„Unangebracht“Kölner nimmt Geflüchteten über Airbnb auf – und zahlt trotzdem Strafe

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Airbnb fordert Gastgeber auf, Geflüchtete unterzubringen.

Köln – Rund 320.000 Geflüchtete aus der Ukraine haben mittlerweile Deutschland erreicht, etwa 5000 davon Köln. Kommunen wie Privatpersonen unternehmen einiges, die vertriebenen Menschen unterzubringen. Auch die Ferienwohnungsplattform Airbnb wirbt intensiv damit, bei der Wohnraumsuche zu helfen und fordert ihre Mitglieder auf der Website in großen Lettern auf: „Hilf 100.000 geflüchteten Menschen aus der Ukraine dabei, eine Unterkunft zu finden.“ Wenn jedoch Gastgeberinnen und Gastgeber Geflüchtete in ihren Zimmern vorübergehend unterbringen und dafür reguläre Buchungen stornieren, müssen sie für die Absagen Strafen zahlen. Und könnten gar ganz aus dem Zimmer-Portal geschmissen werden.

Kölner: Strafen von Airbnb seien unangebracht

Martin H. (Name geändert) hat in seiner kleinen Airbnb-Wohnung in seinem Haus in der Kölner Innenstadt spontan ukrainischen Geflüchteten Unterschlupf gewährt. „Die Menschen sind ja jetzt hier und brauchen sofort Hilfe“, sagt er. H. kontaktierte daraufhin Airbnb, um zu klären, wie er mit bereits bestätigten Buchungen regulärer Gäste umgehen solle. Die betroffenen Gäste müssten freiwillig von ihren Buchungen zurücktreten, teilte das Unternehmen mit. Sollte das nicht geschehen, fielen die üblichen Strafen an, wenn Gastgebende von sich aus Stornierungen vornehmen. In H.s Fall waren das nach eigenen Angaben 50 US-Dollar. Sollte H. weitere Stornierung vornehmen, fallen neue Sanktionen an.

Airbnb verlangt 50 bis 100 US-Dollar Strafe 

Airbnb hat einen Strafenkatalog entwickelt, damit Gastgeberinnen und Gastgeber nicht willkürlich bestätigte Buchungen streichen. Zwischen 50 und 100 US-Dollar werden bei einer Stornierung fällig. Den Zimmer-Anbietern droht zudem der Verlust des „Superhost“-Status, der sie als besonders gute Gastgebende kennzeichnet. Bei drei oder mehr Stornierungen innerhalb eines Jahres behält sich Airbnb den Ausschluss aus der Plattform vor.

Die Sanktionen seien bei regulären Buchungen durchaus sinnvoll, um den Gästen Verlässlichkeit bei ihren Reisen zu geben, sagt H. „Aber wenn es um Flüchtlinge geht, finde ich das unangebracht.“ Airbnb werbe schließlich öffentlichkeitswirksam mit dem Engagement für Geflüchtete, und den Grundgedanken, die vielen Tausend Gastgeberinnen und Gastgeber für die Geflüchtetenhilfe zu mobilisieren, unterstütze er ausdrücklich. Aber: Das Unternehmen „nutzt das Thema nach außen für sich, aber nach innen unterstützt es die Gastgeber nicht“, beschwert sich H. „Das ist ein bisschen wie Greenwashing“, urteilt er, also eine Art PR-Maßnahme, um als besonders engagiert dazustehen.

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Denn die Gastgeberinnen und Gastgeber verzichteten schließlich auf Mieteinnahmen, dann solle auch Airbnb konsequent die Sanktionen aussetzen, wenn nachweislich Geflüchteten geholfen werde, fordert H. Einzelne Gastgeberinnen und Gastgeber hatten ihren Unmut darüber auf verschiedenen sozialen Netzwerken publik gemacht. Auf diesen öffentlichen Druck hin hatte Airbnb in Einzelfällen die Strafen zurückgenommen, wie den Einträgen zu entnehmen ist. H.s Sanktion besteht bislang noch.

Airbnb werde sich zu den Vorgängen nicht äußern, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. Auch Fragen, wie viele Strafen im Zuge der Geflüchtetenhilfe bereits verhängt, oder warum die Sanktionen in Einzelfällen nicht vollstreckt wurden und es keinen einheitliche Linie gebe, blieben unbeantwortet.

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