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Fall landet erneut vor GerichtStadt Köln legt Beschwerde im Streit um Lärm auf dem Brüsseler Platz ein

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Der Streit um Partylärm auf dem Brüsseler Platz in Köln geht in die nächste Runde. (Archivbild)

Der Streit um Partylärm auf dem Brüsseler Platz in Köln geht in die nächste Runde. (Archivbild)

Im Streit um Lärmbelästigung soll die Stadt Köln ein Zwangsgeld zahlen. Das will sie nicht. Jetzt ist wieder das Oberverwaltungsgericht gefragt.

Der seit Jahren vor den Gerichten ausgetragene Streit um Partylärm auf dem Brüsseler Platz in Köln geht in die nächste Runde. Die Stadt soll nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts 5.000 Euro Zwangsgeld zahlen, weil sie sich nicht genug um Lärmschutz in dem Ausgeh-Viertel kümmere. Gegen diese Entscheidung legte die Stadt nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein, wie das OVG mitteilte.

Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln nach Beschwerden von Anwohnern. Die hatten beklagt, dass die Stadt nach einem OVG-Urteil von 2023 immer noch nicht genug gegen Lärm abends und nachts rund um den Brüsseler Platz tut. Die Ruhestörungen seien gesundheitsgefährdend.

Brüsseler Platz in Köln: Lärm sorgt immer wieder für Ärger

Der Brüsseler Platz ist beim Ausgehpublikum und bei Touristen beliebt, was nachts zu einer entsprechenden Geräuschkulisse führt – und bei Anwohnern immer wieder zu Ärger.

Noch nicht am OVG anhängig ist ein Streit um die Außengastronomie. Hier hatte das Verwaltungsgericht Köln im Juli in einem Einzelfall entschieden, dass die Stadt Fehler bei der Verkürzung der Öffnungszeiten gemacht hatte. Eine Gaststätte darf jetzt vorerst weiter bis 24 Uhr öffnen, obwohl laut der Sondernutzungserlaubnis der Stadt für die Außengastronomie eigentlich um 22 Uhr Schluss sein soll.

Da das Verwaltungsgericht im Einzelfall entschied, gibt es derzeit verschiedene Öffnungszeiten bei der Außengastronomie am Brüssler Platz, was zu Unmut bei den Gastwirten führt. Die Entscheidung hatte die Stadt auf Basis einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts so getroffen. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin ist in dieser Sache noch keine Beschwerde in Münster eingegangen. (dpa/das)