Neuer Betreiber gesuchtDas City-Parkhaus in Köln-Ehrenfeld bleibt ein Angstraum

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Die Ein- und Ausfahrt liegt am Ende einer Stichstraße hinter dem Rathaus.

Die Ein- und Ausfahrt liegt am Ende einer Stichstraße hinter dem Rathaus.

Ehrenfeld – Ehrenfeld. Tiefgaragen und Parkhäuser sind selten Orte zum Wohlfühlen. Das City Parkhaus hinter dem Bezirksrathaus Ehrenfeld macht da keine Ausnahme. Um ältere Menschen, die dort ihren Wagen abstellen, sorgen sich zwei Seniorenvertreter aus Ehrenfeld. Einer von ihnen, Josef Preckel, sagt: „Die Pförtnerloge an der Ein- und Ausfahrt ist nie besetzt.“ Er hat außerdem die Erfahrung gemacht, dass unter den am Kassenautomat für Störungsfälle angegebenen Nummern niemand direkt erreichbar sei. Er schließt daraus, dass man als Nutzer des Parkhauses allein ist.

Großes Unsicherheitsgefühl

„Das ist eine unverantwortliche Situation“, sagt Preckel. Er fürchtet, dass Personen in Notsituationen unentdeckt bleiben würden. Wenn etwa jemand im Treppenhaus stürze oder auf einem der Parkdecks einen Schwächeanfall erleide. „Und was ist mit Diebstählen oder mutwilligen Beschädigungen? Das bekommt doch niemand mit“, fragt Preckel.

Das Unsicherheitsgefühl im Ehrenfelder City Parkhaus sei größer geworden, seit der Gebäudekomplex, zu dem neben dem Parkhaus unter anderem auch das Bezirksrathaus gehört, verkauft worden sei, meint Seniorenvertreter Kurt Geuer. Auch er habe bereits große Schwierigkeiten gehabt, Personal zu erreichen, das für das Parkhaus zuständig sei.

Hausmeister, so informieren Schilder im Parkhaus, sollen tagsüber zwischen 7 Uhr morgens und 15 Uhr anwesend sein, erreichbar über eine angegebene Mobilfunk-Nummer. Eine weitere aufgeführte „Service-Rufnummer“ kann im Fall von Betriebsstörungen oder ähnlichem außerhalb dieser Zeit angewählt werden. Zudem gibt es eine Videoüberwachung. „Es gibt Personal vor Ort“, betont Sebastian von Nitzsch, Sprecher der Eigentümergesellschaft VL GmbH und Co. KG. Allerdings behelfe man sich am City Parkhaus Ehrenfeld momentan mit einer Übergangslösung. „Wir mussten aus wirtschaftlichen Gründen das alte Betreiberkonzept ändern“, erklärt von Nitzsch. Derzeit laufe eine Ausschreibung, damit würden Angebote von Betreiberfirmen eingeholt. Möglichst bald soll ein neuer Betreiber das Parkhaus übernehmen. „Uns ist klar, dass es zurzeit Einbußen beim Service geben kann, aber die Alternative hätte darin bestanden, das Parkhaus für einige Zeit zu schließen“, sagt von Nitzsch. Das habe man auch mit Blick auf die Bedeutung als Parkmöglichkeit für Besucher und Beschäftigte des Bezirksrathauses Ehrenfeld aber verworfen.

Überwachung durch Kameras

„Personalerreichbarkeit, am besten durch Personal vor Ort, stärkt das Sicherheitsgefühl der Parkhauskunden, und Sie haben so einen Ansprechpartner bei Fragen“, empfiehlt der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) den Betreibern oder Besitzern von Parkhausanlagen. „Man muss allerdings zwischen dem subjektiven Gefühl und der objektiven Sicherheit unterscheiden“, sagt Roman Suthold, Leiter der Abteilung Verkehr und Umwelt beim ADAC Nordrhein. „Wer in ein Parkhaus einfährt und dabei einen Pförtner in einer Loge sieht, erhält automatisch das Gefühl, nicht allein zu sein“, so Suthold weiter. Dass dadurch schnelle Hilfe im Notfall gewährleistet sei, sei aber ein Trugschluss, schränkt er ein. Überdies sei die Anwesenheit von Personal ebensowenig gesetzlich vorgeschrieben wie eine Videoüberwachung.

Aber, so Suthold, es bedeute nicht zwingend, dass Personal vor Ort ist, wenn an oder in einem Parkhaus Kameras zu sehen sind. Die Kamerabilder können nämlich irgendwo in Deutschland überwacht werden. Häufig werden auf diese Weise mehrere Objekte zur gleichen Zeit überwacht. In Not- oder Verdachtsfällen werden die jeweils beauftragten Sicherheitsdienste oder Hausmeister der Betreibergesellschaften telefonisch verständigt, die sich dann erst auf den Weg zum Parkhaus machen.

Gerhard Trost-Heutmekers, Geschäftsführer des Bundesverbands Parkhäuser, stellt klar: „Für Garagenanlagen gibt es in jedem Bundesland Bauvorschriften, in denen auch Mindeststandards für die Sicherheit der Nutzer definiert sind.“

Er betont jedoch auch: „Ein Parkhaus ist kein vollständig überwachter Ort.“ Das könne kein Besitzer oder Betreiber so angeben, weil er sonst nämlich für Schäden an Personen oder Fahrzeugen haftbar gemacht werden könne. „Mit dem Lösen eines Parkscheins kommt lediglich ein Mietvertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber zustande“, erklärt Trost-Heutmekers. In den Bestimmungen heißt es meist: „Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges sind nicht Gegenstand des Vertrags.“ Auch die Haftung für Diebstahl oder Beschädigungen an Fahrzeugen durch Dritte sind in der Regel ausgeschlossen.

Das klinge ernüchternd, räumt Trost-Heutmekers ein. Unstrittig sei, dass Parkhäuser Orte seien, an denen sich Besucher nur so lange aufhalten wie nötig, weil sie den Ort als nicht besonders sicher empfinden. Statistiken zufolge geschehen aber Verbrechen in Parkhäusern wesentlich seltener als in Wohnsiedlungen. „So grotesk es klingen mag, aber in einem Parkhaus sind Sie sicherer als in den eigenen vier Wänden“, fügt er scherzhaft hinzu.

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