Während das „Tante Kurt“ draußen um 22 Uhr schließen muss, darf das „Hallmackenreuther“ zwei Stunden länger öffnen.
„Völlig absurd“Nur ein Lokal darf am Brüsseler Platz länger öffnen – das sorgt für kuriose Szenen

Während die Außengastronomie bei „Tante Kurt“ (vorne) um 22 Uhr schließen muss, darf das „Hallmackenreuther“ direkt daneben noch zwei Stunden länger geöffnet bleiben.
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Die freundliche Bedienung kann einem schon fast leidtun. Schon um Viertel nach Neun kündigt sie in der Außengastronomie des Restaurants „Tante Kurt“ die letzte Runde an. Eine halbe Stunde später fordert sie die Gäste, begleitet von mehrfachen Entschuldigungen, zum Gehen auf. Die Gäste reagieren verständnisvoll. Die meisten von ihnen wissen: Wer am Brüsseler Platz einkehrt, der muss sich zumindest in der Außengastronomie schnell auch wieder eine neue Anlaufstelle suchen. Um 22 Uhr ist draußen Schluss. Für dieses Jahr stellte die Stadt auf Basis eines Lärmgutachtens allen Gastronomien auf dem Platz eine Genehmigung für die Außengastronomie nur bis 22 Uhr aus. Da kann die Sommernacht noch so lau sein.
Doch in diesen Tagen kommt es auf der Platzfläche zu kuriosen Situationen. Denn wenn das „Tante Kurt“ seine Gäste abkassiert, läuft der Betrieb im benachbarten „Hallmackenreuther“ einfach weiter. „Völlig absurd“, findet das Evi, die mit ihrem Freund Konrad einfach einen Tisch weiter Richtung Kirche St. Michael wandert. Während das Personal auf der einen Seite bereits die Stühle zusammenklappt, nehmen die Kollegen zwei Meter daneben die nächste Runde auf. „Ich war ein halbes Jahr im Auslandssemester in Budapest und habe die Entwicklungen am Brüsseler Platz nicht verfolgt“, sagt Konrad. „Dass wir hier nun doch noch länger sitzen können, ist schön, aber total unfair für die anderen Läden.“ Die Außengastronomie sei wichtig für einen Ort wie den Brüsseler Platz und für die Lebensqualität in einer Stadt wie Köln, findet Evi. Doch wenn für die Restaurants unterschiedliche Regeln gelten, sei das nicht nachvollziehbar.

Konrad findet die aktuellen Regeln am Brüsseler Platz „unfair“ für die Gastronomien, die um 22 Uhr draußen schließen müssen.
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Möglich macht die Ausnahme ein Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts (wir berichteten). Das „Hallmackenreuther“ hatte sich gegen die von der Stadt festgelegte Sperrstunde von 22 Uhr gewehrt und schon im Mai in einem Hängebeschluss vom Verwaltungsgericht Zuspruch erhalten. In der vergangenen Woche gab das Gericht dem Eilantrag des Wirtes statt.
Das Gericht bemängelte die immissionsschutzrechtlichen Gutachten der Stadt, aus denen sich nicht ergebe, „dass die festgestellten Grenzwertüberschreitungen der Außengastronomie zuzuordnen sind“. Aus dem Gutachten gehe aus Sicht des Gerichts nicht hervor, dass die Verkürzung der Öffnungszeiten auf 22 Uhr alternativlos sei. Eine Stadtsprecherin teilte mit, die Verwaltung werte die Begründung des Gerichts nun im Detail aus.
IG Gastro fordert Politik zum Handeln auf
Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von 2023 ist die Stadt dazu verpflichtet, auf dem Brüsseler Platz für Nachtruhe zu sorgen. Über die Frage, wie die Stadt diesen Beschluss umsetzen soll, herrscht nach wie vor Uneinigkeit.

Ab 21 Uhr gilt auf dem Brüsseler Platz ein Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot.
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Die IG Kölner Gastro fordert nun die Kölner Politik zum Handeln auf. „Wer den Brüsseler Platz ausschließlich Gerichten überlässt, hat die politische Gestaltung dieses Konflikts längst aufgegeben“, sagt Geschäftsführerin Maike Block. Der Konflikt könne nicht darin bestehen, „Jahr für Jahr neue Verfügungen zu erlassen und die eigentliche Lösung anschließend den Gerichten zu überlassen“. Die IG Gastro fordert die Politik auf, Anwohner, Gastronomie, Verwaltung und Fachleute an einen Tisch zu bringen, um einen Kompromiss zu entwickeln, der den Interessen aller Beteiligter gerecht wird.
„Es kann nicht die Lösung sein, dass nun jeder einzelne Betrieb sein Recht selbst einklagen muss“, sagt auch Christian Becker vom Restaurant „Tante Kurt“. Die Kommune wende speziell im Zeitraum von 22 bis 24 Uhr beträchtliche Ressourcen für Überwachungsmaßnahmen auf. Zugleich seien die Gastronomen gezwungen, weitere kostspielige juristische Verfahren anzustrengen.
Kölner Gastronom: „Massiver Wettbewerbsnachteil“
Alpay Özgül vom „C.C. Kowalski“ bezeichnet die Situation als einen „massiven Wettbewerbsnachteil“: Er verweist darauf, dass nur wenige Meter weiter, beispielsweise auf der Aachener Straße, der Außenbetrieb bis Mitternacht gestattet ist, während sein Lokal die Gäste bereits um 22 Uhr ins Innere bitten muss. Insbesondere in der warmen Jahreszeit kämen viele Gäste erst später, weshalb er feststellt: „Unter diesen Bedingungen verlieren wir genau in den wichtigsten Stunden einen erheblichen Teil unseres Umsatzes“.

Wilke Stromann fordert „faire Regeln“ am Brüsseler Platz.
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Wilke Stroman vom Lokal „Rosa“ unterstreicht ebenfalls, dass es sowohl für die Besucher als auch für die Gastronomen unverständlich sei, weshalb das städtische Treiben in der unmittelbaren Umgebung bis 24 Uhr andauern dürfe, „aber ausgerechnet hier“ die Sperrstunde zwei Stunden früher einsetze. Er plädiert für Augenmaß bei der Rücksichtnahme und fordert „faire Regeln“.
