Kölner Seilbahn-HavarieUnglück hat Konsequenzen für KVB-Tochter

Die Kölner Seilbahn
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Köln – Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Seilbahn AG, eine Tochterfirma der KVB, und zwei Mitarbeiter beendet. Wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte, wurde das Verfahren gegen einen Mitarbeiter eingestellt, ein anderer soll eine Geldauflage in einem unteren vierstelligen Bereich bezahlen. Die Seilbahn AG soll eine Verbandsgeldbuße in einem unteren fünfstelligen Bereich zahlen.
Am 30. Juli 2017 hatte sich ein mittlerweile entferntes Service-Seil an einer der Gondeln verfangen, die Anlage war zum Stillstand gekommen. Höhenretter mussten 75 Fahrgäste aus den Gondeln abseilen, eine stundenlange und nervenaufreibende Aktion. Nach der Havarie war die Seilbahn fast zwei Jahre lang nicht in Betrieb gewesen. Erst in diesem Frühjahr waren die Gondeln wieder unterwegs. Die KVB-Tochter hatte die Sicherheitsvorkehrungen verschärft.
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Dass die Staatsanwaltschaft ermittelt habe, sei einem hinreichendem Tatverdacht geschuldet, so Bremer. Mit der Entscheidung, dass Seilbahn AG und ein Mitarbeiter Geldauflagen zahlen müssen, ist der Schuldvorwurf nicht eindeutig vom Tisch. Von der KVB gibt es keine Stellungnahme: „Wir kommentieren die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht“, sagte ein Sprecher. (ris)