In Kölner KneipeStreit um Guthaben auf Spielautomat endet fast tödlich – Beschuldigter äußert sich

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Der Angeklagte (30) mit seinem Verteidiger Ingmar Rosentreter beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte (30) mit seinem Verteidiger Ingmar Rosentreter beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Mit lebensgefährlichen Verletzungen endete vor einer Kölner Kneipe der Streit zweier Männer um Guthaben eines Spielautomaten.

Der Anlass könnte kaum nichtiger sein. Im Stadtteil Volkhoven/Weiler gerieten zwei Kneipengäste wegen des Guthabens auf einem Geldautomaten heftig aneinander. Nach einer Prügelei griff einer der Beteiligten zu Messer und Holzknüppel – und muss sich nun wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte berief sich am Donnerstag auf eine Notwehrlage.

Köln: Streit um Spielautomaten in Kneipe eskaliert

Der Angeklagte hatte den Abend des 22. Januar vergangenen Jahres in der Gaststätte „Fusswinkel“ verbracht, nach eigener Aussage „acht bis neun Whisky mit guter Mischung“ konsumiert, dazu Raki, Waldmeisterschnaps und Kölsch. „Ich hatte gut einen sitzen“, trug Verteidiger Ingmar Rosentreter für seinen Mandanten vor. Auch habe der 30-Jährige in der Kneipe an einem Spielautomaten gezockt.

Er habe abwechselnd gezockt und getrunken und Guthaben auf dem Automaten belassen, sagte der Angeklagte aus. Dann sei der spätere Kontrahent aufgetaucht und habe mit seinen angefangenen Runden weitergespielt. Man habe sich zunächst darauf verständigt, gemeinsam zu spielen. Der Mann habe dann so schnell auf die Knöpfe gedrückt, dass er Angst um sein Geld bekommen habe.

Holzknüppel trug die Aufschrift „schmerzlindernd“

„Verzock‘ nicht mein Geld“, habe der Angeklagte gesagt und sich dafür eine Kopfnuss und weitere Schläge von dem bulligen Familienvater (37) eingefangen. Eine Prügelei entstand, die sich zeitweise in den Hinterhof der Kneipe verlagerte. „Ich habe versucht ihn in den Schwitzkasten zu nehmen“, sagte der Angeklagte, letztlich habe er aber eingesehen, unterlegen zu sein und sei gegangen.

Im etwa 300 Meter entfernten zu Hause habe er dann aber den Plan entwickelt, sich zu rächen. Der Angeklagte schnappte sich einen kleinen Holzknüppel, auf dem sein Name und eine Inschrift in türkischer Sprache eingraviert waren. „Was heißt das auf Deutsch?“, fragte der Vorsitzende Richter Peter Koerfers, als er den Knüppel im Gerichtssaal zeigte. Die trockene Antwort: „Schmerzlindernd.“

Kölner Familienvater erlitt Stich in den Hals

Mit dem Mini-Baseballschläger und einem Messer in den Händen stürmte der Angeklagte zurück zur Kneipe. Er sagt, seinem Gegner lediglich den Knüppel habe überziehen wollen. Dann sei der Mann aber auf ihn los und habe einen Aschenbecher aus Glas geschwungen. Da habe der Angeklagte mit dem Messer zugestochen. Er traf den Hals des Mannes, nur eine Not-OP rettete dessen Leben.

Der Richter sagte, der Angeklagte sollte sich seine Aussage mit der Notwehrlage nochmal überlegen. Denn kein Zeuge habe bisher bestätigt, dass das Opfer vor dem Messerangriff einen Aschenbecher in der Hand gehabt habe. Der Beschuldigte blieb aber dabei. Das Opfer selbst konnte nichts beitragen, er erinnere sich nicht, aufgrund von Alkohol und den Tatfolgen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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