Die Fans der Geißböcke hatten am Bahnhof Deutz auf Anhänger der Werkself gewartet.
RaubvorwurfFans des 1. FC Köln erbeuten Leverkusen-Schal – und landen vor Gericht

Auf den Schal eines Fans von Bayer Leverkusen hatten es die Kölner abgesehen.
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Was als Schnapsidee begann, endete auf der Anklagebank. Drei Fans des 1. FC Köln mussten sich wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Raubes – ein Verbrechen – vor dem Amtsgericht verantworten. Die zur Tatzeit 17 bis 20 Jahre alten Beschuldigten hatten einen Anhänger von Bayer Leverkusen nach einem Spiel in der Champions League am Bahnhof abgefangen und ihm laut Anklage den Schal „abgezogen“. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell man durch solch ein „spätpubertäres Platzhirschgehabe“, wie es ein Anwalt mal im Gerichtssaal nannte, sogar im Gefängnis landen könnte.
Fans des 1. FC Köln passen Leverkusen-Anhänger in Deutz ab
Mit 2:0 hatte Bayer Leverkusen seinen Gegner Sparta Prag an jenem 29. Januar 2025 am achten Spieltag der Königsklasse in der BayArena besiegt. Die drei Angeklagten sollen zu diesem Anlass den Plan geschmiedet haben, mögliche rückreisende Fans aus Leverkusen am Drehkreuz Bahnhof Deutz abzufangen, „um ihnen die Fanutensilien abzunehmen“. Die drei Beschuldigten hätten sich zu den Gleisen der S-Bahn-Linien begeben und dort auf potenzielle Opfer gewartet. Und tatsächlich seien Leverkusen-Anhänger, erkennbar an dem entsprechenden Outfit, dort ausgestiegen.

Die beschuldigten FC-Fans mit den Anwälten Tobias Westkamp (l.) und Lars Leininger im Amtsgericht.
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Bis zum Eingang der KVB-Haltestelle sollen die FC-Fans eine „Zielperson“ verfolgt, sich dort mit Schlauchschal und Kapuzen vermummt haben. Im Tunnel hätten sie dann ein Startsignal gegeben und seien dann mit noch zwei weiteren Männern auf den Leverkusen-Fan zugestürmt. „Was hast Du denn da an?“, sollen sie ihn sinngemäß angepöbelt und an die Wand gedrängt haben. Die fünf Personen hätten ihr Opfer umzingelt, ihm dann den Bayer-Schal vom Hals gezogen. Dann seien sie geflüchtet. Aufgrund der aufgebauten Drohkulisse wertete die Staatsanwaltschaft diesen Vorfall als Raub.
Der Plan, einen Fanschal von Bayer Leverkusen zu „ergattern“, sei den drei Angeklagten spontan beim gemeinsamen Fußballgucken in einer Kneipe gekommen, sagte Verteidiger Tobias Westkamp, „weil da nun mal zufällig der rivalisierende Klub gespielt hat.“ Die FC-Fans hätten es allerdings auf einen „Ultra-Schal“ abgesehen gehabt und gehofft, dass es der Leverkusen-Fan dann „eher sportlich“ sehen und auf eine Anzeige bei der Polizei verzichten würde. „So war es dann ja auch“, sagte Westkamp. Tatsächlich ist der bestohlene Fußballfan den Behörden bis heute nicht namentlich bekannt, er hat sich nie gemeldet.
Köln: Zivilpolizist beobachtete das Geschehen in Deutz
Dass es trotzdem zum Verfahren kam, lag daran, dass der Vorfall unter Beobachtung eines Zivilpolizisten geschah. Dieser hatte sich vorsorglich am Bahnhof postiert, da es bereits in der Vergangenheit zu Übergriffen auf durchreisende Leverkusen-Fans gekommen sei. Nur Minuten nach der Tat kam es daher zur Festnahme. Gefunden wurde der Leverkusen-Schal bei der Durchsuchung der Gruppe – er steckte in der Unterhose eines der Beteiligten.
Die Angeklagten bestritten eine Raubabsicht – man habe den Schal nicht behalten, sondern später verbrennen wollen. „Was soll ein FC-Fan auch damit?“, fragte Anwalt Lars Leiniger. Das Gericht stufte die Tat daher zur Nötigung herunter und stellte das Verfahren ohne Vorstrafe ein. Zwei Beschuldigte müssen dafür Sozialstunden ableisten, der dritte bereits im Beruf stehende Angeklagte 300 Euro Geldbuße leisten.
Der Fall erinnert an ein Gerichtsverfahren im November 2023. Der Angeklagte, Fan des 1. FC Köln und Sohn eines früheren Spielers der Geißböcke, hatte im Rahmen der DFB-Pokal-Begegnung Viktoria Köln gegen FC Bayern München im August 2022 einen Auswärtsfan bedroht und dessen T-Shirt verlangt. Viktoria Köln war für die Partie, die 5:0 für den FC Bayern ausging, vom Sportpark Höhenberg ins Rhein-Energie-Stadion ausgewichen. Die Münchner Fans waren auf der Hans-Schäfer-Südkurve untergebracht. Da, wo sonst eigentlich die treusten Fans des 1. FC Köln stehen und sitzen.
Dass die Bayern-Fans „seine“ Südkurve belagert hatten, darüber habe der Angeklagte sich geärgert, hatte der Verteidiger des Angeklagten damals berichtet. Und dann habe eben jener Bayern-Fan auch noch ein T-Shirt mit der Aufschrift „Südkurve Bayern“ getragen – er habe das als Provokation gewertet. Das T-Shirt habe der Kölner danach weggeworfen, es also gar nicht behalten wollen. Richterin und Staatsanwalt gingen dann auch nur noch von Nötigung und nicht mehr von einem Verbrechen aus. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 1500 Euro eingestellt, 300 Euro erhielt der Überfallene.
Köln: Diebstahlvorsatz entscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen
„Der Raub ist nichts anderes als ein Diebstahl mit einer qualifizierten Nötigung“, erklärt Sebastian Schölzel, Fachanwalt für Strafrecht. Geht es dem Täter rein um die Machtdemonstration und Demütigung seines Opfers und er wirft den erbeuteten Schal weg oder zerstört ihn im Anschluss, dann dürfte in den meisten Fällen der Diebstahlaspekt und damit der Raub wegfallen, so Schölzel, „dann fehlt es am Willen der dauerhaften Aneignung“ und es liege nur ein Vergehen vor, das milder bestraft werden kann. Anders sei ein Fall gelagert, wenn die „Trophäe“ mit nach Hause genommen würde.
„Am Ende muss auf den Einzelfall geschaut werden“, sagt Schölzel. Dass solche Fälle vor Gericht immer glimpflich ausgehen, sei keinesfalls sicher. Vor allem erwachsenen Beschuldigten, womöglich durch andere Delikte vorbelastet, drohen mitunter saftige Haftstrafen. So wurde etwa das Verfahren um das abgezogene Bayern-T-Shirt vor einer Schöffenabteilung des Amtsgerichts verhandelt. Hierhin klagt die Staatsanwaltschaft an, wenn sie eine mögliche Strafe von zwei bis vier Jahren Gefängnis als angemessen erachtet. Der Köln-Fan stand somit damals sprichwörtlich „mit einem Bein im Knast“.
