Entscheidung des BGH erwartetKölner Mutter nach Ebay-Kleinanzeige fast vergewaltigt

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BGH 150120

Der BGH entscheidet über einen Fall aus Köln.

Köln – Gibt es eine neue Runde im Prozess um einen beinah tödlich Verlauf beim Verkauf eines Kinderbetts, das auf Ebay inseriert wurde? Im April vergangenen Jahres war Dietmar S. (59, Name geändert) wegen schwerer sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Jetzt muss er damit rechnen, deutlich höher bestraft zu werden. Vor dem Bundesgerichtshof wird am Mittwoch die Revision von Verteidigung und Staatsanwaltschaft verhandelt. Beide Seiten hatten das Urteil nicht akzeptiert.

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Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert. Die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre Haft auf Bewährung. Beide Seiten waren vor den BGH gezogen. Und der wird nun entscheiden: Möglich ist, dass der Fall nicht komplett neu aufgerollt werden muss, sondern lediglich über das zu milde Strafmaß neu verhandelt werden muss - und damit der Seite der Kölner Staatsanwaltschaft Recht gegeben wird.

Angeklagter attackierte Mutter an der Haustür in Köln-Deutz

Der Angeklagte hatte sich im August 2019 telefonisch auf die Ebay-Anzeige einer zweifachen Mutter aus Köln-Deutz gemeldet, die darin ein Kinderbett zum Verkauf angeboten hatte. Einen Tag später stand der Mann vor ihrer Tür, verwickelte sie in ein Verkaufsgespräch und attackierte die völlig überraschte Frau mit einem Messer. Er verletzte sein Opfer dabei lebensgefährlich. 

Im Prozess hatte er zunächst ausgesagt, er habe lediglich Geld erbeuten wollen. Deshalb war er ursprünglich auch „nur“ wegen einer Raubtat angeklagt worden. Erst im Verlaufe des Prozesses stellten sich sexuelle Motive des Angeklagten heraus. Er hatte offensichtlich in der Vergangenheit wiederholt Frauen, die Ebay-Anzeigen geschaltet hatten, am Telefon sexuell belästigt und bedroht. Ein Gerichtsgutachter attestierte dem Angeklagten eine „hochproblematische Sexualität“, von der ohne Behandlung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

Bundesanwaltschaft gibt Kölner Staatsanwaltschaft Recht

In der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter den Antrag der Anklägerin für die geforderte „zu hohe Strafe“ kritisiert, weil damit in der Öffentlichkeit Erwartungen geschürt würden, die das Gericht nicht erfüllen könne. Doch bereits im Vorfeld der BGH-Entscheidung hatte die Bundesanwaltschaft sich der Meinung der Kölner Anklagebehörde angeschlossen, das Urteil sei zu milde. Zumal das Gericht die vom Angeklagten geleistete Zahlung von 25.000 Euro zu einem Zeitpunkt als Strafmilderungsgrund akzeptiert habe, als von den sexuellen Motiven des Angeklagten noch keine Rede war.

Das Landgericht habe zu Unrecht einen Täter-Opfer-Ausgleich angenommen und somit unzutreffenderweise eine Strafrahmenverschiebung vorgenommen, so dass die verhängte Strafe zu niedrig bemessen sei, heißt es in der Stellungnahme des Generalbundesanwaltes.  

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