Bundesweite AktionKölner Zoll geht gegen Schwarzarbeit bei Schrotthändlern vor

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Zollbeamte untersuchen Papiere bei einer Kontrolle eines Auto-Verwertungshofs.

Köln – Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Umgehung des Mindestlohns: Mit einer großangelegten Razzia ist der Zoll am Dienstag gegen illegale Geschäfte von privaten Schrotthändlern und Abfallwirtschaft vorgegangen. Kontrolliert wurden mehrere Betriebe im Stadtgebiet, darunter größere Firmen mit dutzenden Mitarbeitern und kleinere Gewerbe mit nur wenigen Beschäftigten. In einem der kontrollierten metall- und schrottverarbeitenden Betriebe waren insgesamt acht rumänische und bulgarische Staatsangehörige tätig, die vorgaben, selbstständig zu sein. Ersten Erkenntnissen des Zolls aber steht hier Scheinselbstständigkeit im Raum. „Die Beschäftigten waren aktiv mit der Aufgabe betraut, Metalle zu sortieren“, sagte Zollsprecher Jens Ahland.

In einem Auto-Verwertungshof sollen ferner zwei Ukrainer schwarz beschäftigt gewesen sein, die zuvor illegal eingereist sein sollen. In einem ähnlichen Betrieb im Kölner Norden gaben drei Mitarbeiter an, am Dienstag ihren ersten Arbeitstag zu haben. Hier steht der Verdacht der Erschleichung von Sozialleistungen im Raum. „In diesen Fällen ist durch die Kontrollen der Verdacht aufgekommen. Die Ermittlungen gehen dann aber erst los“, sagt Ahland.

Auch Betriebe in Bonn und Leverkusen kontrolliert

Die Kontrollen des Hauptzollamts Köln, für die auch Betriebe in Bonn, Leverkusen und anderen Städten im Umland ins Visier genommen wurden, steht im Zusammenhang mit einer bundesweiten Aktion des Zolls. So wurden etwa Kfz-Zerlegebetriebe, Mülldeponien und Containerdienstleister kontrolliert. Mit einer Einsatzbilanz ist nicht vor Ende der Woche zu rechnen.

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In der Branche gebe es immer wieder Firmen, bei denen Verstöße festgestellt werden, sagte Ahland, auch wenn der Sektor nicht pauschal stigmatisiert werden solle. Für illegale Beschäftigungen und die Umgehung des Mindestlohns ist die Abfallwirtschaftsbranche aber deshalb anfällig, da hier oft einfache Aufgaben ausgeführt werden, ähnlich wie in der Bauwirtschaft oder in der Gastronomie. Seit diesem Jahr gilt in der Branche bundesweit ein Mindestlohn von 10,25 Euro, der damit 90 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

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