Wohnheimbau in Köln-EhrenfeldNachbarn fürchten Minderung ihrer Wohnqualität

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Ein Baum an der Franz-Kreuter-Straße wurde gefällt.

Köln-Ehrenfeld – Das Röhren einer Motorsäge machte den Anwohnern rasch klar: Jetzt ist es so weit. Der lange angekündigte Bau eines Studentenwohnhauses in ihrer Straße wird wohl bald beginnen. Ein Baum wurde dafür schon gefällt. Ort des Geschehens ist die Franz-Kreuter-Straße in Ehrenfeld. Die eher ruhige Verbindungsstraße zwischen Vogelsanger- und Barthelstraße ist geprägt von mehrgeschossigen Häusern, einer größeren Parkfläche für Autos und einem kleinen Spielplatz.

Mehrere größere Bäume werten die Wohnlage in Ehrenfeld und nahe der Innenstadt noch einmal deutlich auf. Die von Bäumen gesäumte vollständig asphaltierte Fläche zum Abstellen von Autos hat aber seit Ende letzter Woche wohl endgültig ausgedient. Verbotsschilder und Absperrzäune wurden aufgestellt. Bis auf einen Kleinwagen mit französischem Kennzeichen herrscht seither Leere. Das wird sich bald ändern, wenn Bauarbeiter samt Fahrzeugen, Gerät und Material anrücken.

Kölner Studierendenwerk ist Bauherrin

Dann wird das umgesetzt, was im April 2013 erstmals überlegt wurde: Hier könnte Wohnraum für Studierende entstehen, der damals wie heute dringend benötigt wurde. Bauherrin ist das Kölner Studierendenwerk (KSTW), das laut Auskunft des städtischen Presseamtes auch Eigentümerin der Fläche ist. Stadtsprecherin Nicole Trum: „Im Juni 2021 wurde eine Baugenehmigung erteilt für ein Studentenwohnheim mit 32 Wohnplätzen in 16 Zwei-Zimmerwohnungen.“ Das KSTW hat sein Bauvorhaben bislang noch nicht öffentlich präsentiert. Dennoch sind die Nachbarn des künftigen Wohnheims besorgt.

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Auf einer bislang nur als Parkplatz genutzten Fläche in der Franz-Kreuter-Straße wird bald ein Studentenwohnheim gebaut. 

Anwohnerin Conny Reimers sagt: „Dass es grundsätzlich an Wohnraum mangelt, ist uns allen klar. Was uns aber immer noch in Sorge hält, ist zum einen, dass die Planung eines Wohnheims in dieser Größe eine Dimension entwickelt, die das bisher gut abgestimmte Bild dieses Wohnviertels negativ verändert und zum anderen die unter Naturschutz stehenden Rosskastanien am Rand des Grundstücks im Wurzelwerk und im Bereich der Kronen beschädigt werden.“ Sorgen vor einem Absinken ihrer Wohnqualität haben die Menschen in der Franz-Kreuter-Straße seit Sommer 2013. Viele Bewohner der Straße, deren Wohnhäuser erst von 1950 an angelegt wurden, waren von der Idee der Verwaltung, hier weiteren Wohnraum zu schaffen, alles andere als begeistert.

Protestpicknick und Unterschriftenaktion

Ein Protestpicknick, eine Unterschriftenaktion und zwei Info-Veranstaltungen wurden 2013 und 2014 abgehalten. Zu dieser Zeit bestand lediglich die Absicht bei der Stadtverwaltung, das Grundstück dem Kölner Studierendenwerk (KSTW) anzubieten. Vorgeschlagen wurde von der Verwaltung eine bis zu viergeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss mit etwa 30 Wohnplätzen. Der Bau einer Tiefgarage wurde wegen der vorhandenen Bäume kategorisch ausgeschlossen. Begrüßt wurde dies mehrheitlich von den Politikerinnen und Politikern in Rat und Bezirk. Ihr Tenor: die Schaffung von Wohnraum sei höher zu bewerten, als das Interesse der Anwohner.

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Der Liegenschaftsausschuss stimmte 2014 den Verkaufsabsichten zu. Lange Zeit tat sich jedoch praktisch nichts, so dass mancher bereits davon ausgegangen war, die Idee sei wieder in der Schublade verschwunden. Tatsächlich war noch Ende des Jahres 2016 kein Verkauf erfolgt. Auf Anfrage der CDU im Liegenschaftsausschuss hieß es seitens der Verwaltung im November 2016, dass dem Kölner Studierendenwerk bereits seit längerem ein mehrfach modifiziertes Kaufangebot vorliege. Als Kaufpreis sei dabei der Verkehrswert aufgerufen worden, welcher in der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt deutlich unter dem auf dem freien Markt – auch für studentisches Wohnen – erzielbaren Marktpreis liege.

Trotzdem habe das Studierendenwerk diese Kaufangebote nicht akzeptiert und einen unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis gefordert. Offenbar kam die Stadt dem Kölner Studierendenwerk noch weiter entgegen. Nachdem immer noch keine Einigung zustande gekommen war, wurde alternativ geprüft, ob ein Erbbaurechtsvertrag mit reduziertem Erbpachtzins für soziale Zwecke den notwendigen Spielraum für eine Einigung schaffen könne. 

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