Wettkämpfe, Demos, PartyWas Karfreitag alles in NRW nicht erlaubt ist

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Karfreitag (Symbolbild)

Köln – Am Abend des Gründonnerstag beginnen die Ostertage – mit einem Moment der Stille. Der Karfreitag, der Tag der Kreuzigung Jesu, soll für alle Christen ein Tag der Ruhe sein. Deshalb gelten an diesem Tag eine Reihe von Verboten, die jedes Bundesland selbst festlegt.

Das Landesgesetz über die Sonn- und Feiertage in Nordrhein-Westfalen verbietet sämtliche Groß- und Unterhaltungsveranstaltungen wie Sportwettkämpfe, Demonstrationen, Umzüge, Märkte, Flohmärkte oder Tauschbörsen sowie gewerbliche Ausstellungen, Zirkusaufführungen und Volksfeste. Untersagt sind „alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt“.

Keine Musik, kein Tanz

Daher sind auch Theater-, Musik-, und Filmvorführungen nicht erlaubt. Besonders wichtig für alle, die das freie Wochenende zum Feiern gehen nutzen wollten: Discos und Kneipen dürfen ebenso wie Spielhallen und Wettannahmestellen nicht öffnen. 

Die Verbote gelten in der Zeit von Gründonnerstag, in diesem Jahr der 18. April, 18 Uhr bis 6 Uhr am Karsamstag, 20. April. Ausnahmen können lediglich für religiöse Veranstaltungen genehmigt werden. Wie an sonstigen Feiertagen bleiben die Läden natürlich ebenfalls geschlossen. 

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