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Models missbrauchtJetzt droht dem Kölner Kinderfotografen eine noch härtere Strafe

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Der frühere Kinderfotograf Achim L. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der frühere Kinderfotograf Achim L. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der Bundesgerichtshof hatte ein mildes Urteil für Achim L. aufgehoben. Vor dem Landgericht startete der Revisionsprozess. 

Die Verhandlung hatte noch gar nicht begonnen, da setzte der frühere Kinderfotograf Achim L. offensichtlich das erste Statement. „Contra“ stand auf der Papiermappe, die er sich aufgrund der anwesenden Pressefotografen und Kameramänner vor das Gesicht hielt. Es ist der Slogan seines neuen Verteidigerteams.

Ob der heute 57-Jährige, der mehrere seiner jungen Models sexuell missbraucht hat, sich damit gegen die aktuellen Vorwürfe stellt, ist nicht bekannt. Zum Prozessauftakt vor dem Kölner Landgericht schwieg er.

Köln: Kinderfotograf missbrauchte seine jungen Models

Der bekannte Fotograf hatte für die „New York Times“, die „Vogue“, aber auch für renommierte deutsche Zeitungen und Magazine fotografiert und dafür zahlreiche minderjährige Models rekrutiert. Mehrere Kinder wurden zu Opfern. Persönlichen Zugang zu diesen soll L. laut Schilderungen in einem ersten Prozess erhalten haben, indem er sich den Müttern der Jungen annäherte und teilweise Beziehungen zu diesen eingegangen war. In manchen Fällen soll der Fotograf eine Art Vaterrolle übernommen haben.

Bereits im September 2022 hatte das Landgericht den Fotografen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Der erste Fall spielte sich 1999 ab. In den Osterferien sei der Mann mit seinem Patenjungen, der als Model für ihn tätig war, ins Disney-Resort nach Florida (USA) geflogen. In einem Wasserpark habe er den Jungen im Schwimmbecken durch die Luft geworfen und wieder aufgefangen. Das habe der Fotograf zum Missbrauch genutzt.

Der Junge habe daraufhin gesagt: „Ich möchte nicht mehr von dir so angefasst werden.“ Es sei danach nicht zu weiteren Übergriffen gekommen. Zuvor soll Achim L. sein junges Opfer bei einer Reise zu einem Spiel des FC Bayern München im Hotel angefasst haben, nachdem dieses eingeschlafen war. Auch soll es zu Übergriffen im Whirlpool des Kölner Aqualandes gekommen sein.

Köln: Opfer macht sich selbst immer noch Vorwürfe

Das heute erwachsene Opfer hatte geschildert, kein Trauma von den Geschehnissen davongetragen zu haben, so hatte es der damalige Richter zusammengefasst. Der Mann werfe seinen Eltern aber immer noch vor, ihn als Kind nicht ausreichend geschützt zu haben. „Die haben ihren Job nicht erfüllt“, hatte der Geschädigte erzählt. Und er mache sich Vorwürfe, nicht früher alles erzählt zu haben – um weitere Opfer zu verhindern. Seine eigenen Kinder gebe er nie in fremde Obhut.

Die Feststellungen zu diesem und weiteren Fällen und damit auch die Haftstrafe sind bereits durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Im August vergangenen Jahres musste Achim L., der zunächst auf freien Fuß gekommen war, die Haft antreten. Dass er nun erneut auf der Anklagebank sitzt, liegt an den Teilfreisprüchen zu weiteren Fällen, die das Landgericht damals ausgesprochen hatte.

Köln: Bundesgerichtshof hob Teilfreisprüche auf

Zwar hatte der damalige Richter Peter Sommer den Schilderungen der Opfer grundsätzlich geglaubt. Ihm waren die Angaben in Bezug auf Ort und Zeit aber zu schwammig. Diese Einschätzung rügte der Bundesgerichtshof. Dass die Taten sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren ließen, sei nicht rechtsfehlerfrei begründet. Vielmehr habe das Landgericht „überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt“. Daher werden diese Fälle neu verhandelt. Ein junger Mann zeigte sich damals über einen Freispruch in seinem Fall so frustriert, dass er ein Loch in eine Wand des Gerichts getreten hatte. Nun könnte er doch noch Gerechtigkeit erfahren.

Der frühere Verteidiger Prof. Ulrich Sommer hatte beim ersten Prozess erklärt, er halte alle bisherigen Aussagen der mutmaßlichen Opfer für nicht brauchbar. Die Männer seien beeinflusst worden, etwa von ihren Müttern, teilweise ehemalige Lebenspartnerinnen von Achim L., mit denen dieser laut Gericht aber völlig asexuelle Beziehungen geführt hatte. Die Polizei habe den Kinderfotografen vorverurteilt, dieser sollte gesellschaftlich geächtet werden, so die Verteidigung.

Köln: Kinderfotograf drohen bis 15 Jahre Haft

„Es gab keine Suggestion und keine Verschwörung“, sagte der Richter in erster Instanz dazu. Die Polizei habe gründlich ermittelt, die Akte habe etwa 3600 Seiten. „Hochgradig manipulativ“ hingegen nannte der Richter das Vorgehen des Fotografen, der Jungen teilweise nur dann mit seiner Playstation habe spielen lassen, wenn diese sich dabei auf den Schoß des Mannes setzten. Der nicht vorbestrafte Angeklagte sei nun beruflich vernichtet, sagte der Richter damals. Allerdings habe er seinen Beruf ja auch gezielt dazu genutzt, sich Kindern zu nähern.

Seine Haftentlassung nach dem ersten Urteil hatte Achim L., so schien es, wie einen Freispruch gefeiert und strahlend mit seinen damaligen Verteidigern für Fotos posiert. Mit seinen Kölner Anwälten scheint er sich überworfen zu haben. Nun ist eine Kieler Kanzlei zuständig.

Die Staatsanwaltschaft hatte damals sogar zehneinhalb Jahre Haft gefordert. Die könnten Achim L. nun erneut drohen. Der Strafrahmen bewegt sich sogar bis zu 15 Jahren Gefängnis. Mit einem Urteil im aktuellen Verfahren ist frühestens Ende Mai zu rechnen. Es sind insgesamt 20 Verhandlungstage angesetzt.