Jungen annäherte und teilweise Beziehungen zu diesen eingegangen war.

Bereits im September 2022 hatte das Landgericht den Fotografen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der erste Fall spielte sich 1999 ab. In den Osterferien sei der Mann mit seinem Patenjungen, der als Model für ihn tätig war, in ein Disney-Resort nach Florida (USA) geflogen. In einem Wasserpark habe er den Jungen im Schwimmbecken missbraucht.

Die Feststellungen zu diesem und weiteren Fällen und damit auch die Haftstrafe wurden bereits durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Im August vergangenen Jahres musste Achim L., der zunächst auf freien Fuß gekommen war, die Haft antreten. Dass er nun erneut auf der Anklagebank saß, lag an mehreren Teilfreisprüchen zu weiteren Fällen, die das Landgericht damals ausgesprochen hatte.

Köln: Bundesgerichtshof hob erstes mildes Urteil auf

Zwar hatte der damalige Richter Peter Sommer den Schilderungen der Opfer grundsätzlich geglaubt. Ihm waren die Angaben in Bezug auf Ort und Zeit aber zu schwammig. Diese Einschätzung, die bei den anwesenden Nebenklägern für Entsetzen gesorgt hatte, rügte der Bundesgerichtshof später. Das Landgericht habe „überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt“.

Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Verfahren sogar zehneinhalb Jahre Haft gefordert. Nun stehen am Ende der Revisionsverhandlung immerhin sieben Jahre Haft. Den Vorsitz führte Richter Christoph Kaufmann – seine Kammer ist auf das Verhandeln von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern spezialisiert. Rechtskräftig ist das neue Urteil nicht, auch Achim L. kann abermals Revision einlegen.