Ausschreitungen bei FC-EuropapokalspielFC-Anhänger attackiert Nizza-Fan mit brutalem Tritt – nun steht seine Strafe fest

Lesezeit 2 Minuten
Der vermummte Ultra-Anhänger des 1. FC Köln bei seinem Tritt im Nizza-Stadion.

Der vermummte Ultra-Anhänger des 1. FC Köln bei seinem Tritt im Nizza-Stadion.

Symbolträchtig war das Foto, das einen Ultra des 1. FC Köln mit einem Karatekick im Nizza-Stadion zeigte. Nun stand der Mann vor Gericht.

Die Gewaltorgie zwischen Anhängern des 1. FC Köln und des OGC Nizza im Rahmen der Conference League-Partie vergangenen September in Frankreich beschäftigt noch immer die Gerichte. Am Mittwoch saß ein Mitglied der Ultra-Gruppierung Coloniacs auf der Anklagebank. Dessen im Foto eingefangener Karatekick hatte es in der Presse bis auf die Titelseiten geschafft.

Anhänger des 1. FC Köln: Tritt gegen Franzosen im Nizza-Stadion

Das symbolträchtige Bild zeigt den Ultra, vermummt mit Maske mit Köln-Wappen, auffälligen Tätowierungen am linken und dem ausgestreckten rechten Bein. Die Fußspitze scheint das Kinn eines Nizza-Fans zu treffen, auch eine Flagge der Gegner ist zu sehen. Die Staatsanwältin sah einen schwerem Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Beihilfe zum Raub einer Fahne.

Verteidiger Frank Hatlé sprach von einem Abwehrtritt gegen einen herannahenden Franzosen, der den Oberkörper getroffen habe und abgeglitten sei. Geradezu „lächerlich“ sei der Raubvorwurf der Staatsanwaltschaft, für den nichts spreche. Die Nizza-Flagge hatte nicht der Angeklagte an sich genommen, sondern ein Paris-Fan. Die Fahne tauchte später im Kölner Block wieder auf.

Alles zum Thema Steffen Baumgart

Der Richter erklärte nach einer Beratung, dass der Raubvorwurf nicht zu halten sei, auch den schweren Landfriedensbruch sehe er nicht, da der Angeklagte keine Waffe dabei gehabt oder eingesetzt habe. Der Tritt mit dem Turnschuh habe auch tatsächlich eher die Schulter getroffen. Es bleibe aber eine gefährliche Körperverletzung, da sie gemeinschaftlich begangen worden sei.

Kölner Richter verhängt Haftstrafe auf Bewährung

Für seinen Mandanten warf der Verteidiger in die Waagschale, nicht vorbestraft und als Ultra sozial stark engagiert gewesen zu sein. Gewaltakte lägen dem nicht vorbestraften Angeklagten fern. Hatlé nannte diesen einen vernünftigen Mann, der sich in dieser Situation im Nizza-Stadion habe hinreißen lassen. Nach vorherigen Angriffen auf Kölner seien die Emotionen hochgekocht.

Vor den Augen von Trainer Steffen Baumgart kam es in Nizza zu den Ausschreitungen der FC-Fans.

Vor den Augen von Trainer Steffen Baumgart kam es in Nizza zu den Ausschreitungen der FC-Fans.

Die Staatsanwältin beantragte eine Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung und berücksichtigte dabei strafmildernd auch die Folgen für den Angeklagten, der ein bundesweites Stadionverbot erhalten hatte. Verteidiger Hatlé forderte eine Geldstrafe. Sechs Monate Gefängnis lautete das Urteil am Ende der Verhandlung in Amtsgericht, ausgesetzt zur Bewährung.

KStA abonnieren