Elektro-Roller in KölnFDP möchte Ausschreibung von E-Scooter-Betrieb

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E-Scooter

E-Scooter des Anbieters Tier stehen am Kölner Dom. (Symbolbild)

Köln – Die FDP befürwortet, dass die Stadt den Betrieb von Miet-E-Scootern künftig ausschreiben soll. „So können Ordnung, Nachhaltigkeit und soziale Standards zu Bedingungen gemacht werden“, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Beese. Um dem Wildwuchs mit den E-Scootern im Stadtbild zu begegnen, setzt die Verwaltung derzeit auf Vereinbarungen mit den Betreibern, die diese freiwillig umsetzen.

Auch Verleiher favorisieren Auschreibung 

Der Stadtrat hatte die Verwaltung Ende vorigen Jahres beauftragt, eine so genannte Sondernutzungsatzung einzuführen, mit der die Stadt bestimmte Regeln verbindlich vorschreiben kann. Die Stadt arbeitet die Sondernutzung derzeit aus. Einige E-Roller-Vermieter favorisieren dagegen ein Ausschreibungsverfahren. Ähnlich wie bei der Sondernutzung, kann die Stadt bei einer Ausschreibung Bedingungen stellen. Die FDP hat auch schon einige Vorschläge, welche das sein könnten. Der Betrieb solle demnach auf zunächst zwei Jahre befristet sein.

Bei einer längeren Laufzeit würden sich „die Platzhirsche gegen neue Konkurrenten abschotten“, sagt Beese. Weiter regen die Liberalen unter anderem an, dass das Service-Personal der Verleiher ausschließlich mit Elekro-Fahrzeugen unterwegs sein und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein sollte. „Außerdem sollte die Stadt eine Reaktionszeit vorschreiben, in der die Anbieter auf Beschwerden reagieren müssen, wenn E-Scooter falsch abgestellt wurden und den Fußverkehr behindern“, sagt Beese.

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Einige Unternehmen wie Voi hatten ein Ausschreibungsverfahren angeregt. Sie begründeten das unten anderem damit, dass dadurch neben verkehrlichen Belangen auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden könnten. Das sei bei einer Sondernutzungsregelung nicht möglich.

Ein weiterer Grund, warum manche Verleiher eine Ausschreibung bevorzugen, dürfte sein, dass die Stadt auch die Zahl der Anbieter beschränken könnte. Das würde den derzeit bestehenden hohen Wettbewerbsdruck für Unternehmen, die in einer Ausschreibung zum Zug kämen, erheblich mindern.

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