Arbeitsgericht KölnIranische Bewerberin klagt gegen Diakonie – Träger zahlt

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Arbeitsgericht Köln

Das Gebäude des Arbeitsgerichts in Köln. (Symbolbild) 

Köln – Im Rechtsstreit zwischen einer muslimischen Sozialunternehmerin und der Diakonie Michaelshoven sowie deren Stiftung „einfach helfen“ haben sich die Parteien am Dienstag vor dem Kölner Arbeitsgericht auf einen Vergleich geeinigt.

Ausdrücklich ohne Anerkennung einer Schuld hat sich der größte diakonische Träger im Kölner Raum, dessen Zentrale sich in Rodenkirchen befindet, bereiterklärt, der Klägerin 11.000 Euro zu zahlen. Die 48-Jährige hatte Schadenersatz und Entschädigung in einer Gesamthöhe von 42.500 Euro verlangt und dies damit begründet, sie sei wegen ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert worden.

Die Frau habe ihre Konfession wechseln sollen

Nachdem sie sich auf die ausgeschriebene Stelle als Geschäftsführerin der Stiftung beworben hatte, wurde sie im Mai 2021 zu einem Vorstellungsgespräch mit dem theologischen und dem kaufmännischen Vorstand eingeladen; dazu gehörte eine Präsentation von Ideen für das Fundraising, die etwa eine Viertelstunde gedauert haben soll.

In ihrer Bewerbung hatte die Frau geschrieben, sie habe einen muslimischen Hintergrund, die „christlichen Werte in Deutschland aber schätzen gelernt“ und ihre Kinder in Deutschland taufen lassen.

In der Klageschrift behauptet sie, im Gespräch habe ihr der theologische Vorstand gesagt, sie müsse die Konfession wechseln, um die Stelle zu bekommen. Seine Mandantin sei davon „mehr als geschockt“ gewesen und habe mit mehreren Personen, die als Zeugen infrage kämen, darüber gesprochen, sagte ihr Anwalt Michael Dolfen im Oktober 2021 beim Gütetermin, der scheiterte.

Diakonie lege großen Wert auf Diversität

Im Namen der Diakonie Michaelshoven und deren Stiftung betonte Rechtsanwältin Kathrin Thienhaus damals, „zu keinem Zeitpunkt“ sei der Bewerberin mitgeteilt worden, sie müsse die Konfession wechseln, weil nur Christen für den Posten in Betracht kämen.

Die Diakonie Michaelshoven lege „großen Wert auf Diversität“. Die Klägerin sei allein deswegen nicht zum Zuge gekommen, weil andere Bewerber besser auf Stelle gepasst hätten. Dass der Posten schließlich überhaupt nicht besetzt wurde, erklärte Thienhaus mit „hausinternen Veränderungen“.

Am Dienstag schien es zunächst, dass die Fronten verhärtet bleiben würden. „Position eins: klare Diskriminierung. Position zwei: So etwas würden wir nie tun“, fasste Philipp Busch, Vorsitzender der 4. Kammer, den Konflikt zusammen und sprach von „diametral entgegengesetzten“ Aussagen. Da eine von ihnen eine Lüge sein muss, könnten „strafrechtliche Konsequenzen“ folgen, machte er den beiden Parteien klar.

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In einer Pause rauften sie sich zusammen und einigten sich auf eine Summe. Vorausgesetzt, keine von ihnen widerruft den Vergleich, sind alle wechselseitigen Ansprüche erledigt. Zur Bekräftigung des Willens, den Streit beizulegen, ist in der Vereinbarung festgehalten, die Parteien versicherten einander ihre „Wertschätzung und Loyalität“.

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