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Den Mitarbeiter vergewaltigt?Inhaber von Kölner E-Zigaretten-Shop will plötzlich doch aussagen

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Abdou Gabbar beim Prozessauftakt im Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Abdou Gabbar beim Prozessauftakt im Landgericht

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte zu den schweren Vorwürfen geschwiegen.

Selbstjustiz in Form von Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Vergewaltigung. Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Inhaber eines Geschäfts für E-Zigaretten vor – er soll einen früheren Mitarbeiter gequält haben, den er des Diebstahls bezichtigte. Hatte der Beschuldigte zum Prozessauftakt noch geschwiegen und die Vorwürfe über seinen Verteidiger Abdou Gabbar zurückweisen lassen, will er nun doch zumindest einen Teil der Anklagepunkte einräumen.

Köln: Angeklagter will offenbar nur Schläge zugeben

Anwalt Gabbar deutete am Montag in Saal 13 des Kölner Landgerichts an, dass zumindest die Körperverletzung im Büro des Geschäftsinhabers tatsächlich wie angeklagt stattgefunden habe. Bis zuletzt hatte Gabbar das bestritten. Auch Fotos nach der Tat, die gerötete Hände zeigten, was von Faustschlägen herrühren könnte, wollte Gabbar nicht als Beweis durchgehen lassen. Zu dieser Frage sagte nun noch einmal die renommierte Gerichtsmedizinerin Sibylle Banaschak aus.

Zwar sei auf den Fotos an einer Stelle eine mögliche Schwellung zu erkennen, sagte Banaschak. Dann entkräftete sie aber die generelle Beweiskraft: „Aber man kann auch jemanden mit der Faust schlagen, ohne dass hinterher etwas zu erkennen ist.“ Für die Verteidigung hatte der Punkt sich ohnehin erledigt. Am Donnerstag soll die Körperverletzung gestanden werden. Auch zu Nachfragen des Gerichts stehe der Angeklagte zum Zweck der Authentizität „selbstverständlich“ bereit.

Mutmaßliche Schläge ins Gesicht stellen jedoch den weitaus geringsten Anklagevorwurf dar. Im Dezember 2023 soll der Angeklagte seinen Mitarbeiter ins Büro zitiert und ihm mit dem Vorwurf des Diebstahls konfrontiert haben. Waren im Wert bis zu 200.000 Euro seien in seiner krankheitsbedingten Abwesenheit aus dem Laden verschwunden, soll der Angeklagte geäußert haben. Der Mitarbeiter soll vehement bestritten haben, sich an den Waren vergriffen zu haben.

Köln: Staatsanwalt erhebt Vorwurf der Vergewaltigung

Der Chef habe dann laut Anklageschrift die Bürotür verschlossen und die Rollläden von den Fenstern heruntergelassen. Dann sei dem Mitarbeiter ein weiterer Mann aufgefallen, ein Hüne mit Bart, so beschrieb er ihn später. Der Fremde sollte eine Drohkulisse aufbauen, so erklärte es der Staatsanwalt. Dem Mitarbeiter sei mit der Faust ins Gesicht geschlagen und das Handy abgenommen worden. Dann sei der Mann dazu genötigt worden, seinen Mail-Account auf dem Computer des Inhabers zu öffnen und alle Daten zu löschen – ob es sich womöglich um Geschäftsdaten handelte, blieb unbekannt.

Der Geschäftsmann soll seinem Mitarbeiter dann gedroht haben, ihn in den Keller des Gebäudes zu sperren. Von weiteren Schlägen und Kniestößen in den Bauch- und Brustbereich spricht die Anklage. Dann der heftigste Vorwurf: Danach habe der Geschädigte sich ausziehen und bäuchlings auf den Boden des Büros legen müssen. „Der Angeklagte drohte, den Geschädigten zu beschneiden“, sagte der Staatsanwalt, außerdem ihm Gegenstände einzuführen. Das sei mit einem Kugelschreiber oder Ähnlichem dann auch passiert. Damit sei der Tatbestand der Vergewaltigung verwirklicht worden.

Es folgten laut Staatsanwalt weitere Drohungen mit Folter. Anschließend soll der Chef dem Mitarbeiter noch dessen Tasche und Handy weggenommen haben. Nach dem Geschehen verließ der mutmaßliche zweite Täter das Büro durch einen Hinterausgang – seine Identität konnte von den Ermittlern nicht geklärt werden. Am Ende soll der Inhaber einen weiteren Mitarbeiter als Zeugen ins Büro geholt haben, während das Opfer laut Anklage seine Kündigung unterzeichnen musste.

Köln: Verteidiger kritisierte Ermittlungsarbeit des Staatsanwalts

Erst nach rund zwei bis drei Stunden wurde der Misshandelte laut Anklage wieder freigelassen – mit Hämatomen und Prellungen am ganzen Körper. Im Anschluss begab er sich laut Staatsanwaltschaft in psychotherapeutische Behandlung. „Die Geschichte ist völlig absurd“, hatte Verteidiger Gabbar nach der Verlesung der Anklageschrift gepoltert. Die Staatsanwaltschaft habe alles ausgeblendet, was zur Entlastung seines Mandanten hätte beitragen können. Der Staatsanwalt habe laut Gabbar bei der Ausübung seines Amtes „jede rote Ampel überfahren“. Dabei gäbe es so viele Widersprüche.

Etwa sei nie plausibel erklärt worden, wo der ominöse zweite Täter auf einmal hergekommen sei, „der große Mann mit dem Bart“. Gabbar erklärte am Montag, der Geschädigte könne damit den Schwager des Angeklagten gemeint haben, so habe es ihm ein Zeuge erzählt. Der Schwager sei aber an jenem Tag gar nicht im Geschäft gewesen. Gabbar sieht darin ein Indiz für eine unglaubhafte Aussage. Folgt man der These des Anwalts, dann habe der Geschädigte die Geschehnisse im Büro um erfundene Einzelheiten erweitert.

Köln: Geplante Urteilsverkündung muss verschoben werden

Ursprünglich waren für diesen Verhandlungstag die Plädoyers und das Urteil geplant. Nun muss zunächst der neu aufgetauchte Zeuge gehört werden. Am Montag fehlte dieser unentschuldigt, er soll nun am nächsten Verhandlungstag von der Polizei zum Gerichtsgebäude gebracht werden.

Abschließend hob Verteidiger Gabbar hervor, dass sein Mandant bislang nicht vorbestraft sei und einen untadeligen Lebenslauf vorweisen könne. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte selbst erklärt, nach seinem BWL-Studium nach London ausgewandert zu sein, wo er jedoch stressbedingt einen Tinnitus entwickelt habe – was ihn schließlich dazu bewogen habe, zurück nach Köln in die Nähe seiner Familie zu ziehen. Zum Zeitpunkt der Tat habe er mit seinem E-Zigaretten-Geschäft gut verdient und inzwischen sogar expandiert. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten viele Jahre Haft.