Düsseldorf macht's vorFührt Köln die 2G-Bändchen im Einzelhandel ein?

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt (5)

Das Bändchen dient als 2G-Nachweis.

Köln – Wer in der Kölner Innenstadt durch den Einzelhandel bummeln will, muss geimpft oder genesen sein. Kontrolliert wird der 2G-Nachweis von jedem Geschäft beim Betreten der Ladenfläche. Um diesen Vorgang zu vereinfachen und der Kundschaft ein mögliches Schlangestehen zu ersparen, hat Düsseldorf nun das „2G-Bändchen" eingeführt.

Wer in der Landeshauptstadt also shoppen gehen will, braucht Impfnachweis und Personalausweis nur einmal aus der Tasche zu kramen und erhält dann ein Bändchen, welches von allen Geschäften akzeptiert wird. Auch der Weihnachtsmarkt und die Düsseldorfer Arcaden machen mit. Kleinere Städte in Nordrhein-Westfalen, wie zum Beispiel Dormagen oder Kleve, setzen ebenfalls bereits auf das Einlass-Band. Folgt die Stadt Köln nun dem Düsseldorfer Vorbild und führt ebenfalls das „2G-Bändchen" ein?

„Da ist die Adventszeit vorbei"

Zumindest wurde darüber diskutiert, wie Annett Polster, Geschäftsführerin des Vereins Kölner Stadtmarketing, bestätigt. Allerdings sei der Aufwand für die Einführung des Bändchens schlicht zu groß: „Bei 800 Händlerinnen und Händlern in der Innenstadt ist das nur schwer umsetzbar. Da ist die Adventszeit vorbei, bis das realisiert wurde." Jeder Laden müsse zustimmen, außerdem habe sich das aktuelle System vieler Geschäfte bewährt.

Alles zum Thema Einzelhandel Köln und Region

Auch für Jörg Hamel vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen ist das Bändchen als 2G-Nachweis problematisch. „Da hängt ja Vieles dran. Wie lange soll ein Bändchen gültig sein? Was macht man mit genesenen Personen, die nach sechs Monaten gar nicht mehr als genesen gelten? Und wer finanziert das Ganze?" Dazu komme, dass trotzdem stichprobenartig kontrolliert werden müsse. Kontrollen in den Geschäften würden also auch bei Einführung des Bändchens nicht komplett wegfallen.

Auch für die Kundschaft sei dies keine perfekte Lösung. „Für diejenigen, die in fünf Geschäfte wollen, ist das vielleicht praktisch. Aber für diejenigen, die bloß in ein einziges Geschäft möchten, die können auch einfach ihren Impfnachweis beim Betreten des Ladens zeigen", merkt Jörg Hamel kritisch an.

Das könnte Sie auch interessieren:

Aus Sicht des Handels würde ein solches Bändchen die Situation durchaus entspannen. Nora Albiez ist Filialleiterin vom Mode-Laden „Kauf Dich Glücklich" am Appellhofplatz. Für sie würde ein enormer Aufwand wegfallen: „Bei uns kontrollieren die Kassiererinnen und Kassierer den 2G-Nachweis. Das heißt sie müssen zu jeder Kundin und jedem Kunden hingehen und nach den Dokumenten fragen. Bei einem Bändchen würde es ausreichen, wenn die Kundschaft beim Betreten des Ladens einfach den Arm hebt." Es wäre eine „100 prozentige Vereinfachung" sagt sie. „Den Aufwand hat jetzt der Handel. Beim Bändchen hätte ihn die Stadt."

Eine Sprecherin der Stadt Köln bestätigt auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger", dass eine solche Bändchen-Regel zurzeit jedoch kein Thema ist. Es gelte die vorgeschriebene Coronaschutzverordnung zur Einsicht des Impfnachweises und der Identitätsfeststellung. Wer im Rahmen seines Hausrechts allerdings die Regeln verschärfen wolle, der könne dies für das eigene Geschäft natürlich tun.

KStA abonnieren