Mit Ultra-Mütze im Kölner GerichtNizza-Chaot nach Gewaltausbruch verurteilt

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Der Angeklagte mit Verteidiger Christian Mertens im Kölner Amtsgericht. Er trägt eine „Boyz Köln“-Mütze.

Der Angeklagte mit Verteidiger Christian Mertens im Kölner Amtsgericht. Er trägt eine „Boyz Köln“-Mütze.

Der Angeklagte hatte mehrere schwere Gegenstände in Richtung des Nizza-Fanblocks geworfen. Im Gerichtssaal gab er sich desinteressiert.

Mit zur Schau gestelltem Desinteresse präsentierte sich am Mittwoch auf der Anklagebank im Kölner Amtsgericht ein weiterer Fußball-Chaot, der im Rahmen des Conference League-Spiels des 1. FC Köln beim OGC Nizza in vorderster Reihe an den Ausschreitungen beteiligt war. Das Gericht verurteilte den Mann letztlich wegen Landfriedensbruch und versuchter Körperverletzung.

Köln: FC-Ultra lethargisch auf der Anklagebank

Mit Mütze der früheren Ultra-Gruppierung „Boyz Köln“ auf dem Kopf ließ sich der arbeitslose Schornsteinfeger von einem Wachtmeister in Saal 29 des Justizgebäudes vorführen. Mal gähnte der Angeklagte, dann legte er seinen Kopf auf den Tisch oder wippte mit dem Stuhl nach hinten. Ob er sich zu seiner Zukunft äußern wolle, fragte der Staatsanwalt. Die Antwort: „Kein Bock.“

„War eine kurze Nacht“, so erklärte der 28-Jährige, der zuletzt in Untersuchungshaft saß, seine Lethargie. Vergangenen September in Nizza sah das noch ganz anders aus. Videos zeigen, wie der FC-Ultra außerhalb des Stadions eine Flasche über Polizisten hinweg und mutmaßlich auf Nizza-Fans geworfen hat. Vorher kamen bengalische Feuer von der Gegenseite geflogen.

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Köln gegen Nizza: Mit Pfosten und Metallplatte geworfen

Im Stadion hatte der Angeklagte, der einen gelben Schal über einen Teil seines Gesichts gezogen hatte, einen schweren Absperrpfosten und eine Metallplatte in Richtung von konkurrierenden Nizza-Fans und auch Ordnern geworfen. Laut Anklage wurden zwei Personen getroffen, auch soll der Kölner auf einen am Boden liegenden Mann eingetreten haben. Bewiesen wurde das nicht.

Die Verfahrensbeteiligten nahmen diverse Videos in Augenschein, darunter eines einer französischen Familie, die Fernsehbilder abgefilmt hatte. Auf den Aufnahmen waren diverse Würfe zu sehen, aber letztlich keine Treffer. Ein Sachbearbeiter der Polizei hatte dies vorher so gedeutet.

Köln: Angeklagter sprach von Notwehr

Der FC-Ultra räumte die Gewaltaktionen ein, bezeichnete sie aber als Notwehr. Der 28-Jährige sprach von Alkohol- und Kokainkonsum im Vorfeld des Spiels. Früher wurde bei ihm einmal eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Ein psychiatrischer Gutachter sah aber keine Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit im konkreten Fall.

Festgenommen hatten Polizisten den Mann im Garten seines Elternhauses in Porz, hier lebte er in einer Laube. Dahin könnte der FC-Ultra nun zurückkehren, denn die Richterin setzte ihre Strafe von einem Jahr Gefängnis zur Bewährung aus. Das Urteil quittierte der Angeklagte mit einem Kichern. Die Richterin appellierte: „Bitte halten Sie sich in Zukunft an die Spielregeln.“

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